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Der geplante Bau des Museums für die Kunst des 20. Jahrhunderts am Standort im Kulturforum an der Potsdamer Straße in Berlin wird von Experten weitgehend begrüßt. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses unter Vorsitz von Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) am Montag, 2. Februar 2015, deutlich. Der Ausschuss hatte bei den Etatberatungen im November vergangenen Jahres für das Projekt insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt.
„Dieses Museum an dieser Stelle wird eine große Bereicherung für die Kultur Berlins und der Bundesrepublik insgesamt werden“, sagte die Berliner Senatsbaudirektorin Regula Lüscher. Es sei eine einmalige Chance, das Kulturforum zu Ende zu bauen. Das Land Berlin werde den Bund bei der Realisierung des Vorhabens „nach Kräften“ unterstützen. Sowohl auf politischer wie auch fachlicher Ebene sei ein gemeinsames Vorgehen dazu bereits vereinbart.
Lüscher hielt ein „qualifiziertes Wettbewerbsverfahren“ für diese herausragende und schwierige Aufgabe inmitten eines Ensembles hochkarätiger Solitärbauten für „zwingend“ erforderlich. Damit sich hochkarätige Architekturbüros am Verfahren beteiligen, müsse sichergestellt werden, dass der vom Preisgericht ausgewählte Entwurf zur Umsetzung komme und der Projektverfasser auch in der Ausführung konzeptionell und gestalterisch eine federführende Rolle behalte. Da unter anderem noch keine Bedarfsplanung vorliege, könne über die Kosten noch nichts gesagt werden.
Auch Katrin Lompscher, Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus, setzte sich für einen Neubau an der Potsdamer Straße ein. Der Baukörper des geplanten Museums müsse so positioniert und konturiert werden, dass prägende Sichtbeziehungen nicht zerstört und das kompositorische Gefüge nicht beeinträchtigt werden. Altes und Neues, Platz und Grün, Eingangssituationen und Verkehrserschließung, gemeinsame Einrichtungen und ergänzende Funktionen müssten miteinander sinnvoll verbunden werden.
Dieser Neubau biete enorme Chancen, stelle aber auch höchste Anforderungen, sagte sie. Die Vorstellung des Bundes, das Museum in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) zu errichten, hielt sie zumindest für problematisch. Sie wies darauf hin, dass auf jeden Fall eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden müsse.
Dr. Thomas Köhler, Direktor der Berlinischen Galerie, Landesmuseum für Moderne Kunst, Fotografie und Architektur, hielt wie Prof. Dr. Hartwig Fischer, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, den Standort an der Potsdamer Straße „in jeder Hinsicht“ für den sinnvollsten. Der Standort stelle eine große Chance für das Kulturforum dar, sagte Köhler. Er sei jedoch nicht unproblematisch, da das neue Gebäude in direkter Konfrontation mit der Neuen Nationalgalerie Mies van der Rohes und den Gebäuden Hans Scharouns stünde. „Eine gesamtstädtische Einbettung des Neubaus wäre als zwingend zu erachten“, betonte er.
Das neue Museumsgebäude ermögliche eine dauerhafte Präsentation der Kunst des 20. Jahrhunderts und bette die Privatsammlungen Marx, Marzona und Pietzsch in die historisch gewachsene öffentliche Sammlung ein. Das Museum der Moderne würde Bestandteil eines neu zu definierenden Museumsquartiers mit Neuer Nationalgalerie, Kupferstichkabinett, Gemäldegalerie und Kunstgewerbemuseum. Es böte sich daher eine Gelegenheit, auch das gesamte Kulturforum neu zu denken und umzuwandeln.
Auch Till Schneider von der schneider+schumacher Planungsgesellschaft erscheint der Standort auf dem Areal des Kulturforums auch aus der Verbindung von stadtgeschichtlicher Betrachtung und der Bauaufgabe für ein Museum der Moderne „nachvollziehbar und sinnvoll“.
Für Andreas Rahm vom Bundesrechnungshof sind derzeit wesentliche rechtliche und projektspezifische Rahmenbedingungen noch nicht geklärt. Er empfahl daher, mit Blick auf die Finanzierung eines möglichen ÖPP-Modells festzustellen, ob eine Garantie des Bundes notwendig und rechtlich zulässig sei und ob ein Architektenwettbewerb in das ÖPP-Vergabeverfahren integriert oder dem Vergabeverfahren vorgeschaltet werden solle. Vor Eröffnung des Vergabeverfahrens solle der Grundstückserwerb abgeschlossen sein und ein genehmigter Bebauungsplan vorliegen, forderte er in seiner Stellungnahme. (mik/02.02.2015)