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Experten begrüßen weitgehend Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr. Dies wurde am Mittwoch, 4. Februar 2015, deutlich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD), bei der es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ ging (18/3418). Dadurch sollen Städte und Gemeinden ermächtigt werden, Privilegien für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu gewähren. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßigung bei Parkgebühren auf öffentlichen Straßen oder Wegen und die Nutzung von Busspuren.
Zur Kennzeichnung sollen Elektrofahrzeuge auf dem Kfz-Kennzeichen den Buchstaben „E“ erhalten. Berücksichtigt werden sollen neben batterieelektrischen Fahrzeugen auch Hybridfahrzeuge mit einem maximalen Kohlendioxidausstoß von 50 Gramm je Kilometer.
Timm Fuchs von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, zu der Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund gehören, begrüßte „grundsätzlich“ die Zielsetzung des Elektromobilitäts-Gesetzentwurfs, Elektromobilität durch die Einführung von Nutzerprivilegien im Straßenverkehr zu fördern. Durch unterstützende Maßnahmen zur Markteinführung von Elektrofahrzeugen könne ein Beitrag zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emmissionenschadstoffe im Verkehrssektor geleistet und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten gesenkt werden.
Der Gesetzentwurf könne jedoch nur in Teilen einen rechtlich gesicherten Rahmen für die Förderung der Elektromobilität schaffen, kritisierte er. Positiv sah Fuchs vor allem die Möglichkeit, im Bereich des Parkens Vorteile für die Elektrofahrzeuge zu schaffen. Er betonte jedoch, dass die Entscheidung darüber in die Hand der Städte, Landkreise und Gemeinden „vor Ort“ gehöre.
Bei der Nutzung von Busspuren gibt es bei den kommunalen Spitzenverbänden laut gemeinsamer Stellungnahme jedoch unterschiedliche Auffassungen: Während der Städte- und Gemeindebund dieser positiv gegenübersteht, sehen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag darin keinen geeigneten Ansatz, die Elektromobilität zu fördern, da sie die Bemühungen, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beschleunigen, konterkarieren würden. Nur Busse, Taxen und Krankentransporte würden grundsätzlich über die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen, um die Vorrangschaltungen bei Lichtsignalen zu bedienen.
Auch Kurt Sigl, Präsident des Bundesverbandes Elektromobilität, lehnte die Öffnung der Busspuren ab, da dies zulasten des ÖPNV ginge. Dies sei keine geeignete Maßnahme, die Bevölkerung von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen. Busspuren sollten daher auch in Zukunft für Elektroautos tabu und allein dem ÖPNV vorbehalten sein. In einigen Städten seien in der Vergangenheit bereits Busspuren für Taxen geöffnet worden, was vielerorts bereits auf Unverständnis gestoßen sei.
Insgesamt seien die im Gesetzentwurf formulierten Anreize zwar grundsätzlich zu begrüßen, aber sie seien nicht ausreichend und zu wenig ambitioniert, um der Elektromobilität in Deutschland einen entscheidenden Schub zu verleihen, betonte Sigl. Die Maßnahmen würden viel zu spät kommen, die Inhalte würden bereits seit mehreren Jahren in der Branche diskutiert und die Busspur-Nutzung würde seit Langem von Branchenverbänden abgelehnt. Der Gesetzentwurf sei insgesamt sehr stark auf den Automobilbereich fokussiert.
Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßte grundsätzlich, dass die Bundesregierung die E-Mobilität fördern möchte. Aber auch er lehnte die Nutzung der Busspuren ab. Die Auffassung, es gebe nur um wenige Elektroautos auf Busspuren, widerspreche dem 2009 formulierten Ziel der Bundesregierung und der Nationalen Plattform Elektromobilität, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen. Die Zukunft gehöre einer intelligenten Verknüpfung aller Verkehrsträger mit dem Rückgrat ÖPNV, betonte er.
Dr. Klaus Bonhoff von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, begrüßte, dass im Gesetzentwurf elektrisch betriebene Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge vorgesehen seien. Damit bekräftige die Bundesregierung einen technologieoffenen Ansatz zur Elektromobilität. Neben den vorgesehenen Bevorrechtigungen seien jedoch weitere Maßnahmen für eine umfangreiche Umsetzung der Elektromobilität im Massenmarkt notwendig. So müsse Elektromobilität wirtschaftlich attraktiv gemacht und eine Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge geschaffen werden. Die Nutzung von Busspuren soll nach seiner Meinung „optional“ vorgesehen werden - die Entscheidung darüber müsse aber bei den Städten und Gemeinden liegen.
Insgesamt begrüßte auch Prof. Dr. Henning Kargermann von der Nationalen Plattform Elektromobilität den Gesetzentwurf. Ein den Markthochlauf unterstützendes Marktaktivierungsprogramm sei nötig, um der Elektromobilität einen spürbaren Anschub zu geben, sich dem Eine-Million-Ziel der Bundesregierung zu nähern und um eine Dynamik in der Entwicklung der Elektromobilität weiterhin zu erhalten. Die Initiative sei jedoch dafür nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten unter anderem die Abschreibungsmöglichkeiten für E-Autos verbessert werden. Unterstützt wurde Kargermann dabei von Dr. Kay Lindemann vom Verband der Automobilindustrie. Es müssten auch auf der Nachfrageseite Anreize geschaffen werden, damit die Ziele der Regierung erreicht würden. (mik/04.02.2015)