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Die Grünen wollen eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte schaffen. © dpa
Der Bundestag debattiert am Freitag, 27. Februar 2015, ab 14.30 Uhr eine Dreiviertelstunde lang über das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte dazu im Herbst 2014 einen Antrag (18/2618) eingebracht, in dem sie fordert, für das DIMR eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das Institut war im Jahr 2000 vom Bundestag beschlossen worden und nahm im März 2001 seine Arbeit auf. Es soll als nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland beitragen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zur Begründung ihres Antrags erklären die Grünen, dass nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen eine nationale Menschenrechtsinstitution nur dann den höchsten sogenannten A-Status erhalten kann, wenn es über ein klar festgelegtes Mandat mit Verfassungs- oder Gesetzesrang verfügt, das ihm bestimmte Rechte einräumt. Die Entscheidung über den jeweiligen Status trifft das internationale Koordinationskomitee für nationale Menschenrechtsinstitutionen (International Coordinating Committee for National Human Rights Institutions,ICC).
In ihrem Antrag äußern die Grünen die Befürchtung, dass dem deutschen Menschenrechtsinstitut der bisherige A-Status aberkannt werden könnte, weil die Große Koalition dazu bislang noch kein Gesetz verabschiedet habe. Der Antrag war im federführenden Ausschuss für Menschenrechte bereits mehrere Male vertagt worden. Die Opposition kann in diesem Fall nach Paragraf 62 der Geschäftsordnung des Bundestages verlangen, dass über den Stand der Beratungen berichtet und dieser Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wird. In dem Bericht des Menschenrechtsausschusses (18/4113) heißt es, der Antrag sei mehrfach vertragt worden, weil noch Beratungsbedarf bestehe.
Zugleich findet die erste Beratung eines Gesetzentwurfs der Grünen über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR (18/4089) statt, der anschließend im Menschenrechtsausschuss weiterberaten werden soll. Damit will die Fraktion eine gesetzliche Grundlage für das Institut im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen schaffen. Der Entwurf beinhaltet Regelungen zur Rechtsstellung, zu den Aufgaben, zu den Organen und zu den Zuwendungen des Bundes. Die Pariser Prinzipien von 1993 empfehlen den Staaten die Errichtung einer nationalen Menschenrechtsorganisation.
Als Aufgaben des DIMR werden darin genannt, die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland zu informieren, eine fachspezifische Bibliothek einzurichten und zu betreiben, wissenschaftlich zu forschen und zu publizieren, die Politik zu beraten, Bildungsarbeit im Inland zu betreiben sowie den Dialog und die nationale und internationale Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen zu fördern.(as/25.02.2015)