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Portugal will einen Teil seiner 2011 erhaltenen Finanzhilfe vorzeitig an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückzahlen. Um die Rückzahlung zu ermöglichen, hat das Bundesfinanzministerium beantragt, dass der Bundestag einer Ausnahme von der Klausel zustimmt, dass Portugal seine Finanzhilfen nur dann vorzeitig tilgen kann, wenn dies bei allen drei Gläubigern parallel und in proportionaler Höhe geschieht. Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 26. Februar 2015, nach 45-minütiger Aussprache über den Antrag des Bundesfinanzministeriums (18/4030) ab.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Stimmt der Bundestag zu, kann die Bundesregierung am Freitag, 27. Februar, im Direktorium der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zustimmen, dass diese sogenannte Parallelitätsklausel nicht angewendet wird und Portugal 14,305 Milliarden Euro an den IWF zurückzahlen kann, ohne zugleich auch seine Finanzhilfen von den befristeten Euro-Rettungsschirmen EFSF in Höhe von 26 Milliarden Euro und EFSM (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus) in Höhe von 24,3 Milliarden Euro anteilig tilgen zu müssen. Die Finanzhilfen des IWF für Portugal belaufen sich insgesamt auf 28,6 Milliarden Euro.
Portugal will die Hälfte der IWF-Finanzhilfe vorzeitig zurückzahlen, um Zinsen zu sparen. Der Kredit soll in Raten über 30 Monate, beginnend ab März 2015, vorzeitig getilgt werden. Laut Bundesfinanzministerium zahlt Portugal für etwa 85 Prozent des gesamten IWF-Kreditbetrags aktuell einen Zinssatz von 4,05 Prozent einschließlich Gebühren und Zuschläge. Mit der vorzeitigen Rückzahlung würden 58 Prozent der mit dem hohen Zins belasteten Kreditmittel vorzeitig getilgt. Im Herbst des vergangenen Jahres hatte der Bundestag bereits einer vorzeitigen, nicht parallelen Tilgung durch Irland zugestimmt. (vom/23.02.2015)