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Unterschiedlich bewerten Sachverständige den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamten der früheren Deutschen Bundespost (18/3512). Dies wurde am Montag, 23. Februar 2015, bei einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses unter Vorsitz von Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) deutlich.
Bei dem Entwurf geht es vor allem um den Schutz der Interessen der Beamten bei den Bundespost-Nachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, etwa bei der Umwandlung von Unternehmen. Vorgesehen ist dabei, die dienstrechtliche Zuständigkeit der Unternehmen mit dem Ausscheiden der Beamten enden zu lassen. Ihre Verantwortlichkeit solle sich auf dann nur noch auf einen Beitrag zur Finanzierung der Beamtenversorgung beschränken.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung auch die Bearbeitung der beamtenrechtlichen Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, an der derzeit mehrere Stellen beteiligt sind, zentral bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost zusammenfassen. Den betroffenen Beamtinnen und Beamten solle ermöglicht werden, in Abstimmung mit dem Unternehmen ihre Arbeitszeit der persönlichen Lebenssituation anzupassen und Arbeitszeitguthaben für längere Freistellungsphasen auf Lebensarbeitszeitkonten anzusparen.
Klaus Weber von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte die Einführung von Arbeitszeitkonten und kritisierte die Ausweitung unterwertiger Beschäftigungsverhältnisse. Allerdings erhob er rechtliche und politische Bedenken zum Wechsel des bisherigen Beleihungsmodells. Die Beamten hätten darauf vertraut, dass die Beschäftigungs- und Kostenpflicht bei den mit Dienstherrenbefugnissen ausgestatteten Nachfolgeunternehmen der früheren Deutschen Bundespost verbleibe und der Bund weiterhin die Gesamtverantwortung trage. Nun sei aber geplant, Dienstherrenbefugnisse auf sogenannte Sekundärunternehmen, etwa Tochterunternehmen, zu übertragen.
Dr. Thomas Kremer von der Deutschen Telekom sprach sich dafür aus, die Finanzierung der Versorgungsansprüche aller bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation beschäftigten Beamten zu harmonisieren und eine einheitliche Grundlage herzustellen. Inhalt dieser Regelung solle sein, die Finanzierung der Versorgung aller Bundesbeamten der Bundesanstalt auf das gleiche Beitragsmodell, das auch für die Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen gilt, umzustellen.
Hierdurch könnten künftig Nachschusszahlungen, bedingt durch Zinsschwankungen am Kapitalmarkt, vermieden werden. Allerdings sah Kremer noch Änderungsbedarf beim Gesetzentwurf. So müsse die Anordnung einer Sicherheitsleistung auf „gegenwärtige“ Zahlungs- und Kostentragungspflichten beschränkt werden.
Volker Geyer von der Kommunikationsgewerkschaft DPV bezeichnete den Gesetzentwurf in seiner schriftlichen Stellungnahme als „teilweise verfassungswidrig“. Der im Rahmen der Postreform 1994 geänderte Artikel 143b des Grundgesetzes beinhalte, dass der Bund seine Dienstherreneigenschaft nur an die drei Nachfolgeunternehmen Post, Postbank und Telekom verleihen kann. Das könne zu einer „Aushöhlung der Rechte der Beamten“ führen. Dass ein potenzielles Nachfolgeunternehmen die Übernahme der Beamten rechtssicher umsetzen könnte, dafür fehle ihm die Phantasie, sagte er in der Anhörung.
Zudem könnten die Beamten bei einem Verkauf eines Postnachfolgeunternehmens an ein ausländisches Unternehmen nicht weiterbeschäftigt werden. Die Beamten würden zu der Bundesbehörde zurückversetzt, was wegen der mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten mit der Beschäftigungslosigkeit der betroffenen Beamten enden würde.
Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität hingegen hatte im Ergebnis keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der geplanten Fassung der Paragrafen 38 und 39 des Postpersonalgesetzes. Die wortwörtliche Interpretation des Grundgesetzes, wie Geyer sie betreibe, sei eher unüblich. Der Kern des Statusbereichs der Beamten würde sich nicht verändern. Einen Rechtsanspruch gegen Veränderungen gebe es nicht.
Hans Ullrich Benra vom dbb Beamtenbund und Tarifunion hatte für Paragraf 38 des Postpersonalgesetzes einen alternativen Vorschlag: Die Postnachfolgeunternehmen sollen nachweisen müssen, dass sie über die notwendige Fachkenntnis zur Bearbeitung beamtenrechtlicher Angelegenheiten verfügen. Benra sagte, dass die Beamten ein Recht auf eine angemessene Beschäftigung hätten. Schon bei den drei bestehenden Postnachfolgeunternehmen seien viele Beamte bei Tochterunternehmen tätig oder würden nach einer Beurlaubung mit einem privatrechtlichen Vertrag weiterbeschäftigt. (joj/mik/24.02.2015)