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Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Viele Jahre zuvor wurde darüber gestritten, ob es ihn überhaupt geben sollte. Später dann darüber, wie er ausgestaltet werden müsste. Für die Fraktion Die Linke war die Einführung des Mindestlohns „ein richtiger, längst überfälliger Schritt mit positiven Effekten für die Beschäftigten und die wirtschaftliche Entwicklung“, wie es in einem Antrag der Fraktion (18/4183) heißt, der am Donnerstag, 5. März 2015, ab 11.25 Uhr eine Stunde lang im Plenum des Bundestages beraten wird.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Für die Löhne der Beschäftigten gebe es nun „eine Grenze nach unten“. Dadurch könne die Konkurrenz zwischen den Betrieben nur noch in einem gewissen Maß zu Lasten der Arbeitnehmer über Lohndumping ausgetragen werden, urteilt die Fraktion. Und sieht gleichwohl Nachbesserungsbedarf. So müsse das Mindestlohngesetz dahingehend präzisiert werden, dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinausgehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, seien neben dem Mindestlohn zu zahlen, fordert die Linksfraktion in dem Antrag. Zugleich dürften Aufwendungsersatzleistungen nicht angerechnet werden – ebenso wenig wie jährliche Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft, Trinkgelder, Boni und Provisionen dürften bei der Berechnung des Mindestlohns ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Änderungen, wie sie von Teilen der Unionsfraktion ins Gespräch gebracht würden, lehnt die Linksfraktion hingegen ab. In dem Antrag heißt es dazu: „Die Behauptung einer vermeintlich überbordenden Bürokratie hat einzig den Zweck, den Mindestlohn zu unterlaufen. Das gilt insbesondere für die problematisierte Dokumentationspflicht der geleisteten Arbeitszeit.“ Die Unionsfraktion, so kritisiert die Linksfraktion, zeichne das Schreckgespenst des angeblichen „Bürokratiemonsters“ Mindestlohn und mache sich so zum Handlanger der Arbeitgeberverbände.
Arbeitszeiten zu dokumentieren sei eine Mindestvoraussetzung für die tatsächliche Umsetzung des Mindestlohns, urteilen die Antragsteller. Seine Einhaltung könne nur effektiv kontrolliert werden, wenn es belastbare Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gibt. Daher fordert die Linksfraktion in der Vorlage von der Bundesregierung, „auf jegliche Aufweichung der Dokumentationspflichten für die Arbeitszeiten zu verzichten“. Vielmehr müsse das Gesetz um eine Definition der vergütungspflichtigen Arbeitszeiten ergänzt werden. Darin müsse festgeschrieben werden, dass Bereitschafts- und Anwesenheitszeiten zur Arbeitszeit zählen.
Um Umgehungen des Mindestlohngesetzes zu verhindern, müsse zudem eine Definition ehrenamtlicher Tätigkeiten aufgenommen werden, die diese nach objektiven und praktikablen Kriterien von regulären Arbeitsverhältnissen abgrenzt, „insbesondere wenn das Ehrenamt mit einem Minijob gekoppelt wird“. (hau/03.03.2015)