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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 5. März 2015, ab 9 Uhr in erster Lesung eine Stunde lang mit dem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eingebrachten sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz (18/4095). Damit sollen medizinische Versorgungslücken in strukturschwachen Gebieten geschlossen und die Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner verbessert werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf Terminservicestellen vor, um eine schnellere Vergabe von Facharztterminen zu gewährleisten. Teil des Gesetzes ist auch eine entschärfte Regressregelung für Hebammen, um die kostspieligen Berufshaftpflichtprämien dieser Berufsgruppe einzudämmen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Beraten wird darüber hinaus über mehrere Vorlagen der Opposition, darunter einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/4099) mit dem Ziel, die private Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung abzuschaffen. Grüne (18/4153) und Linke (18/4187) legen ferner in Anträgen ihre Vorstellungen für eine verbesserte Gesundheitsversorgung in Deutschland dar.
Das sehr umfangreiche GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist ein Reformschwerpunkt im Gesundheitswesen. Mit neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen unterversorgte ländliche Gebiete gestärkt und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren reduziert werden. So sollen künftig Arztpraxen in überversorgten Regionen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies unter Versorgungsaspekten sinnvoll erscheint. Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen.
Die Terminservicestellen sollen sicherstellen, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Mit einer überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie soll zudem die Versorgung auf diesem Gebiet verbessert werden. Vereinfacht wird die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), in denen zumeist Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung zusammen arbeiten.
Vor bestimmten Operationen, die besonders häufig empfohlen werden, dürfen Patienten künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen. So sollen teure und unnötige Eingriffe besser verhindert werden. Krankenhäuser sollen außerdem stärker in die ambulante Betreuung der Patienten einbezogen werden. Zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen wird ein Sonderfonds geschaffen. Für den Fonds sollen zwischen 2016 und 2019 jährlich jeweils 300 Millionen zur Verfügung gestellt werden. (pk/27.02.2015)