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Experten befürworten die Verbesserung der sozialen Absicherung von zivilen Krisenhelfern. © dpa/MOE UE
Die Verbesserung der sozialen Absicherung für ziviles Auslandspersonal und die Reform des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) hin zum Hauptanlaufpunkt für Krisenhelfer: Diese beiden Punkte entpuppten sich als die zentralen Bausteine für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für ziviles Personal im Ausland, über die Sachverständige und Vertreter der Bundesregierung mit den Mitgliedern des Unterausschusses für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln unter dem Vorsitz von Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag, 2. März 2015, diskutierten.
Dr. Ralf Horlemann, Leiter des Referats für zivile Krisenprävention im Auswärtigen Amt, betonte, dass die Stärkung der zivilen Krisenprävention ein wichtiger Bestandteil des Umstrukturierungsprozesses des Auswärtigen Amtes (Review 2014) sei. So wird es künftig in seinem Hause eine eigene „Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge“ geben. Daneben habe der Ausbau des ZIF große Bedeutung.
Jens Gust, Referent im Auswärtigen Amt, wies auf die Notwendigkeit der Verbesserung der sozialen Absicherung von zivilen Helfern hin, die an den Krisenherden dieser Welt wertvolle Hilfe leisteten. Den rechtlichen Rahmen für die sozialen Bedingungen der Krisenhelfer gebe das Sekundierungsgesetz vor. Dadurch gelte verstärkt das Prinzip der Eigenverantwortung, die Helfer hätten quasi den Status eines Selbstständigen. Ziel sei es, das ZIF zu einer „voll handlungsfähigen Entsendeorganisation“ zu machen. Es soll mit den Helfern befristete Arbeitsverträge statt Sekundierungsverträge schließen können, die dann auch die entsprechende sozialversicherungsrechtliche Absicherung für die Krisenhelfer bieten könnten.
Auch Dr. Almut Wieland-Karimi, Direktorin des ZIF, verwies darauf, wie wichtig die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Einsatzkräfte für die Arbeit der Institutionen sei. Derzeit bekomme das ZIF zehnmal mehr Bewerbungen als Positionen für Hilfseinsätze vorhanden sind. Noch sei man personell gut aufgestellt. Damit dies auch künftig so bleibe, müsse die Tätigkeit der Helfer größere Anerkennung erfahren. Die Ersetzung der Sekundierungsverträge durch Arbeitsverträge sei diesbezüglich ein wichtiger Punkt.
Dr. Matthias Ries, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), lenkte den Fokus auf die „Nachsorge“ für rückkehrende Krisenhelfer. Nach ihrem Einsatz würden viele Friedenshelfer versuchen, im Bereich der Mediation Fuß zu fassen. Ein darüber hinaus gehendes Potenzial sei aber vorhanden und werde noch nicht ausgeschöpft. So könnte die Expertise von Rückkehrern aus Friedensmissionen stärker bei der Vermittlung zwischen Flüchtlingen und den sie aufnehmenden Kommunen genutzt werden. Die „Rückkehrerformate“ müssten stärker ausgebaut werden, so Ries weiter.
Kristian Brakel von der Interessengemeinschaft ExpertInnen für zivile Krisenprävention (IGEK) begrüßte die vom Auswärtigen Amt angestoßenen Reformvorhaben, betonte aber, dass es auf die konkrete Ausgestaltung ankomme. Dass die Arbeit der zivilen Krisenhelfer mit echten Arbeitsverhältnissen honoriert werden solle, sei ein wichtiger und richtiger Schritt. Die zivile Krisenprävention sei kein Ehrenamt, sondern mittlerweile ein professioneller Beruf. Die verbesserte soziale Absicherung durch das Ersetzen der Sekundierungsverträge sei daher nur konsequent. Sie dürfe aber nicht zulasten der derzeit gewährten Zuwendungen gehen.
Die Ausschussmitglieder interessierten sich in der anschließenden Fragerunde fraktionsübergreifend vor allem für die Finanzierung der Reformvorhaben. Dr. Almut Wieland-Karimi bezifferte den finanziellen Mehraufwand für das Ersetzen der Sekundierungsverträge auf fünf bis sieben Millionen Euro. Die Vertreter des Auswärtigen Amtes verwiesen auf laufende Haushaltsberatungen im eigenen Hause, bei denen auch die mit der Reform in Zusammenhang stehenden Personalfragen berücksichtigt würden.
In zeitlicher Hinsicht strebe man eine Umsetzung der Reformvorhaben „so früh wie möglich“ an, sagte Jens Gust. Damit sei jedenfalls noch in diesem Jahr gemeint, je nach Fortschritt bei den noch offenen Fragen könne das unter Umständen bereits im Sommer der Fall sein. (eb/03.03.2015)