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Angesichts gestiegener Mieten hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Wohngelds angekündigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett nun gebilligt. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und muss für alle bezahlbar bleiben“, sagte Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesvorhabens am Mittwoch, 18. März 2015, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Zum 1. Januar 2016 sollen die staatlichen Zuschüsse steigen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngelds für rund 870.000 Haushalte vor, darunter rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren.
Aufgrund einer Anpassung der sogenannten Tabellenwerte, mit denen die Bruttowarmmieten berücksichtigt werden soll, könnten die ausgezahlten Beträge im Schnitt um 39 Prozent steigen, stellte Hendricks in Aussicht. „Mit der Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass mehr Menschen Wohngeld bekommen können und dass es für die berechtigten Haushalte mehr Wohngeld gibt“, so die Ministerin im Plenum.
Die Opposition jedoch lehnte die Reformpläne ab: Abgeordnete von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen nutzten die Gelegenheit, um der Ministerin eine Reihe kritischer Fragen zu stellen.
So wollte Heidrun Bluhm, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke, wissen, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die geplante Anhebung die seit 2009 um durchschnittlich neun Prozent gestiegenen Warmmieten ausgleiche. Die Ministerin zeigte sich aber zuversichtlich, dass dies gelingen werde. Die Zuschüsse würden schließlich um durchschnittlich 39 Prozent steigen.
Christian Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen, fragte daraufhin, wie die Bundesregierung überhaupt von einer Steigerung des Wohngelds sprechen könne: „Zwischen 2009 und 2011 lag das Budget für das Wohngeld schon zwischen jährlich 1,5 und 1,78 Milliarden Euro. Sie wollen 1,43 Milliarden ab 2016 bereitstellen. Damit bleiben Sie unter dem Niveau von Schwarz-Gelb!“, kritisierte Kühn und verlangte eine jährliche Prüfung und Anpassung des Wohngelds.
Dies lehnte Hendricks ab: „Eine Dynamisierung kann man sich wünschen. Doch ich habe Verständnis dafür, dass der Finanzminister dies scheut wie der Teufel das Weihwasser.“
Dies griff Heidrun Bluhm auf und erkundigte sich, ob man nicht stattdessen eher Verständnis für die Mieter haben solle, die trotz steigender Mieten wieder Jahre auf die nächste Anpassung des Wohngelds warten müssten. Die Ministerin erwiderte, dass eine Dynamisierung „unter sozialen Gesichtspunkten“ wünschenswert wäre. „Doch aus Haushaltsgründen könne nicht jede Sozialleistung dynamisiert werden.“
Max Straubinger, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, verteidigte den Gesetzentwurf. „Ist es denn kein Erfolg, wenn 325.000 mehr Menschen wohngeldberechtigt sind?“, fragte der Abgeordnete und sprach sich zugleich gegen eine Dynamisierung aus. „Das ist nicht notwendig, sondern eine regelmäßige Neubetrachtung.“
Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, wollte wissen, warum nicht wie angekündigt eine „Klimakomponente“, also ein Bonus für Einsparungen durch energetischen Gebäudesanierung, beim Wohngeld im Gesetzentwurf enthalten sei. „Wann kommt die Klimakomponente dann?“
Hendricks räumte ein, dass die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 angekündigt habe, die Einführung einer solchen Klimakomponente bis 2017 zu prüfen. Ob sie jedoch bei der nächsten Wohngelderhöhung Berücksichtigung findet, wollte Hendricks im Hinblick auf das Ende der Legislaturperiode nicht versprechen.
Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisierte, dass Mieter in kleineren Kommunen mit vergleichsweise hohen Mietsteigerungen aufgrund einer anderen Mietstufe mit geringeren Zuschüssen rechnen müssten.
Hendricks wies die Kritik zurück. Zudem müsse kein Mieter fürchten, weniger Wohngeld zu bekommen als vorher, so die Ministerin. (sas/18.03.2015)