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Durch die Digitalisierung ist die Welt vernetzt. Doch die Vernetzung und die damit einhergehende technische Abhängigkeit bergen Risiken. Darüber berät der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 26. März 2015, ab 11.15 Uhr. Der Debatte liegen ein Antrag von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Medienkompetenz (18/4422) und eine Unterrichtung zum Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit (18/4304) zugrunde. Für die Debatte sind 60 Minuten vorgesehen.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In der Unterrichtung macht die Bundesregierung deutlich, dass IT-Sicherheit auch zukünftig einen ganz hohen Stellenwert haben werde. Schließlich seien durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung „lebenswichtige Infrastrukturen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens verletzbarer denn je“.
Unternehmen und Staaten seien einer wachsenden Gefahr durch Cyberattacken ausgesetzt. Bundesforschungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) sagte bei der Vorstellung des Forschungsprogramms: "Sichere Kommunikationssysteme sind für Deutschland als moderne Industriegesellschaft unverzichtbar. Ohne sicheren Datenaustausch wird Industrie 4.0, also das Verschmelzen von Produktion und Dienstleistung mit dem Internet, nicht möglich sein."
Allein die deutsche Telekom registriere täglich bis zu einer Million Angriffe auf ihr Netz. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachte jeden Tag fünf gezielte Spionageangriffe auf die Bundesverwaltung. Rund 30.000 Zugriffsversuche aus dem Regierungsnetz auf Webseiten, würden jeden Monat verhindert werden. 2013 sei die weltweite Zahl der Angriffe auf die IT-Sicherheit von Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr um 48 Prozent auf 42,8 Millionen gestiegen.
Die Bundesregierung begreife die IT-Sicherheit als Daseinsvorgsorge und wolle technologische Ansätze und Lösungen zur IT-Sicherheitsstandards voranbringen sowie ethische, juristische oder ökonomische Forschungsbeiträge in die Debatte miteinbeziehen.
Wirksame IT-Sicherheit bedeute vor allem, die IT-Infrastruktur vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Bundesregierung macht deutlich, dass Recht und Gesetz gleichermaßen in der realen wie in der virtuellen Welt gelten. Das Netz sei kein rechtsfreier Raum, der vor der Strafverfolgung und den Sicherheitsbehörden schützt.
Darüber hinaus seien Bürger auch in ihrem Privatleben betroffen. Menschen werden Opfer von Datendiebstahl. Beim Umgang mit ihren persönlichen Daten würden sie immer wieder in einen Zwiespalt geraten. Einerseits wollen und müssten sie Daten preisgeben, um Produkte und Dienste der Cyberwelt nutzen zu können. Dadurch entstünden aber andererseits immer umfassendere Profile, die miteinander vernetzt, gehandelt und ausgewertet werden können.
Im Forschungsrahmenprogramm seien zehn Ziele und Leitlinien zusammengestellt worden, die sich unter anderem mit der Daseinsvorsorge und Vertrauen in IT-Sicherheit und ihrer Messbarkeit sowie ihrer Interdisziplinarität und Internationalisierung, mit dem Schutz der Privatsphäre, der Stärkung des Standortes Deutschlands wie auch dem Betrieb kritischer Infrastrukturen beschäftigen.
Mit dem Schutz vor dem Ausfall kritischer Infrastrukturen seien zentrale Einrichtungen des Gemeinwesens gemeint, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten würden. Das gelte besonders in der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Medizin oder dem Transportwesen. (rol/25.03.2015)