Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der Deutsche Bundestag will am Donnerstag, 26. März 2015, über den Beschluss des Europäischen Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union abstimmen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (18/4047) vorgelegt, da der am 26. Mai 2014 gefasste Beschluss ohne die Zustimmung der 28 EU-Mitgliedstaaten nicht in Kraft treten kann. In Deutschland müssen der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Der Europaausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/4409). Die 45-minütige Debatte beginnt gegen 15.20 Uhr.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Beschluss des Rates war Teil des Verhandlungspakets zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020, mit dem die Staats- und Regierungschefs der EU die Ausgabenobergrenzen der EU festgelegt haben. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Finanzierungsanteile der Mitgliedstaaten im EU-Haushalt und bestimmt die Verteilung der finanziellen Lasten zwischen den 28 Mitgliedstaaten. Aus ihm ergibt sich auch, welche Summe Deutschland in den kommenden Jahren an die EU überweisen muss, damit diese ihre Ausgaben bestreiten kann.
Die Bundesregierung geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass Deutschland im Jahr 2015 32,20 Milliarden Euro abführen muss. In den kommenden Jahren erwartet sie Zahlungen in ähnlicher Höhe. 2020 prognostiziert sie eine Summe von 35,77 Milliarden Euro. Diese Zahlen, betont die Regierung, seien jedoch nur eine Momentaufnahme. Die Prognosen der deutschen Eigenmittelabführungen würden halbjährlich im Rahmen der Steuerschätzung aktualisiert.
Die Eigenmittel der EU sind Einnahmen, die zur Finanzierung des Gesamthaushalts der Europäischen Union bestimmt sind und ihr von Rechts wegen zustehen, ohne dass dafür Beschlüsse auf nationaler Ebene erforderlich wären. Zu den EU-Eigenmitteln zählen Zölle und Zuckerabgaben sowie Teile der nationalen Mehrwertsteuereinnahmen. Zu mehr als 80 Prozent stammen die Mittel jedoch von den Mitgliedstaaten. Sie müssen abhängig von ihren Bruttonationaleinkommen Beiträge an die EU zahlen. Deutschland ist danach der größte Nettozahler der EU.
Der neue Eigenmittelbeschluss des Rates schreibt das bestehende System im Wesentlichen fort. So gilt für die EU weiterhin eine jährliche Einnahme-Obergrenze von 1,23 Prozent der Summe der Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten. (joh/24.03.2015)