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Auch die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen künftig einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Dies zählt zu den Neuerungen der EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme. Große Änderungen ergeben sich dadurch freilich nicht, wie bei der Debatte im Parlament deutlich wurde. Der Bundestag nickte das Vorhaben am Donnerstag, 26. März 2015, mit der Schlussabstimmung über das von der Bundesregierung vorgelegte sogenannte DGSD-Umsetzungsgesetz (18/3786, 18/3992) ab, wobei DGSD für Deposit Guarantee Schemes Directive steht, also für Einlagensicherungsrichtlinie. Die Fraktion Die Linke enthielt sich der Stimme, die übrigen Fraktionen stimmten zu.
Sprecher aller Fraktionen hoben die Harmonie und die gute Zusammenarbeit bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss hervor. „Es geht um Verbraucherschutz, die Bürger wissen, dass ihre Einlagen sicher sind“, sagte Alexander Radwan (CDU/CSU).
Er zeigte sich dankbar, dass „die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten gelungen ist“ - womit er auf die Sparkassen und Genossenschaftsbanken abhob. Auch erhalte der Bundesrechnungshof die Befugnis, Entschädigungsverfahren zu kontrollieren.
Dr. Axel Troost (Die Linke) betonte, das Gesetz gehe in die richtige Richtung, sei aber „kein großer Wurf“. Für die meisten Bürger sei nicht die Furcht vor Bankpleiten das Problem, sondern das niedrige Zinsniveau.
Er schlug den Bogen zur „Wachstumskrise“, in der Europa nach wie vor stecke. Deshalb seine Forderung: „Raus dem Kaputtsparen.“ Wachstumsimpulse seien vonnöten.
Manfred Zöllmer (SPD) sprach von einer „neuen Stufe der Finanzmarktstabilität“. Zwar gebe es keine hundertprozentige Sicherheit vor einer Finanzkrise: „Aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr viel geringer.“
Er machte geltend, dass die Beiträge in die Einlagensicherungssysteme „risikoangemessen“ sein sollten: größere Geldinstitute müssten höhere Beiträge zahlen. Seine knappe Gesetzesbewertung: „Die Sparer werden besser geschützt.“
Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) merkte an, die Bundesregierung habe beim Thema Einlagensicherung „zum Jagen getragen“ werden müssen. Für ihn ist wichtig, dass das „Überspringen von Risiken von Banken auf Staaten“ vermieden wird.
Seine Kritik: Die Einlagensicherungssysteme dürften sich nicht gegenseitig Kredite geben. Durch den Verzicht auf eine solche Vernetzung bleibe eine „gute EU-Chance ungenutzt“. Doch in dieser Frage habe sich die Bundesregierung „in ablehnender Haltung eingemauert“.
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses hatten die Sachverständigen den Gesetzentwurf allgemein begrüßt. Sparer werden danach im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten, waren von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit. Die bisherigen Vorsorgetöpfe können allerdings als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden.
Der Anlegerschutz umfasst 100.000 Euro pro Institut, geht in einigen Fällen aber über diese Grenze hinaus. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 500.000 Euro geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder die Auszahlung einer Lebensversicherung. (fla/26.03.2015)