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Video der Sitzung mit Gebärdensprachdolmetschung
Die Bundesregierung strebt eine rechtliche Regelung an, damit eine Erstattungsfähigkeit von Medikamenten auf Cannabisbasis ermöglicht wird. Das machte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Leitung von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 23. März 2015, deutlich. Auf diesem Weg, so Gröhe, würden möglicherweise auch europäische Regelungen tangiert. „Eventuell werden wir dafür ein eigenes Gesetz benötigen“, sagte der Minister.
Zugleich betonte er, dass das Vorhandensein einer wissenschaftlich basierten Evidenz für die Wirksamkeit eines Medikaments Voraussetzung für die Erstattungsfähgkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung sei.
„Dieser Grundsatz kann nicht zur Disposition gestellt werden“, betonte Gröhe während der Sitzung, deren Grundlage eine Petition für die Kostenerstattung bei Medikamenten auf Cannabisbasis und gegen die „inhumane strafrechtliche Verfolgung“ von kranken Personen, die mit Unterstützung ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen, darstellte.
Der Petent Dr. Franjo Grotenhermen, der durch eine chronische Erkrankung gehandicapt bei der Vorstellung der Eingabe von Ellis Huber, ehemaliger Präsident der Ärztekammer Berlin, unterstützt wurde, machte vor den Abgeordneten deutlich, dass es nicht um die Frage gehe: Cannabis ja oder nein. Vielmehr gehe es um eine vernünftige Regelung im Rahmen der medizinischen Versorgung.
Es stehe ohne Zweifel fest, dass Cannabispräparate „hochpotente Mittel im Behandlungsprozess gegen Schmerzen sind“, sagte der Petent. Es gehe nun darum, dass Erkrankte Zugang zu diesen Mitteln bekommen. „Und zwar nicht erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.“ Auf Nachfrage wies er darauf hin, dass die Nebenwirkungen von Cannabispräparaten in dem Bereich lägen, der bei anderen Medikamenten toleriert werde.
Der Bundesgesundheitsminister plädierte dafür, die Frage über ein Gesetz zu lösen, statt es der Selbstverwaltung zu überlassen. Schon aufgrund der Abgrenzungsproblematik zur Strafbarkeit sei das richtig, sagte er.
Zugleich sprach er sich dafür aus, die Kriterien nicht zu eng zu fassen, unter denen eine Erstattungsfähigkeit gegeben sein soll. Kriterien wie „lebensbedrohender Zustand“ oder „heilende Wirkung“ seien ungeeignet, so Gröhe. In jedem Falle, so der Minister, sei eine Regelung zur Erstattungsfähigkeit der bessere Weg als eine „missbrauchsfähige Eigenanbaugroßzügigkeit“. (hau/23.03.2015)