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Geplante neue Vorschriften für die Rechnungslegung von Unternehmen beschäftigten den Rechtsausschuss. © pa/blickwinkel
Minderung der Bürokratie-Last für kleinere Unternehmen bei Bilanzvorgaben, verstärkter Kampf weltweit gegen Korruption bei der Rohstoffförderung: Das zählt zu den Anliegen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 22. April 2015, von den Experten im Großen und Ganzen gute Noten bekam. Insgesamt geht es im Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (18/4050) – einer Richtlinie der EU folgend – darum, die Vorschriften für die Rechnungslegung der Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren, weiter zu harmonisieren.
Zwar gebe es dafür bereits seit knapp 30 Jahren einen entsprechenden Rechtsrahmen, doch habe sich in der Zwischenzeit „der grenzüberschreitende Handel im Binnenmarkt erheblich intensiviert“, so die Bundesregierung.
Sitzungsleiter Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) stufte die Bilanz-Thematik als bedeutend ein, auch wenn sie „für die allermeisten Menschen ziemlich trocken“ klinge. Prof. Dr. Joachim Hennrichs (Universität Köln) meinte, der Gesetzentwurf sei „insgesamt zu begrüßen“. Das nationale Handelsrecht werde „behutsam und abgewogen“ weiterentwickelt.
Ihre prinzipielle Unterstützung des Gesetzentwurfs versahen die sechs Experten mit Änderungswünschen jeweils im Detail. So warnte Prof. Dr. Matthias Schüppen (Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften) davor, von mittelständischem Unternehmen ein „Übermaß an öffentlichen Informationen“ zu verlangen – die dann ja auch an die Wettbewerber gingen.
Sehr ins juristisch Eingemachte gingen Anregungen von Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann (Institut der Wirtschaftsprüfer) und Hans-Jürgen Säglitz (Versicherungswirtschaft). Beide erkannten aber an, dass der Gesetzentwurf die EU-Richtlinie eins zu eins umsetze und nicht noch darüber hinausgehe.
Bei den Bilanz-Anforderungen werden kleinere Betriebe nach Darstellung der Bundesregierung jetzt schon entlastet. Der Nutznießer-Kreis soll nun dadurch erweitert werden, dass die Schwelle zur Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um 20 Prozent angehoben wird. Zudem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Rechnungslegungsvorgaben für Kleinstgenossenschaften vor, um diese „von bürokratischen Anforderungen zu entlasten“, so die Regierung.
Neben Harmonisierung und Entbürokratisierung verweist die Bundesregierung zudem darauf, dass die EU eine „Stärkung des verantwortungsvollen Unternehmertums“ anstrebe. Deshalb habe sie in die Richtlinie „auch neue Regelungen aufgenommen, die Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen unterwerfen, um so Korruption einzudämmen“.
Auf diesen Aspekt hob Andreas Hübers von der internationalen Lobby- und Kampagnenorganisation ONE ab. Er zitierte, dass laut Gesetzentwurf die vorgesehenen Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen. Doch das vorgesehene Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sei „nicht abschreckend genug“, monierte er. Es müsse eine „erheblich höhere Geldbuße verhängt werden können“.
In die nämliche Kerbe schlug die unabhängige Beraterin Dr. Heidi Feldt: „Sehr niedrigschwellig“ seien die angepeilten Sanktionen.
Der Gesetzentwurf dient der „Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates“, so die Bundesregierung.
Die neue Richtlinie muss bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt sein. (fla/22.04.2015)