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In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 22. April, bis Freitag, 24. April 2015, berät der Bundestag unter anderem über das Nachtragshaushaltsgesetz 2015, den Wehrbericht 2014 und die geplanten Karenzzeit für Regierungsmitglieder. Das Kleinanlegerschutzgesetz steht am Donnerstag zur Abstimmung. Über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages wird Freitag entschieden. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen.
Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/4641, 18/4678) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer: Im Anschluss folgt ab 15 Uhr eine einstündige vereinbarte Debatte zum Thema "Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer".
Nachtragshaushalt 2015: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 (18/4600) und dem Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/4653 neu). Darin ist die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015 vorgesehen, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschwäche finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Länder und Kommunen sollen 2015 und 2016 bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen finanziell entlastet werden. Gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern ist diese Entlastung über einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils geplant, schreibt die Bundesregierung. Beraten werden soll auch über einen Antrag der Grünen mit dem Titel "Heute für morgen investieren - Damit unsere Zukunft nachhaltig und gerechter wird" (18/4689). Für die Beratung sind 105 Minuten eingeplant.
Kleinanlegerschutzgesetz: Im Anschluss an die um 10.45 Uhr beginnende 105-minütige Debatte stimmt der Bundestag über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz (18/3994) ab. Dadurch sollen laut Regierung die Anleger angesichts neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können. Außerdem soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsbefugnisse erhalten. Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/4708). Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/4712), die unter anderem für eine Standardisierung der Verkaufsprospekte hinsichtlich Form und Inhalt eintreten.
Geburtsrecht im Staatsangehörigkeitsrecht: Ab 12.30 Uhr beraten die Parlamentarier über einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht“ (18/4612). Eine Stunde ist für die erste Lesung der Vorlage vorgesehen.
Aktuelle Stunde: Es folgt ab 13.45 Uhr eine von der Linken verlangte Aktuelle Stunde zum Thema "Einfluss von Interessenvertretern auf die Infrastrukturpolitik der Bundesregierung".
Wehrbericht 2014: Den Wehrbericht 2014 (18/3750) diskutieren die Abgeordneten ab 14.50 Uhr. Die vom scheidenden Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus vorgelegte Unterrichtung verweist darauf, dass im vergangenen Jahr die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte durch den alterungsbedingten Ausfall bei Bewaffnung und Material sowie den Sanierungsstau in vielen Kasernen beeinträchtigt worden sei. Dies führe zu erheblichen Mehrbelastungen für das Personal und verringere die Aussichten auf eine baldige Umsetzung der Attraktivitätsoffensive des Verteidigungsministeriums, warnte Königshaus anlässlich der Vorstellung des Wehrberichts. Die derzeit im Verteidigungshaushalt eingeplanten Mittel für den Erhalt und den Neubau von Infrastruktur seien „bestenfalls ausreichend, die Dynamik des Verfalls aufzuhalten“. Für die Beratung sind 45 Minuten eingeplant.
Grund- und Kinderfreibetrag: Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag erhöhen. Ab 15.45 Uhr berät der Bundestag einen dazu vorgelegten Gesetzentwurf (18/4649). Der steuerliche Grundfreibetrag soll danach im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, das Kindergeld für 2015 und 2016 anzuheben. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich vier Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro je Kind vorgesehen. Schließlich soll auch der Kinderzuschlag für Eltern, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken, ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro erhöht werden. 45 Minuten sind für die erste Lesung zu dem Entwurf vorgesehen.
Bilanz des Krieges in Afghanistan: Eine Bilanz des Krieges in Afghanistan zieht der Bundestag ab 16.30 Uhr. Grundlage für die 45-minütige Debatte ist die Antwort der Bundesregierung (18/4168) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion (18/2144). Darin macht die Regierung unter anderem deutlich, dass der Isaf-Einsatz, an dem sich die Bundeswehr beteiligt hat, „ein wichtiges Element eines umfassenden deutschen Afghanistan-Engagements zum nachhaltigen Wiederaufbau“ gewesen sei.
Karenzzeit für Regierungsmitglieder: Eine Karenzzeit für Regierungsmitglieder sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4630) vor, der ab 17.15 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung beraten wird. Für ausscheidende Minister sowie für Parlamentarische Staatssekretäre soll nach den Vorstellungen der Regierung eine Karenzzeit eingeführt werden, wenn diese nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind. Der Entwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können, heißt es seitens der Bundesregierung. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, könne in Ausnahmefällen aber auch auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden. Für den Fall einer Untersagung einer angestrebten Beschäftigung stehe den Betroffenen - jedenfalls für die Dauer der Karenzzeit - ein Anspruch auf Übergangsgeld zu, heißt es in dem Entwurf.
Aufnahme syrischer und irakischer Flüchtlinge: Über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Aufnahme syrischer und irakischer Flüchtlinge auszuweiten entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 18 Uhr beginnende Debatte. In dem dazu vorgelegten Antrag (18/3154) wird die Bundesregierung aufgefordert, im Einvernehmen mit den Ländern für das kommende Jahr in einem ersten Schritt ein zusätzliches Kontingent zur Aufnahme weiterer 20.000 Flüchtlinge aus dem Irak und aus Syrien aufzulegen. Auch soll die Regierung den Familiennachzug von Schutzsuchenden aus Syrien und dem Irak weiter erleichtern sowie Asylbewerber aus den beiden Bürgerkriegsstaaten mit Verwandten in Deutschland nicht mehr im Rahmen der Dublin-Verordnung der EU in andere EU-Staaten zurückführen. Ebenfalls abgestimmt wird im Anschluss an die 45-minütige Debatte über einen Antrag der Linksfraktion (18/2742), der mehr „humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens“ fordert. In seinen Beschlussvorlagen (18/4163, 18/4417) empfiehlt der Innenausschuss die Ablehnung der Anträge.
Verbraucherschutz im Datenschutzrecht: Um 18.45 Uhr steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Tagesordnung, der eine Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vorsieht (18/4631). 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.
Status Palästinas in der Uno: Für eine Anerkennung des Staates Palästina spricht sich die Linksfraktion in einem Antrag (18/4334) aus, der ab 19.15 Uhr in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, „den Staat Palästina mit unverzüglicher Wirkung in den Grenzen von 1967 anzuerkennen und mit der palästinensischen Regierung zu vereinbaren, die jeweiligen Vertretungen der Staaten in den Rang einer Botschaft zu erheben“. Deutschland solle nach Vorstellung der Fraktion auch der Forderung nach Anerkennung durch die Vereinten Nationen (Uno) zuzustimmen und sich für eine Vollmitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen einsetzen. Außerdem solle die Bundesregierung die Wiederaufnahme von Friedensgesprächen zwischen Israel und Palästina befördern und intensiv begleiten, „damit ein System der gegenseitigen Sicherheit“ möglich werde. 30 Minuten wird über die Vorlage debattiert.
Verfolgung schwerer staatsgefährdenden Gewalttaten: Um 19.45 Uhr beginnt die abschließende Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur „Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ (18/4279) sowie eines gleichlautenden Entwurfs der Koalitionsfraktionen (18/4087). Ziel der Vorlagen ist es, Reisen ins Ausland, die zum Beispiel dem Besuch eines Terrorausbildungslagers dienen, unter Strafe zu stellen. Zudem soll Terrorfinanzierung als eigenständige Norm im Strafgesetzbuch verankert werden. Nach 30-minütiger Debatte wird auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/4705) abgestimmt. Zur Abstimmung steht auch ein Entschließungsantrag der Linken (18/4710), die unter anderem verlangt, keine Gesetzesvorhaben mehr zu verfolgen, die eine "Entfernung vom Tatstrafrecht und die Verpolizeilichung des Strafrechts" bedeuten.
Fluglärm: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Fluglärm wirksam reduzieren. Ein dahingehender Antrag (18/4331) steht ab 20.15 Uhr auf der Tagesordnung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für Regelungen im Luftverkehrsrecht vorzulegen, in dem aktivem Schallschutz Vorrang vor passivem Schallschutz eingeräumt werden soll. Zudem sollen nach den Vorstellungen der Grünen im Luftverkehrsrecht Grenzwerte eingeführt werden, die die Belastung durch Fluglärm begrenzen und den Flugbetrieb dadurch beschränken. Eine halbe Stunde ist für die erste Lesung vorgesehen.
Debatten mit zu Protokoll gegebenen Reden:
Personalausweisentzug: Im Anschluss entscheiden die Parlamentarier gegen 20.45 Uhr über das Vorhaben, den Personalausweis radikaler Islamisten durch ein Ersatzdokument zu ersetzen, um dadurch deren Ausreise in die Kampfgebiete in Syrien und im Irak zu verhindern. Laut dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/4280) sowie einem gleichlautenden Entwurf von CDU/CSU und SPD (18/3831) soll der Ersatz-Personalausweis nur zur Identifizierung im Inland dienen, aufgrund eines Ausreise-Sperrvermerks hingegen nicht mehr zum Verlassen Deutschlands berechtigen. Um die unerkannte Wiedereinreise potenzieller Dschihadisten nach Deutschland zu unterbinden, soll durch Änderungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz zudem eine gesetzliche Grundlage für die Ungültigkeit der Dokumente geschaffen werden. Der Innenausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/4706). Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/4711), in dem unter anderem statt eines Ersatz-Personalausweises "geeignete und rechtsstaatskonforme Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung gewaltbereiter Islamisten" verlangt werden.
EU-Polizeimission in der Ukraine: Im Anschluss stimmen die Abgeordneten gegen 20.50 Uhr über die Forderung der Linksfraktion nach Beendigung einer deutschen Beteiligung an der EU-Polizeimission in der Ukraine ab. Mit der Mission würden deutsche Polizisten in eine militärische Auseinandersetzung hineingezogen und „Teil einer Bürgerkriegspartei, die im Kampf gegen eine andere steht“, schreibt die Fraktion in der Begründung zu ihrem Antrag (18/3314), den der Innenausschuss abzulehnen empfiehlt (18/3932).
Dienstrecht ehemaliger Bundespost-Beamter: Um die Weiterentwicklung des Dienstrechts ehemaliger Beamter der Deutschen Bundespost geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3512), über den im Anschluss gegen 20.50 Uhr auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/4707) abgestimmt wird. Laut Bundesregierung zielt die Regelung vor allem auf den Schutz der Interessen der Beteiligten bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, etwa bei der Umwandlung von Unternehmen, ab.
UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung: Die Entwicklungspolitik steht danach auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten liegen dazu Anträge der Koalitionsfraktionen (18/4088), der Linken (18/4091) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/3156) vor, zu denen der Entwicklungsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (18/4669). Union und SPD machen sich in ihrer Vorlage für eine Post-2015-Agenda stark, in der „die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung“ berücksichtigt und UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit universeller Geltung für alle Länder etabliert werden. Die Linksfraktion dringt darauf, die Überwindung von Armut und sozialer Ungleichheit weltweit in den Mittelpunkt der SDGs zu stellen. Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, sich im Vorfeld des Gipfeljahres 2015 und der deutschen G7-Präsidentschaft für „ambitionierte Ziele und konkrete Zusagen“ in der internationalen Entwicklungs- und Klimapolitik einzusetzen. Über die Vorlagen wird gegen 20.50 Uhr abgestimmt.
Opferrechte im Strafverfahren: Über die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren berät der Bundestag im Anschluss. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4621) dient zugleich der Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie. Wichtige Neuerungen sind aus Sicht der Regierung außerdem die erweiterten Informationsrechte des Verletzten bei Anzeigeerstattung nach Paragraf 158 Strafprozessordnung (StPO) und die neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten in Paragraf 48 StPO. Die Richtlinienumsetzung im Bereich des Opferschutzes, so die Regierung, solle daneben zum Anlass genommen werden, die in der Justizpraxis bereits bewährte psychosoziale Prozessbegleitung im deutschen Strafverfahrensrecht zu verankern. Die Vorlage soll federführend an den Rechtsausschuss überwiesen werden.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Danach beginnt die erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (18/4535). Über die geplante Novellierung soll eine halbe Stunde lang beraten werden.
Neuregelung der Unterhaltssicherung: Als letzter Tagesordnungspunkt steht im Anschluss die erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (18/4632) an. Vorgesehen ist unter anderem, dass Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz künftig bei einer Stelle in der Bundeswehrverwaltung konzentriert werden, weil aufgrund rückläufiger Fallzahlen die dezentrale Bearbeitung in bisher etwa 400 Länderbehörden nicht mehr wirtschaftlich sei. Der Entwurf soll federführend an den Verteidigungsausschuss überwiesen werden.
Vertreibung und Massaker an Armeniern 1915/16: Zu Beginn stehen ab 9 Uhr die Vertreibung und die Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren auf der Tagesordnung. Sowohl die Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/4684) als auch die Linksfraktion (18/4335) und die Grünen (18/4687) haben dazu Anträge vorgelegt. Für die Debatte ist eine Stunde vorgesehen.
Öffentlich geförderte Beschäftigung: Über die Forderung der Linksfraktion nach einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit 200.000 Stellen für alle Erwerbslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, diskutiert der Bundestag ab 10.05 Uhr. In dem dazu von der Fraktion vorgelegten Antrag (18/4449) wird auf die konstant hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen verwiesen, die bisher kaum von der guten wirtschaftlichen Konjunktur profitierten. Es gebe trotzdem zu wenige Arbeitsplätze, Arbeitslose würden zu wenig gefördert und Arbeitgeber würden Langzeitarbeitslosen aufgrund von Vorurteilen oft keine Chance geben, kritisiert die Fraktion. Vor diesem Hintergrund seien die 10.000 Stellen des geplanten Programms „Soziale Teilhabe“ unzureichend, heißt es in dem Antrag. Für die erste Lesung der Vorlage sind 105 Minuten eingeplant.
Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: Ab 11.50 Uhr debattiert der Bundestag über Fragen des Verfassungsschutzes. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ (18/4654). Nach Aussage der Bundesregierung setzt der Entwurf „den Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes auch entsprechend den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses legislativ um“. Ziel des Gesetzes seien die Stärkung der Zentralstelle, die Verbesserung des Informationsflusses, der Ausbau der Analysefähigkeit und die Schaffung von Klarheit über den Einsatz von V-Leuten, die nach Ansicht der Regierung für den Nachrichtendienst ein „unersetzbares Mittel zur Informationsgewinnung“ darstellen. Im Verlauf der 105-minütigen Debatte beraten die Abgeordneten auch den Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses (18/710), einen Antrag der Linksfraktion, die die Schaffung „wirksamer Alternativen zum nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutz“ fordert (18/4682), sowie einen Antrag der Grünen "für eine Zäsur und einen Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur" (18/4690).
Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag: Die in diesem Jahr stattfindende Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (NVV) thematisieren die Koalitionsfraktionen in einem Antrag (18/4685), der ab 13.35 Uhr beraten wird. Gegenstand der Debatte ist auch ein Antrag der Linken mit dem Titel "Die europäische Sicherheitsstruktur retten - Übereinkommen in Gefahr" (18/4681). 45 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlagen eingeplant.
Palliativ- und Hospizversorgung: Um 14.20 Uhr steht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel: „Gute Versorgung am Lebensende sichern – Palliativ- und Hospizversorgung stärken“ (18/4563) auf der Tagesordnung. Für die Beratung sind 45 Minuten vorgesehen.
Recht des Energieleitungsbaus: Über den Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze berät der Bundestag ab 15.05 Uhr. Grundlage dafür ist ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf „zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ (18/4655). Die Vorlage zielt unter anderem darauf ab, den bislang bestehenden jährlichen Turnus zur Vorlage eines Netzentwicklungsplans durch die Übertragungsnetzbetreiber (Strombereich Onshore und Offshore) und Fernleitungsnetzbetreiber (Gasbereich) auf nunmehr zwei Jahre zu erweitern. Dadurch könnten zeitliche Überschneidungen bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans und der Erarbeitung des Szenariorahmens für den darauffolgenden Netzentwicklungsplan vermieden werden, schreibt die Regierung. Eine halbe Stunde ist für die erste Lesung eingeplant.
Änderung des EEG: Ab 15.35 Uhr debattieren die Abgeordneten über eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der dazu von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf (18/4683) sieht eine Änderung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 vor, „damit auch neue Schienenbahnen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder der erstmaligen Erbringung von Schienenverkehrsdienstleistungen in der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt werden können“. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen.
(hau/20.04.2015)