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Der im Jahr 1999 begonnene Bologna-Prozess, die Reform des europäischen Hochschulraumes, hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Über den europäischen Hochschulraum, die Schwerpunkte und die Optimierung bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses berät der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2015, ab 13.50 Uhr. Der 45-minütigen Debatte liegt ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/4801) zugrunde.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Ziel des Koalitionsantrags ist es, die Qualität von Studium und Lehre im internationalen Wettbewerb zu sichern. Darüber hinaus wird der Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012 bis 2015 in Deutschland (18/4385) sowie die Anträge der Oppositionsfraktionen der Linken mit dem Titel „Bologna-Prozess grundlegend reformieren“ (18/4802) und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bologna 2015 stärken – Unverzüglich den europäischen Hochschulraum verwirklichen“ (18/4815) debattiert.
In der Bologna-Erklärung verständigten sich die Unterzeichnerstaaten auf sechs Kernziele: Die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung, die Einführung eines Kreditpunktesystems wie ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung, die Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen und die Ausrichtung auf eine europäische Dimension der Hochschulbildung.
Erweitert wurde der Zielkatalog bei den Folgekonferenzen in Prag (2001) und Berlin (2003) um die Punkte Lebenslanges Lernen, Einbeziehung der Hochschulen und Studenten, Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung, Erhöhung der weltweiten Attraktivität des Europäischen Hochschulraums sowie der Etablierung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums als die entscheidenden zwei Säulen der Wissensgesellschaft.
Am 26. und 27. April 2012 fand in Bukarest die siebte Bologna-Folgekonferenz statt. Die Minister bekannten sich im Bukarest-Kommuniqué zur Investition in Bildung. Trotz finanzieller Schwierigkeiten vieler europäischer Staaten sei dabei gerade die Investition in Bildung als eine Antwort auf die Finanzkrise sowie auf gesellschaftliche Herausforderungen gesehen worden. Ein Schwerpunkt der Arbeit in den nächsten Jahren soll die Stärkung der internationalen Mobilität der Studenten sein. Die Minister verabschiedeten deshalb die Mobilitätsstrategie 2020.
Knapp 140.000 Deutsche studieren heute an ausländischen Hochschulen, das seien fast dreimal mehr als zu Beginn der Bologna-Reform 1999. Das geht aus dem Bericht über die Umsetzung der Bologna-Reform 2012 bis 2015 hervor, der im März 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Damit seien deutsche Studenten im Vergleich zu Ländern mit ähnlichen Studentenzahlen weltweit am mobilsten.
Gleichzeitig mache die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Fortschritte: Die Rate stieg von 41 Prozent im Jahr 2007 auf 69 Prozent im Jahr 2013. Die Studiendauer habe sich mit Einführung der gestuften Studiengänge verringert. Die Gesamtstudienzeit habe 1998 bei Diplomabschlüssen durchschnittlich 13,4 Semester betragen. 2012 hätten Studenten für einen Masterabschluss im Mittel lediglich 10,8 Semester benötigt, wobei die im Bachelorstudium verbrachten Semester berücksichtigt wurden. Mit sieben Semestern war beim Bachelor die mittlere Gesamtstudiendauer im Erststudium am niedrigsten. (rol/06.05.2015)