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Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai, und Freitag, 8. Mai 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Tag der Befreiung kein gesetzlicher Gedenktag: Der Bundestag hat am 7. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der Linken (18/4333) abgelehnt, dem 8. Mai den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen, weil an diesem Tag des Jahres 1945 die deutsche Bevölkerung von der Nazidiktatur befreit worden sei. Die Fraktion wollte, dass sich die Bundesregierung damit dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns anschließt, wo der 8. Mai seit 2002 ein Gedenktag ist.
Ja zum bundesweiten Tag der Städtebauförderung: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 8. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4806) angenommen, in dem die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund für einen ersten „Tag der Städtebauförderung“ am 9. Mai 2015 begrüßt wird. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und die kommunalen Projekte der Städtebauförderung einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem auf, die Bundesmittel für die Städtebauförderung auch in den kommenden Jahren mindestens auf dem Niveau des Jahres 2015 (700 Millionen Euro) beizubehalten. Auch sollte die Städtebauförderung nicht nur von Bund, Ländern und Kommunen fortgesetzt, sondern auch durch Aktivierung der Bürger und Akteure weiterentwickelt werden.
Bundestag gegen Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion: Einstimmig hat der Bundestag am 8. Mai einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/4808) zum EU-Richtlinienvorschlag über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden (Ratsdokument 18152/13) und zum EU-Richtlinienvorschlag über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren (Ratsdokument 18153/13) angenommen. Der Bundestag hat die Bundesregierung damit aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen in Brüssel dafür einzutreten, dass das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion sowie das Inverkehrbringen und der Import solcher geklonter Tiere und deren Fleisch dauerhaft verboten werden. Auch sollte es eine Kennzeichnungspflicht für geklonte Tiere selbst und für deren Fleisch geben, wenn die Forderung nach einem Verbot nicht oder nur in Teilen durchsetzbar sein sollte. Gekennzeichnet werden sollten auch die Nachkommen, die jeweiligen Zuchtmaterialien und das Fleisch, das von Klontieren und deren Nachkommen gewonnen wird.
Deutsche humanitäre Hilfe im Ausland: Der Bundestag hat am 8. Mai die „schwierige Arbeit der deutschen und internationalen Hilfsorganisationen“ gewürdigt. In einer bei Enthaltung der Opposition angenommenen Entschließung zum Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013 (18/2900) unterstreichen die Abgeordneten die Bedeutung einer klaren Abgrenzung zwischen humanitärer Hilfe und militärischer Unterstützung. Militärische Kapazitäten dürfen nur als „letztes Mittel“ zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen herangezogen werden. Angesichts der weltweiten Zunahme von Krisen und Konflikten müsse das internationale humanitäre System zukunftsfähig gestaltet werden, wozu der erste Humanitäre Weltgipfel 2016 in Istanbul eine Chance biete.
Schaffung einer EU-Kapitalmarktunion: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 7. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4807) zum Grünbuch der EU-Kommission „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ (Ratsdokument 6408/15). Das Vorhaben Brüssels zur Schaffung einer Kapitalmarktunion steht im Zeichen der Beschäftigungs- und Wachstumsinitiative von Kommissionspräsident Juncker. Mit dem Beschluss hat der Bundestag der EU-Kommission seine Erwartungen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Kapitalmarktunion zur Kenntnis gebracht. So sollten Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen durch eine breitere Produktpalette, mehr Transparenz und mehr Wettbewerb verbreitert und ergänzt werden. Die Kapitalmarktunion solle dazu beitragen, nachhaltige Investitionen und damit Wachstum und Beschäftigung in der EU zu begünstigen. Der Zugang zur Bankenfinanzierung sollte nicht erschwert werden.
Bund allein für Rindfleischetikettierung zuständig: Einstimmig hat der Bundestag am 7. Mai dem Entwurf der Bundesregierung für die vierte Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (18/4615) in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung (18/4800) angenommen. Während bisher die Kontrollzuständigkeit für die Rindfleischetikettierung zwischen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und den Bundesländern aufgeteilt war, wird sie nun vollständig auf den Bund übertragen, weil es größere Reibungsverluste bei der Feststellung der Zuständigkeit gegeben habe, heißt es in der Beschlussempfehlung. Damit muss der Bund nach Darstellung der Bundesregierung auch keine privaten Kontrollstellen mehr anerkennen, die von den Ländern als „Beliehene“ mit der Wahrnehmung der Kontrollaufgaben eingesetzt werden konnten.
GmbH mit einem Gesellschafter: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 7. Mai auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/4843) eine Entschließung zu einem EU-Richtlinienvorschlag über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mit einem einzigen Gesellschafter (Ratsdokument 8842/14) beschlossen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen in Brüssel darauf hinzuwirken, den Richtlinienvorschlag für diese Gesellschaftsrechtsform SUP (Societas Unius Personae) abzulehnen und zu verlangen, dass die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für eine einheitliche europäische Kapitalgesellschaftsrechtsform gerade für kleine und mittlere Unternehmen unterbreitet. Eine solche Gesellschaftsrechtsform solle die GmbH nicht überflüssig machen, sondern neben die GmbH treten und mittelständischen Unternehmen eine zusätzliche Handlungsoption eröffnen, um ihre EU-weiten Aktivitäten mit einer in allen Mitgliedstaaten akzeptierten Rechtsform mit beschränkter Haftung betreiben zu können. Kritisiert wird, dass der jetzige Richtlinienentwurf nur Ein-Personen-Gesellschaften erfasst und Joint Ventures oder sonstige Personenverbindungen ausschließt. Auch bestehe mangels Vorgaben zur Mitbestimmung die Gefahr, dass nationale Mitbestimmungsregeln zulasten der Arbeitnehmer ausgehöhlt werden. Bemängelt wird ferner, dass eine Online-Gründung ohne hinreichende Identitätsprüfung weitreichende Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen und das Vertrauen in die Richtigkeit des Handelsregisters erschüttern würde.
Informationsweiterverwendungsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Mai den Entwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (18/4614) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/4844) angenommen. Damit stehen zugängliche Informationen öffentlicher Stellen (Open Data) zur Weiterverwendung zur Verfügung, ohne dass dies noch von den öffentlichen Stellen entschieden werden muss. Bisherige Regelungen zum Antragsverfahren wurden gestrichen. Damit wird die vornehmlich digitale Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine, aufstrebende Unternehmen verbessert. Die Daten stehen zur Weiterverwendung durch Dritte zur Verfügung, um Wirtschaftswachstum und Transparenz zu fördern.
Europäischer Hochschulraum: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD angenommen, die Qualität von Studium und Lehre im internationalen Wettbewerb zu sichern und den europäischen Hochschulraum erfolgreich zu gestalten (18/4801). Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich bei der Ministerkonferenz zum sogenannten Bologna-Prozess der Schaffung eines europäischen Hochschulraums am 14. und 15. Mai im armenischen Eriwan dafür einzusetzen, dass die gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen zwischen den Hochschulen der Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung von 1999 verbessert wird. Die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum sollten erweitert genutzt werden, um die jeweiligen Akkreditierungsverfahren in den Unterzeichnerstaaten vergleichbarer zu machen. Auch soll die Flexibilisierung von Studienverläufen, die in der zweistufigen Studienstruktur und der Modularisierung angelegt ist, besser genutzt und gefördert werden, um Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume für internationale Lern- und Lehraufenthalte zu schaffen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 7. Mai Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 176 bis 180 übernommen (18/4696, 18/4697, 18/4341, 18/4698, 18/4699, 18/4700).
Erhalt der Schienenwege: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3153) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/3938) abgelehnt, die „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege“ neu zu verhandeln. Die Grünen wollten, dass diese sogenannte LuFV II zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Bahn AG in der Vertragsentwurfsfassung vom 22. Oktober 2014 nicht unterzeichnet wird. Stattdessen sollte in einem Nachtrag zur LuFV I der Infrastrukturbeitrag des Bundes für 2015 auf 3,35 Milliarden Euro erhöht werden, forderten die Grünen.
Kulturtourismus in den Regionen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 7. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD, den Kulturtourismus in den Regionen weiterzuentwickeln (18/3914), auf Empfehlung des Tourismusausschusses (18/4731) angenommen. Damit fordert der Bundestag die Einrichtung einer „Initiative Kulturtourismus in den Regionen“, in der Bund und Länder gezielte Vermarktungskonzepte für kulturelle touristische Ziele entwickeln sollen. Der Bundestag begrüßt ferner die Vermarktung bedeutender Kulturereignisse wie das 500. Jubiläum der Reformation im Jahr 2017 durch die Deutsche Zentrale für Tourismus und die Erhöhung ihrer Mittel um mehr als 2,2 Millionen Euro für das Jahr 2015.
50 Jahre diplomatische Beziehungen mit Israel: Einstimmig hat der Bundestag am 7. Mai einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel: Eingedenk der Vergangenheit die gemeinsame Zukunft gestalten“ (18/4803) angenommen. Die Bundesrepublik und Israel hatten am 12. Mai 1965 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem auf, die „herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen“ beider Länder weiter zu erhalten, zu vertiefen und zu fördern und weiterhin für die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen als ein „zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik“ einzutreten. Bei Enthaltung der Linken fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „50 Jahre deutsch-israelische diplomatische Beziehungen – Einmaligkeit und Herausforderung“ (18/4818) keine Mehrheit. Darin hatte die Fraktion die Regierung unter anderem aufgefordert, sich weiterhin dem Gedenken an die Shoah und der Verantwortung Deutschlands für Israel zu verpflichten. Auch sollte die Regierung dafür sorgen, dass die Erinnerungsarbeit und die notwendigen Entschädigungsleistungen und verwandte Leistungen für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik fortgesetzt werden.
Reform des Bundesberggesetzes abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 7. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/848) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/1124) abgelehnt, das Bundesberggesetz unverzüglich zu reformieren. Die Grünen hatten unter anderem einen Verzicht auf die Zulassung von neuen Braunkohletagebauen und die Gleichrangigkeit im Gesetzeszweck von Rohstoffgewinnung sowie Umwelt- und Klimaschutz verlangt. Sonderprivilegien des Bergbaus bei der Einhaltung von Schutzstandards sowie Sonderregelungen in den neuen Ländern für Abbaurechte und Abbaubetriebe sollten abgeschafft werden, so die Grünen. (vom/09.05.2015)