Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die mittelständische Wirtschaft soll von bürokratischen Auflagen entlastet werden. © picture alliance/blickwinkel
„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare“, heißt es im Volksmund. Die mit den Jahren angeschwollene Bürokratieflut soll jetzt wenigstens etwas eingedämmt werden. Die Bundesregierung will die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie entlasten und hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) eingebracht, den der Deutsche Bundestag in einer auf 105 Minuten Dauer angesetzten Kernzeitdebatte am Donnerstag, 11. Juni 2015, erstmals beraten wird.
Die Debatte wird ab 9 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im Einzelnen ist vorgesehen, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden. Erstmals soll ein Schwellenwert von 800.000 Euro auch in der Umweltstatistik eingeführt werden. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit.
Weitere Entlastungen betreffen die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des „Biogasmonitorings“ vereinfacht und reduziert werden. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Maßnahmen im Steuerrecht: Zum Beispiel sollen Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert werden.
Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine „einmalige und gezielte individuelle Information“ ausreichen.
Ebenfalls Thema der Debatte ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4693), die sich für einen gezielten Abbau der Bürokratie ausspricht. Gefordert wird, dass die Bundesregierung sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele setzen soll. Außerdem soll der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Nationale Normenkontrollrat in Zukunft nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen bewerten.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums wird die Ankoppelung an den Deutschen Bundestag vorgeschlagen. Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats würden dann auch nicht mehr von der Bundesregierung ernannt, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt werden. Vereinfachungen fordern die Abgeordneten bei der Erhebung der Umsatzsteuer. So sollen Sonderregelungen wie die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungskosten abgeschafft werden. Gesetzentwurf und Antrag sollen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. (hle/02.06.2015)