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Die Vorratsdatenspeicherung ist zurück auf der politischen Agenda des Deutschen Bundestages. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 eine deutsche Regelung verworfen und der Europäische Gerichtshof 2014 die grundlegende EU-Richtlinie kassiert hatte, startet die Bundesregierung nun einen neuen Versuch, um die anlasslose, verdachtsunabhängige Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten aller Bürger gesetzlich zu verankern. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ging Ende Mai bereits dem Bundesrat zu, ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/5088) soll am Freitag, 12. Juni 2015, in erster Lesung im Plenum beraten werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Debatte dürfte kontrovers werden. Die Opposition lehnt das Vorhaben rundum ab, und auch in der SPD gibt es kritische Stimmen. In der Union werden hingegen bereits weitergehende Regelungen erwogen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf Leitlinien, auf die sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) im April verständig hatten.
Vorgesehen ist, dass Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter verpflichtet werden, sogenannte Verkehrsdaten zu speichern. Darunter fallen zum Beispiel Angaben, wer wann mit wem telefoniert hat oder auch die genutzte IP-Adresse im Internet. Im Mobilfunkbereich soll zudem der Standort erfasst werden, wenn zum Beispiel ein Anruf empfangen, eine SMS verschickt oder eine Verbindung zum Internet aufgebaut wird.
Nicht gespeichert werden sollen zum einen E-Mail-Verkehrsdaten, zum anderen die Inhalte der jeweiligen Kommunikation. Standortdaten sollen laut dem Entwurf maximal vier Wochen, die übrigen Verkehrsdaten auf speziell gesicherten Servern maximal zehn Wochen gespeichert werden. Da es sich bei der Speicherung der Daten um einen Eingriff in das im Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Fernmeldegeheimnis handelt, sieht der Entwurf Hürden beim Zugriff auf die Daten vor.
Ermittlungsbehörden sollen laut den Plänen im Allgemeinen nur bei Ermittlungen zu abschließend aufgezählten, schweren Straftaten, zum Beispiel im Bereich Terrorismus sowie der Kinderpornografie, und nach Zustimmung eines Richters auf die Daten zugreifen dürfen. Standortdaten sollen nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden. Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern, darunter fallen zum Beispiel Rechtsanwälte und Journalisten, sollen zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen.
Begründet wird das Vorhaben damit, dass Verkehrsdaten bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr ein „wichtiges Hilfsmittel“ seien. Da derzeit keine Speicherpflicht bestehe und Anbieter Verkehrsdaten, zum Beispiel für Abrechnungszwecke, unterschiedlich lang vorhalten, bestehe eine „Lücke bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr“. Dies sei mit der „Bedeutung, die einer effektiven Strafverfolgung zukommt, nur schwer zu vereinbaren“, heißt es in dem Regierungsentwurf.
Der Gesetzentwurf zieht zudem vor, einen neuen Straftatbestand der Datenhehlerei einzuführen. Demnach soll bestraft werden können, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Ausnahmen sind unter anderem für den Ankauf von Steuerdaten durch Finanzbehörden vorgesehen.
Zudem wird unter dem Tagesordnungspunkt ein Antrag der Fraktion Die Linke beraten (18/4971). In diesem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. (scr/04.06.2015)