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Trotz der SPD-internen Kontroverse über einen erneuten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung wird in der Union mit einer Zustimmung der SPD zu dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gerechnet. Maas und SPD-Chef Sigmar Gabriel hätten „eine klare Haltung zum Thema Vorratsdatenspeicherung formuliert“ und der Koalitionspartner seine „Verantwortung im Bereich der inneren Sicherheit erkannt“, sagt der CSU-Rechtsexperte Volker Ullrich in einem am Montag, 15. Juni 2015, erschienenen Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Das Interview im Wortlaut:
Herr Ullrich, sind Sie froh darüber, dass die Union mit der SPD koaliert? Mit keinem anderen Koalitionspartner könnten Sie ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen.
Ich bin froh, dass die SPD ihre Verantwortung im Bereich der inneren Sicherheit erkannt hat und SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas eine klare Haltung zum Thema Vorratsdatenspeicherung formuliert haben.
Sind Sie sich denn sicher, dass der Gesetzentwurf beim SPD-Konvent am 20. Juni nicht durchfällt?
Der Unmut und die Bedenken in Teilen der SPD-Basis gegenüber der Vorratsdatenspeicherung sind mir nicht unbekannt. Ich gehe aber davon aus, dass die SPD mit einer klaren Kommunikation ihren Mitgliedern gegenüber diese Bedenken zerstreuen kann. Im Gesetzgebungsprozess wird sicher noch die Möglichkeit sein, vorhandene Bedenken durch Aufklärung und Sachargumente zu entkräften und die Notwendigkeit einer ohnehin sehr eng begrenzten Vorratsdatenspeicherung darzustellen.
In welchen Punkten könnte die Union den Sozialdemokraten bei dem Gesetz denn noch entgegenkommen?
Der jetzige Gesetzentwurf bewegt sich jetzt schon an der Untergrenze dessen, was aus Sicht der Ermittler notwendig ist. Die kurze Speicherdauer der Verbindungsdaten, die noch kürzere Speicherdauer der Standortdaten sowie die sehr engen Grenzen des Abrufs sind bereits Ergebnis eines Kompromisses. Von einer zeitlichen Befristung des Gesetzes, über die diskutiert wird, halte ich allerdings nichts. Der Bundestag kann jederzeit ein Gesetz wieder aufheben. Wir können aber sicherlich darüber sprechen, in einigen Jahren dieses Ermittlungsinstrument zu überprüfen. Der Rechtsstaat hat ohnehin die Pflicht, Ermittlungsmethoden, die er in die Strafprozessordnung aufgenommen hat, stets auf Tauglichkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Warum soll überhaupt gespeichert werden, mit wem ich wann telefoniere, in welcher Funkzelle ich mich dabei befinde oder welche IP-Adresse ich im Internet benutzen?
Die Welt hat sich geändert. Viele Bereiche des alltäglichen Lebens, auch Kommunikation, vollziehen sich in der digitalen Sphäre. Verbindungs- oder Standortdaten sind oftmals der einzige Ermittlungsansatz, um schwerste Straftaten aufzuklären und krimineller Strukturen und Netze zu entdecken. Deswegen stellt sich die Frage, ob der wehrhafte demokratische Rechtsstaat zur Verteidigung seiner Werte in einem ganz begrenzten Umfang nicht auch dieses Ermittlungsinstrument anwenden muss. Der Staat braucht eine Art digitale Spurensicherung.
Aber wird der Bürger durch die Vorratsdatenspeicherung nicht unter Generalverdacht gestellt?
Nein, es handelt sich nicht um einen Generalverdacht. Der Staat kommt an die Daten des Normalbürgers nicht heran. Er speichert ja nicht selbst. Inhalte bleiben ohnehin außen vor. Die Hürden für einen sehr begrenzten Zugriff auf die Daten sind extrem hoch. Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass diese Daten bereits jetzt gespeichert werden. Die Provider benutzen sie, um Rechnungen zu erstellen oder um technische Störungen in ihren Netzen zu ermitteln. Auch die Strafermittlungsbehörden dürfen jetzt schon auf die Verbindungsdaten zurückgreifen. Die Vorratsdatenspeicherung existiert in einer Form bereits. Es hängt im Augenblick jedoch vom Zufall ab, ob die Daten zum Zeitpunkt der Ermittlung noch gespeichert sind oder nicht. Zufall ist allerdings für mich kein Begriff der Rechtsstaatlichkeit. Deswegen brauchen wir eine rechtsklare und rechtssichere Regelung.
Kritiker der Speicherpflicht verweisen gern auf eine Studie des Max-Planck-Instituts, die nicht feststellen konnte, dass die alte Vorratsdatenspeicherung einen messbaren Einfluss auf die Aufklärungsquote hatte. Ist dieses Mittel überhaupt geeignet?
Ja, das ist es. Uns wird von Ermittlern, Kriminalbeamten und auch Staatsanwälten eindringlich nahegelegt, dass sie diesen Ermittlungsansatz benötigen, um in Bereichen wie Extremismus, Terrorismus, Kinderpornografie oder auch schlicht bei schweren Gewaltdelikten Ermittlungsansätze bekommen. Während die alte Speicherregelung galt, ist beispielsweise in meinem Wahlkreis Augsburg 2009 ein Mord geschehen, der nur durch eine Funkzellenanalyse und durch den Abruf von Handystandortdaten aufklärt werden konnte. Das sind die Anwendungsfälle, um die es geht.
Sind Sie selbst denn mit dem Gesetzentwurf zufrieden oder hätten Sie sich mehr gewünscht?
Gerade im Bereich von Grundrechtseingriffen darf der Staat nicht alles regeln, was er gerne regeln würde. Deswegen gilt hier eine verfassungsrechtlich gebotene Zurückhaltung des Gesetzgebers. Dies gelingt diesem Gesetzentwurf. Er schafft einen rechtlich klaren Rahmen. Ich bin daher im Wesentlichen zufrieden.
Was würden Sie denn gern in den weiteren parlamentarischen Beratungen noch geändert sehen?
Wir werden uns in den parlamentarischen Beratungen auf die Frage des Schutzes der Daten bei den Provider gegen unbefugten Zugriff und die Frage des Schutzes der Berufsgeheimnisträger konzentrieren. Vielleicht sollten wir auch noch über die Speicherfristen oder den Straftatenkatalog reden.
Der Zugriff der Nachrichtendienste auf die gespeicherten Verkehrsdaten ist kein Thema?
Gerade in Hinblick auf die Abwehr von terroristischen und extremistischen Gefahren wäre beispielsweise der Zugriff des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf die Daten diskussionswürdig. Das geht aber nur durch eine klare gesetzliche Regelung. Einfach so darf das nicht passieren. Wenn es eine solche Regelung nicht in das Gesetz schafft, dann kann ich damit leben. Aber wir sollten uns im Rahmen einer späteren Evaluierung überlegen, ob wir in engen rechtsstaatlichen Grenzen nicht diesen Zugriff erlauben müssen.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte, ihre ehemalige Fraktionskollegin Andrea Voßhoff, hat massive Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfes geäußert. Muss die Koalition noch nachbessern?
Das werden die Sachverständigen-Anhörung und Gespräche mit Verbänden und Organisationen zeigen. Die Anhörung wird Anfang September stattfinden, die zweite und dritte Lesung dann Ende September/Anfang Oktober. Das sind also drei Monate, in denen aufkommende Bedenken in Ruhe besprochen und ausgeräumt, aber auch geprüft werden können. Ich will aber gleichwohl daran erinnern, dass die Debatte insgesamt nicht neu ist, sondern seit nunmehr fast zehn Jahren geführt wird und wesentliche Argumente bereits ausgetauscht sind.
Wie versuchen Sie Ihren Wählern zu vermitteln, dass der Entwurf nicht dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Gesetz beziehungsweise der vom Europäischen Gerichtshof kassierten EU-Richtlinie entspricht?
Es hindert den Gesetzgeber niemand daran, klüger zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass die verfassungsrechtlich problematischen Passagen des ersten Gesetzes aufgegriffen und in eine grundrechtssensible Richtung gelenkt worden sind. Die Bürger erwarten, dass die Politik eine besondere Sorgsamkeit im Bereich der Grundrechte walten lässt. Dem werden wir gerecht.
(scr/sto/15.06.2015)