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Über die Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität und der Zulassung bevorzugt behandelter Spezialdienste gibt es unter Experten unterschiedliche Ansichten. Das wurde während eines öffentlichen Fachgespräches im Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) am Mittwoch, 17. Juni 2015, deutlich.
Vor allem Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer beim Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom), sprach sich für die Zulassung von Spezialdiensten aus, was auch aus Sicht der Bundesregierung der richtige Weg sei, wie Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, sagte. Die weiteren geladenen Sachverständigen sahen das anders und sprachen sich für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität aus.
Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur verwies auf die Haltung der Bundesregierung zum Thema Netzneutralität. Dabei gehe es zum einen um die Beibehaltung des Best-Effort-Prinzips, also der Gleichbehandlung aller Daten im Internet. Zudem sollten Spezialdienste „nicht als Ersatz für Internetzugänge vertreiben werden dürfen“.
Des Weiteren müssten ausreichende Kapazitäten für Spezialdienste geschaffen werden, um den sonstigen Datenverkehr nicht zu behindern. Diese Kernaspekte des deutschen Vorschlags im Rahmen der europaweiten Diskussion zur Netzneutralität zielen laut Eschweiler darauf ab, „ein tragfähiges Nebeneinander von Internetzugangsdiensten und Spezialdiensten zu realisieren“.
Gegen allzu strenge Regelungen der Netzneutralität, wie sie derzeit im Europäischen Parlament diskutiert würden, wandte sich Bitkom-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Ebenso wie der Vertreter der Bundesnetzagentur sprach auch er sich dafür aus, das Best-Effort-Prinzip zu erhalten, gleichzeitig aber bevorzugt zu behandelnde Spezialdienste zuzulassen.
Das sei wichtig, um die Innnovationsfähigkeit und Investitionskraft der Branche nicht zu gefährden. Rohleder betonte: „Ein absolutes und dogmatisches Verständnis von Netzneutralität geht an den tatsächlichen Gegebenheiten in den Netzen vorbei und würde im Falle der Umsetzung die Aufrechterhaltung der verschiedenen Netzfunktionalitäten erschweren sowie die Integrität und Sicherheit der Netze gefährden.“
Alleinige Profiteure einer Abschaffung oder Lockerung des Prinzips wären größere Telekommunikationsanbieter, welche sich eine höhere Rentabilität ihrer Infrastruktur durch diskriminierende Geschäftsmodelle erhoffen, gab Thomas Lohninger vom Verein Initiative für Netzfreiheit – Bürgerrechte im digitalen Zeitalter zu bedenken.
Derzeit, so Lohniger, gebe es einen internationalen Trend „hin zur Netzneutralität“. Sollte Europa sich für den anderen Weg entscheiden und Startsups erst mit den Telekommunikationsanbietern in Verhandlung treten müssen, bevor sie ihr Produkt auf den Markt bringen können, „sind wir in der großen Gefahr, dass es uns nicht möglich ist, auf dem internationalen Markt konkurrenzfähig zu sein“, warnte er.
Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft e.V. machte deutlich, dass es schon jetzt im mobilen Bereich erhebliche Verletzungen der Netzneutralität gebe. Dieses Problem, so seine Befürchtung, solle nun auch bei Festnetzanschlüssen verfestigt werden.
Ziel der Anbieter sei es, „mit bestehenden Netzen mehr Geld zu verdienen, ohne in den weiteren Breitbandausbau investieren zu müssen“, sagte Sander. Auch vor diesem Hintergrund sei die Festschreibung der Netzneutralität gut für den Breitbandausbau. Das zeigten im Übrigen auch die Erfahrungen in Ländern mit einer strengen Auslegung der Netzneutralität.
Auf die aktuellen Entwicklungen in den USA ging Benn Scott, ehemaliger Innovationsberater der amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton und jetzt Geschäftsführer der Stiftung Neue Verantwortung, ein. So habe die amerikanische Regulierungsbehörde FCC mit dem Gesetz zur Netzneutralität das „umfassendste Dokument, was es zu dem Thema jemals gegeben hat“, verabschiedet.
Kernaussagen darin seien, dass es keinerlei Drosselung geben dürfe sowie keine „diskriminierende Preisgestaltung“. Laut Scott seien daher keine Geschäftsmodelle erlaubt, die auf einer bezahlten Priorisierung von Datenverkehr beruhen. (hau/18.06.2015)