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Große Elektrohändler sind künftig gesetzlich verpflichtet, Altgeräte beim Kauf eines neuen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte müssen sie auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag, 2. Juli 2015, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur „Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) (18/4901) in der durch den Umweltausschuss leicht geänderten Fassung (18/5412).
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Mit der Novellierung würden Kommunen benachteiligt und der Umwelt nicht geholfen, kritisierte Ralph Lenkert (Die Linke). Peter Meiwald (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelte, dass nichts dagegen getan werde, dass Elektrogeräte eine immer kürzere Lebensdauer hätten. Für Michael Thews (SPD) ist die Novelle „ein guter Schritt“ gegen den illegalen Export von Elektromüll. Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) sprach von einem der wichtigsten Gesetzesvorhaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
Zu Beginn der Debatte machte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) deutlich, dass ein sparsamer Umgang mit Ressourcen in einer Welt mit sieben Milliarden Menschen und wachsenden Konsum und Wohlstand unerlässlich sei. „Daher ist die Wiedergewinnung von Wertstoffen wichtig“, sagte sie. Ziel des Gesetzes – mit dem die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt wird – sei es unter anderem, die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen, wertvolle Metalle rückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen.
Auch solle die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden. Was die von den Grünen in einem Entschließungsantrag geforderte Pflicht zur Entnehmbarkeit von Batterien aus den Geräten angeht, so verwies die Ministerin darauf, dass dies nicht national zu regeln sei. „Wir sollten dazu auf der EU-Ebene eine Diskussion anstoßen“, regte sie an.
Dafür, dass die Bundesregierung zwei Jahre an dem Gesetz „rumgemurkst“ habe, sei nur Schrott herausgekommen, sagte Ralph Lenkert. Die Kommunen, so die Einschätzung des Linken-Abgeordneten, würden „eiskalt benachteiligt“. Kommunale Abfallbetriebe sollen laut Lenkert die Rücknahme „kostenlos“ für private Entsorger erledigen.
„Warum sollen die Bürger über ihre Müllgebühren diese Kosten tragen und nicht die Produktverantwortlichen“, fragte er. Schließlich werde mit alten Elektrogeräten angesichts der verbauten Rohstoffe „viel Geld verdient“. Dies sollte aber auch den kommunalen Abfallbetriebenen zufallen, damit die Müllgebühren gesenkt werden können, forderte Lenkert. Eine Hilfe für die Umwelt sei das Gesetz im Übrigen auch nicht, befand er. Unter anderem deshalb nicht, weil die Koalition „garantierte Nutzungszeiten“ verhindert habe.
Von den 1,6 Millionen Tonnen an jährlich in Deutschland verkauften Elektrogeräten lande noch deutlich zu viel im Restmüll oder werde ins Ausland verbracht, sagte Thomas Gebhart. „Das werden wir mit dem Gesetz ändern“, zeigte er sich überzeugt. Das Ziel, möglichst viele Geräte zu recyceln um die wertvollen Rohstoffe wieder dem Kreislauf zuzuführen, mache umweltpolitisch aber auch wirtschaftspolitisch Sinn, betonte der Unionsabgeordnete.
Es gebe zudem der ohnehin gut aufgestellten Recyclingwirtschaft in Deutschland einen Schub. Gebhart machte außerdem deutlich, dass die Rücknahmepflicht auch für Internethändler gelte. Ausgenommen seien lediglich mittlere und kleine Händler, die man nicht überfordern wolle.
Peter Meiwald geht das Gesetz nicht weit genug. Öko-Design und Produktverantwortung fingen nicht erst beim Schrott an, sagte der Grünenabgeordnete. Trotz des Einwandes, dass dies nicht national zu regeln sei, betonte er, dass die Möglichkeit wichtig sei, Batterien und Akkus austauschen zu können.
Zudem müssten Ansprüche an die Hersteller formuliert werden, um zu verhindern, dass Elektrogeräte immer kürzer genutzt werden. „Wenn in Geräten bewusst Solbruchstellen eingebaut werden, nervt das nicht nur die Kunden sondern führt auch zu einer Wegwerfgesellschaft, die wir Grünen nicht wollen“, sagte Meiwald. Zudem zog er in Zweifel, dass mit dem Gesetz auch Online-Händler und Discounter erfasst werden. „Genau das erreicht das Gesetz eben nicht“, lautete sein Urteil.
Es gebe ein Defizit an Aufklärung, sagte Michael Thews. Viele Menschen wüssten nicht, wo sie ihre Altgeräte abgeben sollen oder es sei ihnen schlicht zu aufwendig, kleine Geräte wie etwa die elektrische Zahnbürste in den Werkstoffhof zu bringen. „Zurückgeben zu können wo gekauft wird, ist daher ein guter Schritt“, befand der SPD-Abgeordnete.
Zugleich machte er deutlich, dass im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch Regelungen zum Datenschutz eingefügt worden seien. Möglicherweise habe nämlich die Unsicherheit, was mit den persönlichen Daten auf den Geräten bei der Entsorgung passiert einige davon abgehalten, die Geräte der Kreislaufwirtschaft zuzuführen, sagte er. (hau/02.07.2015)