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Von Mittwoch, 1. Juli, bis Freitag, 3. Juli 2015, debattiert der Bundestag unter anderem über die Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für Griechenland, drei Gruppenanträge zum Thema Sterbebegleitung sowie über die geplante Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung. Auf der Tagesordnung stehen außerdem zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zu Änderung des Rentenversicherungsrechts sowie mehrere Vorlagen zur Reform des Verfassungsschutzes. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Vereinbarte Debatte zu Griechenland: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit einer vereinbarten Debatte zur Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für Griechenland. Die Linke hat einen Entschließungsantrag (18/5371) zur Debatte vorgelegt, über den im Anschluss abgestimmt wird. Für die Aussprache sind 125 Minuten angesetzt.
Regierungsbefragung: Im Anschluss folgt ab 15.25 Uhr die Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. Voraussichtlich informiert Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.
Fragestunde: Ab 16 Uhr folgt die 90-minütige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/5341) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Aktuelle Stunde: Um 17.30 Uhr schließt sich eine von der Linken verlangte Aktuelle Stunde zum Thema "Rolle des Bundes beim Tarifkonflikt bei der Deutschen Post AG" an.
Sterbebegleitung: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der zweistündigen ersten Beratung der vier Gruppenentwürfe zum Thema Sterbebegleitung. Über die Gesetzentwürfe, die aus den Reihen der Abgeordneten erarbeitet worden sind, soll im Herbst ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Der Bundestag hatte am 13. November 2014 erstmals in einer so genannten Orientierungsdebatte über das Thema Sterbebegleitung beziehungsweise Sterbehilfe diskutiert. Vier fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten haben Gesetzentwürfe vorgelegt: eine Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) nennt ihren Gesetzentwurf "über die Straffreiheit der Hilfe zu Selbsttötung" (18/5375). Eine weitere Gruppe um die Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) hat einen Entwurf "über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung" (18/5376) eingebracht. Die dritte Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD) hat ihren Entwurf "zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (18/5374) betitelt. Der Gesetzentwurf der vierten Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die "Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (18/5373).
Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung: Es folgt um 11.15 Uhr die erste Beratung des von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (18/5372). Mit dem so genannten Krankenhausstrukturgesetz will die Bundesregierung laut eigener Aussage die Qualität der Krankenhausversorgung stärken, die Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser verbessern und Anreize setzen, Krankenhäuser umzustrukturieren. Zum selben Thema haben Die Linke (18/5369) und Bündnis 90/Die Grünen (18/5381) Anträge eingebracht, die ebenfalls in erster Lesung beraten werden. Für die Debatte ist eine Stunde vorgesehen.
Medizinische Versorgung für Asylsuchende: Ein Antrag der Linksfraktion (18/5370), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete „diskriminierungsfrei“ zu sichern, wird ab 12.20 Uhr eine Stunde lang in erster Lesung im Plenum debattiert.
„Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“: Nach 13.25 Uhr steht die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ auf der Tagesordnung. Dazu liegen Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (18/5364) sowie eine Unterrichtung durch Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (18/5365) vor. Ziel der Bundesstiftung, die am 30. September 2008 gegründet wurde, ist es, „im Geiste der Versöhnung“ die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert wachzuhalten. Eine Viertelstunde ist für die Wahl der Stiftungsratsmitglieder vorgesehen.
Aktuelle Stunde: Auf Verlangen von CDU/CSU und SPD findet im Anschluss ab 14.31 Uhr eine Aktuelle Stunde zum Thema "Die Sicherheitslage nach den jüngsten islamistischen Anschlägen" statt.
Wohngeldrecht und Wohnraumförderung: Weiter geht es um 15.45 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (18/4897 neu). Dazu hat der Umwelt- und Bauausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5324). Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngeldes, das jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bezahlt wird, für rund 870.000 Haushalte vor. Bislang erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Nach der Reform sollen es 186 Euro sein. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst. Zuletzt erhöht worden war es 2009. Alle Fraktionen haben Entschließungsanträge zum Gesetz eingebracht, über die abgestimmt wird: CDU/CSU und SPD gemeinsam (18/5400), Die Linke (18/5401) und Bündnis 90/Die Grünen (18/5402). Für die Aussprache sind 45 Minuten eingeplant.
Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch: Ab 16.30 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3833, 18/4988) zum Thema Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine geplante Aufarbeitungskommission finanziell zu unterstützen, „um eine unabhängige gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Vergangenheit weiterzuführen“. Die Einrichtung einer solchen Kommission hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs angeregt. In erster Lesung beraten wird zudem ein gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Linker (18/5106), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs „umfassend“ sicherzustellen.
Suizidprävention: Über das Thema Suizidprävention debattieren die Abgeordneten ab 17.25 Uhr. Anlass ist ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5104), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Suizidprävention zu verbessern und Menschen in Krisen zu unterstützen. Für die erste Lesung dieses Antrags sind 45 Minuten vorgesehen.
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten: Ab 18.10 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (18/4901). Damit sollen große Händler verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Ziel ist es, die Sammelmenge bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu steigern, wertvolle Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen. abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/5412) und einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5422).
Arbeit für Menschen mit Behinderungen: Über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5227), in dem gefordert wird, Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, debattieren die Abgeordneten ab 18.55 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung. In der Vorlage beklagen die Abgeordneten, dass gute Arbeit für Behinderte mit zu hohen Hürden verbunden und deren Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch sei wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Auch bestehe erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten, heißt es darin weiter.
Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung: Ab 19.40 Uhr befassen sich die Abgeordneten abschließend mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (18/4097, 18/4199). Der Gesetzentwurf sieht vor, einerseits die Rechtsstellung von Ausländern, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt „anerkennenswerte Integrationsleistungen erbracht haben“ oder schutzbedürftig sind, zu stärken. Andererseits zielt er darauf ab, „verstärkt den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht“ in Deutschland zusteht, zu beenden und ihre Ausreisepflicht gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Der Innenausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5420). Über drei von vier Änderungsanträgen der Grünen (18/5423, 18/5424, 18/5425, 18/5426) und einen Entschließungsantrag der Linken (18/5427) dazu wird jeweils namentlich abgestimmt. Darüber hinaus steht ein Entschließungsantrag der Grünen (18/5428) zur Abstimmung. In erster Lesung beraten wird zudem der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht (18/3268). Mit der Vorlage sollen unter anderem „die beim Ehegatten- und Familiennachzug bestehenden Hürden, die durch keinen sachlichen Grund gerechtfertigt sind“, beseitigt werden. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Subventionen für Atomkraftwerke in der EU: Weiter geht es um 20.45 Uhr mit der abschließenden Beratung zweier Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/4215) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4316), die sich gegen die Subventionierung von Atomkraftwerken in der EU wenden. Anlass ist die Tatsache, dass die britische Regierung umfangreiche Subventionen für den Bau eines neuen Kernkraftwerks am Standort Hinkley Point beschlossen und dafür die Genehmigung der EU-Kommission erhalten hat. In beiden Vorlagen wird die Bundesregierung aufgefordert, gegen diese Genehmigung vorzugehen und sich angekündigten Klagen Österreichs und Luxemburgs vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzuschließen. Über beide Anträge wird namentlich auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/5417) abgestimmt. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder: Im Anschluss wird gegen 21.25 Uhr eine halbe Stunde lang abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (18/4630) beraten. Dabei geht es unter anderem um sogenannte Karenzzeiten, die beim Wechsel aus einem Regierungsamt in die Privatwirtschaft einzuhalten sind. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/5419) und über einen Änderungsantrag der Grünen (18/5429).
Umgang mit Atommüll: Um 21.55 Uhr geht dann ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/5228), der sich kritisch mit dem am 6. Januar 2015 vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für das nationale Entsorgungsprogramm auseinandersetzt, in die erste Lesung. Die Antragsteller vermissen in dem Programm eine Einbeziehung des gesamten vorhandenen und künftig anfallenden Atommülls sowie eine Beschreibung der vorhandenen Probleme und fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Programm entsprechend zu überarbeiten. Dabei müsse dem Schutz vor radioaktiver Strahlung oberste Priorität eingeräumt werden. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen.
Jemen-Konferenz in Genf: Weiter geht es um 22.30 Uhr mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Jemen-Konferenz in Genf (18/5380). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Konferenz, die von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon am 15. Juni eröffnet wurde, zum Erfolg zu führen und die Konfliktparteien in dem Bürgerkriegsland zum sofortigen Waffenstillstand zu bewegen. 30 Minuten sind für die erste Lesung des Antrags vorgesehen.
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Standards in Handwerk und Freien Berufen: In einem Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5217) wird die Bundesregierung aufgefordert, die „Transparenzinitiative der Europäischen Kommission mitzugestalten“ und „bewährte Standards im Handwerk und in den Freien Berufen zu erhalten“. Hintergrund des Antrags ist, dass die EU-Kommission mit der Mitteilung zur Bewertung nationaler Reglementierungen des Berufszugangs vom 2. Oktober 2013 einen Arbeitsplan zur Evaluierung der Berufszugangsregelungen vorgelegt hat. Die Mitteilung basiert auf Artikel 59 der modernisierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die im Januar 2014 in Kraft getreten und bis 18. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzen ist.
Digitale Bildung und Medienkompetenz: In einem Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4422) wird die Bundesregierung aufgefordert, durch eine Stärkung der digitalen Bildung Medienkompetenz zu fördern und die digitale Spaltung zu überwinden. So soll sie sich bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie „Digitales Lernen“ bei den Bundesländern und der Kultusministerkonferenz dafür einsetzen, dass diese untereinander mehrere Maßnahmen verbindlich vereinbaren, unter anderem die Schaffung der notwendigen technischen Infrastruktur in den frühkindlichen, schulischen sowie aus- und weiterbildenden Bildungseinrichtungen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/5368) sowie über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" zur digitalen Bildung umzusetzen (18/5105).
Förderung von Integrationsbetrieben: In erster Beratung wird ein Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5377) aufgerufen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Integrationsbetriebe zu fördern, um schwerbehinderten Menschen neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Weltweite Lage der Religions- und Glaubensfreiheit: Im Anschluss stimmen die Abgeordneten über einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit vorzulegen (18/5206). Außerdem soll sie in diesem Bericht darlegen, welche politischen Bemühungen die Bundesrepublik unternimmt, um dieses Menschenrecht zu schützen. Der Bericht soll bis zum 30. Juni 2016 vorgelegt werden. Der Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit sei für alle staatlichen Institutionen in der Bundesrepublik „von höchstem Belang“, heißt es zur Begründung des interfraktionellen Antrags, zu dem der Menschenrechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (18/5408).
Fischetikettierungs- und Tiergesundheitsgesetz: Mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes (18/4892) soll erreicht werden, dass die Verbraucher mehr über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erfahren. Die Änderung ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die die Vorschriften zur Verbraucherinformation der EU-Verordnung Nr. 104/2000 ablöst. Danach sollen sowohl für die Gebiete des Nordostatlantiks als auch für die Fanggebiete im Mittelmeer und im Schwarzen Meer differenziertere Angaben über die Herkunft der Produkte gemacht werden. Der Landwirtschaftsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5413). 30 Minuten sind für die Debatte eingeplant.
Weingesetz: Ebenfalls zu Protokoll gegeben werden die Reden der abschließenden Beratung des Entwurfs der Bundesregierung zur neunten Änderung des Weingesetzes (18/4656, 18/4947), der das bisherige System der Pflanzrechte ablösen soll. Der Änderung liegt die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 über die Gemeinsame Marktordnung vom 17. Dezember 2013 zugrunde, die ab Artikel 61 das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der Europäischen Union regelt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Genehmigungssystem so zu gestalten, dass auf ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Schutzmaßnahmen reagiert werden kann. Das betrifft laut Entwurf vor allem Neuanpflanzungen, die nach der Novelle unter bestimmten Voraussetzungen nun in ganz Deutschland möglich sein sollen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (18/5414).
Häftlingshilfegesetz und Bundesvertriebenengesetz: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes (18/4625) wird danach abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge im Jahr 2016 durch eine Einmalzahlung zu ersetzen, für die der Bund einmalig 13,5 Millionen Euro – davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich – bereitstellt. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel werde die Einmalzahlung deutlich höher ausfallen als die bisher jährlich gezahlte Unterstützungsleistung, schreibt die Regierung weiter. Als Grund für die Änderung führt sie an, dass die Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz knapp 70 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Durchschnitt über 80 Jahre alt seien. 95 Prozent dieser Antragsteller erhielten gemäß den Arbeitsanweisungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Nach Schilderung der Stiftung werde eine Unterstützungsleistung in dieser Höhe allerdings nicht als effektive Hilfe wahrgenommen. Den hochbetagten Antragstellern sei es nicht mehr zuzumuten, jedes Jahr erneut diese relativ geringe Leistung zu beantragen. Der Innenausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5404).
Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas: CDU/CSU und SPD haben einen Antrag (18/5378) vorgelegt, die Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas über 2018 hinaus zu verlängern. Noch nicht geklärt ist, ob über den Antrag abgestimmt wird oder ob die Vorlage in den Ausschüssen weiterberaten werden soll.
Neuorganisation der Zollverwaltung: Zur ersten Lesung wird der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es laut Bundesregierung, die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter zu verschlanken und die Organisationsabläufe effizienter und effektiver zu gestalten.
Übereinkommen über Amtshilfe in Steuersachen: Anschließend wird der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (18/5173) abgestimmt. Damit würden sich die Vertragsparteien untereinander verpflichten, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies umfasse die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Weiter gehe es um gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung (einschließlich Sicherungsmaßnahmen) und bei der Zustellung von Schriftstücken. Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5409).
Bürokratieentlastungsgesetz: Gegen Ende steht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) auf der Tagesordnung. Das so genannte Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem vor, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4693), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Bürokratie „gezielt“ abzubauen, statt „Stillstand“ zu manifestieren. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/5418) und einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5430). 30 Minuten sind für die abschließende Beratung der beiden Vorlagen vorgesehen.
Sachverständiger für Gefahrenabwehrbefugnisse: Der Bundestag stimmt anschließend über einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5379) ab, in dem der Bundestag aufgefordert wird, Einvernehmen mit der Bestellung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg als wissenschaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung der Gefahrenabwehrbefugnisse nach den Paragrafen 41, 20j, 20k des Bundeskriminalamt-Gesetzes herzustellen. Das 2008 novellierte BKA-Gesetz räumt dem Bundeskriminalamt (BKA) bestimmte Befugnisse für die Abwehr von Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen, ein.
Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes: Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit der 80-minütigen abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (18/4654, 18/5051). Der Vorlage zufolge erfordert der 2012 begonnene Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes auch gesetzliche Änderungen, um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können. Mit dem Entwurf sollen zudem Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden. Außerdem befassen sich die Abgeordneten abschließend mit einem Antrag der Fraktion die Linke (18/4682), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „wirksame Alternativen“ zum Verfassungsschutz zu schaffen, und mit einem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (18/4690), in dem eine „Zäsur und ein Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ gefordert wird. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/5415) sowie über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/5431).
Rentenversicherungsrecht: Ab 10.20 Uhr berät der Bundestag über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Rentenversicherungsrecht. In ihrem Antrag „Flexible und sichere Rentenübergänge ermöglichen“ (18/5212) schreiben die Abgeordneten, die Menschen sollten grundsätzlich selbst entscheiden können, wann sie in den Ruhestand gehen wollen. Auch wenn das Arbeits- und Rentenrecht bereits heute eine gewisse Flexibilität ermögliche, erwiesen sich einige Regelungen noch als zu starr, kritisiert die Fraktion. In ihrem Antrag „Kommunales Ehrenamt stärken – Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf die Rente neu ordnen“ (18/5213) fordern die Abgeordneten zudem, dass ein Zuverdienst nur dann auf eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet werden solle, wenn die Summe aus Zuverdienst und Rente das vorherige Einkommen überschreitet. Die erste Lesung der beiden Anträge wird 80 Minuten dauern.
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz: Im Anschluss berät der Bundestag ab 11.40 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze (18/5326), für die 80 Minuten eingeplant sind. Mit der Vorlage soll derjenige Änderungsbedarf aus der 2013 novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, der in den sachlichen Anwendungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Gewerbeordnung fällt. Dies betrifft unter anderem die Einführung der elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Einführung eines Vorwarnmechanismus über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise. Außerdem wird der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) erstmals beraten. Darin schreibt die Regierung, dass sich das Anerkennungsgesetz des Bundes für ausländische Arbeitnehmer, das seit drei Jahren in Kraft ist, bewährt habe. Von April 2012 bis Dezember 2013 seien rund 26.500 Anträge gestellt worden, von denen die meisten Berufsqualifikationen teilweise oder vollständig als gleichwertig mit inländischen Abschlüssen anerkannt worden seien.
Sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen: Um 12.25 Uhr beginnt dann die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (18/5293). Das so genannte E-Health-Gesetz soll laut Bundesregierung die „Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen“ beschleunigen, um bestimmte Bereiche im digitalen Gesundheitswesen, wie zum Beispiel die Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte oder der Telemedizin, weiter ausbauen zu können.
Private Kranken- und Pflegeversicherung: Ab 13.10 Uhr debattiert der Bundestag in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5110), eine solidarische Pflegeversicherung einzuführen. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung würde grundlegende Verbesserungen ermöglichen und soziale Gerechtigkeit in der Pflegeabsicherung schaffen, heißt es in der Vorlage. Außerdem könne in der Pflege ein erster Schritt hin zur Einführung einer solidarischen Bürgerkrankenversicherung gemacht werden. Anschließend beraten wird zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4099), in dem gefordert wird, die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen und stattdessen eine „hochwertige und effiziente Versorgung für alle“ einzuführen. Der Gesundheitsausschuss hat empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/5354). 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
(nal/02.07.2015)