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Dolmetscherin Amine Rebmann spricht in der Bundespolizei-Inspektion mit einem Flüchtling aus Syrien. © dpa
Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921) vor, über den der Bundestag am Freitag, 25. September 2015, in erster Lesung beraten wird. Die einstündige Debatte beginnt voraussichtlich um 10.05 Uhr. Die Regierung will mit ihrer Gesetzesinitiative die Verteilung unbegleiteter Flüchtlingskinder im Bundesgebiet verbessern und die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sicherstellen. Zudem soll die Altersgrenze für Aufenthalts- und Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Nach Angaben der Bundesregierung befanden sich Ende 2014 bundesweit 17.955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Von 2010 bis 2013 sei die Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder, die nach Deutschland kamen, um 133 Prozent gestiegen.
Etliche Jugendämter beziehungsweise örtliche Träger der Jugendhilfe, die für die Inobhutnahme der Flüchtlingskinder zuständig sein, seien gegenwärtig überlastet und eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erschwert oder nicht mehr möglich.
Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch nicht weit genug, da er den Prämissen der UN-Kinderrechtskonvention „nicht vollumfänglich“ nachkomme. In einem Antrag (18/5932), über den der Bundestag ebenfalls beraten wird, moniert sie, dass die Überprüfung der Interessen und Bedürfnisse der minderjährigen Flüchtlingskinder nicht festgeschrieben sei, zudem gebe es keine Standards für Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein Netzwerk von Übersetzern und Therapeuten aufzubauen. Nur wenn Kinder sich in ihrer Muttersprache ausdrücken können, sei es möglich, sie auch angemessen zu beteiligen. Zudem regen sie den Aufbau von Schwerpunktjugendämtern an, in denen die Kompetenzen im Umgang mit Flüchtlingskindern gebündelt werden. (aw/17.09.2015)