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Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September, und Freitag, 25. September 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3151) abgelehnt, die „Partizipationsrechte“ für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel zu stärken. Die Grünen hatten argumentiert, in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und in der EU-Grundrechtecharta seien starke Partizipationsrechte formuliert, deren Prinzipien jedoch in Deutschland nicht vollständig umgesetzt seien. Daher müsse der Bund mit Ländern und Kommunen eine Beteiligungsoffensive starten und einen nationalen Aktionsplan zur altersgerechten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickeln. Auch wurde die Senkung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre gefordert. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Familienausschusses (18/5276).
Berufliche und akademische Bildung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. September einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4928) angenommen, die Prinzipien des deutschen Bildungswesens zu stärken und die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung durchzusetzen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Berufs- und Studienorientierung beim Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Zudem müsse der Übergang von Studienaussteigern in eine berufliche Aus- und Weiterbildung verbessert werden. Die Linke scheiterte gegen die Stimmen aller anderen Fraktion mit einem Antrag (18/4931), die Ausbildungsqualität zu sichern und eine gute Ausbildung für alle zu schaffen. Die Ausbildungsqualität müsse gesetzlich gesichert und die Ausbildungsbedingungen müssten überwacht werden, hatte Die Linke gefordert. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/4938) ab, das Recht auf Ausbildung mit einer echten Ausbildungsgarantie umzusetzen. Die Regierung wurde darin aufgefordert, ab dem Ausbildungsjahr 2016 ein Konzept für eine Ausbildungsgarantie vorzulegen und „assistierte Ausbildung“ zu ermöglichen.
Kein Sonderermittler bei Cum-Ex-Geschäften: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. September einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/3735), einen Sonderermittler zur Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex-Geschäfte einzusetzen, abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/6088). Durch diese Geschäfte von 2002 bis 2012 sind dem Fiskus geschätzt zwölf Milliarden Euro verloren gegangen. Nach Darstellung der Opposition wird bei Cum-Ex-Geschäften um den Dividendentermin eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie kurzfristig mehrere Eigentümer hat. Diese Situation hätten die Akteure genutzt, „sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war“. Im Ergebnis hätten Banken und Anleger ohne jedes Risiko Milliardeneinnahmen erzielt.
Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 24. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/4902) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6094) angenommen. Damit wird eine Protokollerklärung der Bundesregierung am 19. Dezember im Bundesrat umgesetzt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge in einem Steuergesetz aufzugreifen. Das verabschiedete Gesetz heißt nun „Steueränderungsgesetz 2015“. Unter anderem wird die Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Unterhaltsleistungen können nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angegeben wird. Die bis Ende 2015 befristete Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen wird verlängert. Die Zahlung einer Vergütung an Vorstände von Lohnsteuerhilfevereinen führt nicht zum Verlust der Anerkennung der Lohnsteuerhilfevereine. Zuwendungen an im Ausland ansässige „gemeinnützige Körperschaften“ werden steuerbefreit.
Keine Anrechnung von Mutterschutzzeiten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. September einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (18/4107) abgelehnt, Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren für die Rentenanwartschaft zu berücksichtigen. Die Fraktion hatte argumentiert, dass Mutterschutzzeiten bei der abschlagsfreien vorgezogenen Altersrente nach 45 Beitragsjahren nicht auf die Wartezeit angerechnet werden, sodass Mütter die Rente für besonders langjährig Versicherte im Alter erst deutlich später, unter Umständen gar nicht in Anspruch nehmen könnten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5279).
Bankenabwicklungsrecht geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 24. September dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009, 18/5325) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6091) angenommen. Unter anderem werden die Regelungen zur Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und zur Ausübung der Befugnisse der Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei des "Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge" konkretisiert. Im Restrukturierungsfondsgesetz wird geregelt, dass die Beiträge aus der Bankenabgabe für die Jahre 2011 bis einschließlich 2014 auch während der Aufbauphase des einheitlichen Abwicklungsfonds weiterhin zur Verfügung stehen, um die Abwicklung nationaler Bankinstitute zu finanzieren. Im Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz werden die Vorgaben für die Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung als Abwicklungsbehörde präzisiert. Im Pfandbriefgesetz werden die Anforderungen an die Sicherstellung des Insolvenzvorrechts der Pfandbriefgläubiger um die Variante eines Ausgleichsanspruchs in Geld für entzogene Deckungswerte ergänzt. In weiteren Gesetzen wird der Informationsfluss zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Steuerbehörden erleichtert. Bei Banken, die lediglich das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben, werden bestimmte unbesicherte Schuldtitel in der Insolvenz nachrangig gegenüber anderen Verbindlichkeiten behandelt, die bislang denselben insolvenzrechtlichen Rang aufweisen. Damit wird es der Abwicklungsbehörde ermöglicht, diese Schuldtitel im Abwicklungsfall im Rahmen des Instruments der Gläubigerbeteiligung vor anderen, nach geltendem Recht gleichrangigen Verbindlichkeiten heranzuziehen. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erhält das Recht, an die Bundesbank Informationen zur Bankenabgabe zu übermitteln, die die Bundesbank für die Wahrnehmung ihres Mandats nach dem Finanzstabilitätsgesetz benötigt. Klargestellt wird, dass die landwirtschaftliche Rentenbank nicht insolvenzfähig ist.
Integration von schwerbehinderten Menschen: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 24. September einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5377) angenommen, Integrationsbetriebe zu fördern und neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Integrationsbetriebe sind Betriebe mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl (25 bis 50 Prozent) von Menschen mit Behinderungen unter den Beschäftigten. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für mehr Plätze in Integrationsbetrieben einzusetzen. Auch soll der Personenkreis der in Integrationsbetrieben Beschäftigten auf langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen erweitert werden. Integrationsbetriebe sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden. Bundesweit sind rund 10.500 Menschen mit Behinderung in Integrationsbetrieben beschäftigt. Union und SPD stellen fest, dass Menschen mit Behinderung von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren nicht ausreichend profitiert hätten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6086).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 24. September Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 220 bis 223 sowie 225 übernommen (18/5957, 18/5958, 18/5959, 18/5960, 18/5962).
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 24. September dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes (18/5273) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/6071) zugestimmt. Damit wird in das Gesetz eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an eine von der Europäischen Kommission geführte Datenbank geschaffen. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Rechtshilfe auf Hoher See: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 24. September dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften (18/5269) auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/6089) zugestimmt. Damit werden Regelungen der "völkerrechtlichen Amtshilfe" geschaffen und mit den bestehenden Regelungen über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See zusammengeführt. Darüber hinaus werden weitere Vorschriften mit Bezug zum Seerecht geändert.
Sicherheit der Seeschifffahrt: Einstimmig hat der Bundestag am 24. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zum Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (18/5268) angenommen. Er folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/6084). Die beiden genannten international vereinbarten Protokolle, die mit dem Gesetzentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden, sollen vor allem dazu dienen, widerrechtliche Handlungen gegen Seefahrzeuge oder mithilfe von Seefahrzeugen auf Hoher See wirksam zu bekämpfen und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen auf dem Seeweg effektiver zu verhindern.
Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg: Einstimmig hat der Bundestag am 24. September einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg (18/5218) auf Empfehlung des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses (18/6087) zugestimmt. Baden-Württemberg löst sein staatliches Notariat zum 1. Januar 2018 auf. Zu diesem Zeitpunkt werden voraussichtlich 244 Notare im Landesdienst als Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung den Staatsdienst verlassen und in die Selbstständigkeit wechseln. Rund 150.000 notarielle Geschäfte werden dann noch nicht vollständig beendet sein. Das Gesetz schafft nun Regelungen, die die Verantwortlichkeit für die zum Reformstichtag noch offenen notariellen Geschäfte einem bestimmten notariellen Amtsträger zuweist.
Mitwirkung von Kommunen bei der Gesetzgebung: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 24. September einen Antrag der Linken (18/3413) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/6085) abgelehnt, in dem ein verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren gefordert worden war. Die Fraktion hatte kritisiert, dass die Interessen der Kommunen dabei nicht ausreichend beachtet würden.
Befristete Arbeitsverhältnisse: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 24. September einen Antrag der Linken (18/1874) abgelehnt, das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel zu machen. Die Linke wollte im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund oder zur Erprobung zu befristen, streichen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/2783).
Menschenrechte in der EU-Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. September einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5208) abgelehnt, die Menschenrechte in der neuen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen zu stärken. Die Bundesregierung sollte sich nach dem Willen der Grünen unter anderem dafür einsetzen, dass die Erklärung, die beim UN-Gipfel vom 25. bis 27. September in New York unterzeichnet wird, die kollektive und globale Verantwortung der Unterzeichner anerkennt, allen Menschen ein Leben in Würde und frei von Angst und Not zu ermöglichen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/5451). (vom/25.09.2015)