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In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 23. September, bis Freitag, 25. September 2015, debattiert der Bundestag unter anderem über eine Abschaffung von Kettenbefristungen in Arbeitsverhältnissen, Hilfen für Kommunen sowie die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Rahmen der Pflegereform. Am Donnerstag gibt Bundeskanzlerin Merkel zudem eine Regierungserklärung zum Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. bis 27. September in New York ab. Am Freitag beraten die Abgeordneten über verschiedene Gesetzesvorhaben und Anträge von Regierung und Opposition, so etwa zur Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie zur Stärkung von Kinder- und Jugendrechten. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der 35-minütigen Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt stellt die geplante 15. Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor.
Fragestunde: Ab 13.30 Uhr folgt dann die zweistündige Fragestunde, in der Vertreter der Bundesregierung die schriftlich eingereichten Fragen der Abgeordneten (18/6019) mündlich im Plenum beantworten.
Aktuelle Stunde: Im Anschluss folgt ab etwa 15.35 Uhr eine der Linken verlangte Aktuelle Stunde zu Rüstungsexporten, die sich aus einer Frage der Abgeordneten Heike Hänsel in der vorangehenden Fragestunde zu Gewehrlieferungen an Mexiko und zu weiteren Waffenlieferungen, die nicht in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren erfasst wurden, ergeben hat.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 16.40 Uhr.
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin: Zu Beginn der Sitzung gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) ab 9 Uhr eine 25-minütige Regierungserklärung zu den Ergebnissen des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 23. September in Brüssel und zum Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. bis 27. September in New York ab, auf dem die Post-2015-Agenda mit neuen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen offiziell verabschiedet werden soll. Bündnis 90/Die Grünen haben insgesamt 17 Anträge zur Umsetzung dieser UN-Nachhaltigkeitsziele in Deutschland angekündigt, die im Anschluss an die Regierungserklärung erstmalig im Plenum beraten werden (18/6045, 18/6046, 18/6047, 18/6048, 18/6049, 18/6050, 18/6051, 18/6052, 18/6053, 18/6054, 18/6055, 18/6056, 18/6057, 18/6058, 18/6059, 18/6060, 18/6061). Über einen weiteren Antrag der Grünen (18/5208) stimmen die Abgeordneten zudem ab: Darin fordert die Fraktion unter anderem, in der Erklärung über die neuen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele unmissverständlich anzuerkennen, dass „allen Menschen ein Leben in Würde und frei von Angst und Not“ ermöglicht werden muss. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage beraten und empfiehlt, sie abzulehnen (18/5451). Für die Regierungserklärung und Aussprache stehen zwei Stunden und zehn Minuten zur Verfügung.
Befristete Arbeitsverhältnisse: Weiter geht es um 11.15 Uhr mit einer 85-minütigen Debatte über die Abschaffung von Kettenbefristungen, für die sich Die Linke stark macht. Befristete Arbeitsverhältnisse bedeuteten für die Betroffenen – darunter vor allem Frauen und junge Beschäftigte – eine unsichere Lebens- und Berufsperspektive, argumentiert die Linksfraktion in ihrem Antrag (18/4098). Sie fordert daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vorzulegen. In einer älteren Vorlage, über welche die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte abstimmen, forderte die Fraktion bereits, unbefristete Arbeitsverhältnisse zur Regel zu machen (18/1874). Zu diesem Antrag hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/2783).
Unterstützung der Kommunen: Mit verschiedenen Initiativen zur Stärkung der Städte und Gemeinden in Deutschland befasst sich das Parlament in einer 65-minütigen Debatte ab 12.40 Uhr. „Für gleichwertige Lebensverhältnisse“ – unter diesem Titel steht ein Antrag (18/6062), in dem sich die Koalitionsfraktionen dafür aussprechen, die „kommunalfreundliche Politik des Bundes“ konsequent fortzusetzen. Die Linksfraktion will die Kommunen von der Pflicht befreien, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Bahnübergänge und Brücken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. In einem Antrag (18/3051) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, da viele Kommunen nicht in der Lage seien, diese finanziellen Belastungen zu tragen. In einem weiteren Antrag (18/3413), zu dem bereits eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/6085) vorliegt, plädiert die Linksfraktion dafür, den Kommunen ein verbindliches Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung einzuräumen. "Dauerhafte und strukturelle Entlastungen für Kommunen in Not" fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/6069), der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden soll.
Aktuelle Stunde: Gegen 13.55 Uhr beginnt eine von CDU/CSU und SPD verlangte Aktuelle Stunde mit dem Titel "Neue Dynamik zur Lösung der Syrienkrise nutzen".
Förderung von Integrationsbetrieben: Union und SPD wollen Integrationsbetriebe stärker fördern. So sollen unter anderem mehr Plätze in diesen Betrieben geschaffen und der Personenkreis der dort Beschäftigten um langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen erweitert werden, so das Ziel des Antrags (18/5377), über den die Abgeordneten ab 15 Uhr debattieren und auf der Grundlage einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6086) abstimmen. Für die Aussprache stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Investitionen in Kindertagesstätten: Im Zentrum einer 45-minütigen Debatte ab 15.45 Uhr stehen zwei Anträge von Die Linke (18/6041) und Bündnis 90/Die Grünen (18/6063), die sich dafür einsetzen, dass die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehenen Millionen nun für den Kita-Ausbau verwendet werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Mitte Juli das von der damaligen schwarz-gelben Regierung 2013 eingeführte Betreuungsgeld für nicht verfassungsgemäß erklärt.
Anpassung des Bankenabwicklungsrechts an EU-Recht: Über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009, 18/5325) berät der Bundestag abschließend ab 17.05 Uhr. Ziel des Gesetzes ist es, mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in nationales Recht umzusetzen. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz. Für die Debatte vor der Abstimmung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Zu dem Gesetzentwurf liegen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/6091) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/6092) vor.
Erziehungsleistungen und Mutterschutz in der Rente: Weiter geht es anschließend ab 17.55 Uhr mit einer 45-minütigen Debatte über einen Antrag (18/6043) sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (18/4107): Darin machen sich die Abgeordneten zum einen dafür stark, die Erziehungsleistungen von Adoptiveltern auf die Mütterrente und zum anderen die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 anzurechnen. Nach geltender Rechtslage wird der Mutterschutz bei einer Bewilligung dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht berücksichtigt. Der Antrag soll an den Arbeits- und Sozialausschuss überwiesen werden, über den Gesetzentwurf wird auf Grundlage einer Beschlussempfehlung dieses Ausschusses (18/5279) abgestimmt.
Bundeswehreinsatz gegen Schlepperbanden: Ab 18.40 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang über den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation „Eunavfor Med“ (18/6013). Die Operation versteht sich als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten sollen eingesetzt werden können, wobei bei Kontingentwechseln und in Notsituationen die Personalgrenze vorübergehend überschritten werden darf. Der Bundestag soll dem Einsatz längstens bis Ende Oktober 2016 zustimmen.
Angehörigenschmerzensgeld: Angehörige sollen künftig Schmerzensgeld bekommen, dafür setzen sich Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag (18/5099) ein, den der Bundestag ab 19.25 Uhr erstmalig diskutiert. Die Fraktion fordert darin die Bundesregierung auf, mit einem Gesetzentwurf die Paragrafen 253 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend zu erweitern, „dass auch den Hinterbliebenen ein eigener Schmerzensgeldanspruch gegen denjenigen zusteht, der den Tod eines nahen Angehörigen schuldhaft herbeigeführt hat“. Für die Beratung sind 30 Minuten eingeplant.
Anpassung der Abgabenordnung an den EU-Zollkodex: Anschließend berät der Bundestag ab 19.55 Uhr in zweiter und dritter Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (18/4902). Dieser enthält Vorschläge zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Für die Debatte vor der Abstimmung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Zu dem Gesetzentwurf hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (18/6094) vorgelegt, der Haushaltsausschuss einen Bericht (18/6095).
Verleihbarkeit digitaler Medien in Bibliotheken: E-Books sollen im gleichen Maße von Bibliotheken verliehen werden können wie gedruckte Bücher. Dafür plädiert Die Linke in einem Antrag (18/5405), über den die Abgeordneten ab 20.25 Uhr erstmalig 30 Minuten lang im Plenum diskutieren. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts vorzulegen, um „nicht körperliche“ mit „körperlichen“ Werken gleichzustellen.
Berufliche und akademische Bildung: Für mehr Beratung vor der Ausbildung machen sich die Koalitionsfraktionen mit einem Antrag (18/4928) stark, über den Bundestag ab 21 Uhr berät und nach 30-minütiger Aussprache abstimmt. In dem Antrag fordern CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemeinsam mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit kohärente Konzepte für die Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf zu entwickeln, damit Ausbildungs- und Studienabbrüchen von vornherein vorgebeugt wird. Zur Abstimmung stehen auch Anträge der Linken, die Ausbildungsqualität zu sichern und gute Ausbildung für alle zu schaffen (18/4931), sowie von Bündnis 90/Die Grünen, das Recht auf Ausbildung mit einer echten Ausbildungsgarantie umzusetzen (18/4938). Zu den Anträgen liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vor (18/6040).
Beziehungen zu Namibia: Über zwei Anträge, mit denen die Opposition die Bundesregierung auffordert, die politische und moralische Verantwortung für den von deutschen Soldaten zwischen 1904 und 1908 in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika verübten Völkermord an den Herero und Nama zu übernehmen, befasst sich der Bundestag in einer halbstündigen Debatte ab 21.30 Uhr. Die Linke sieht die Bundesregierung in der Pflicht, „Namibia und hierbei insbesondere die betroffenen Bevölkerungsgruppen der Herero, Nama, Damara und San um Entschuldigung für diesen Völkermord zu bitten“, heißt es in ihrem Antrag (18/5407). Die Bundesregierung solle zudem im Dialog mit namibischer Regierung und namibischem Parlament sowie den Vertretern der Opfer-Nachfahren einen „Strukturausgleichsfonds“ anbieten. Bündnis 90/Die Grünen dringen in ihrem Antrag (18/5385) vor allem auf eine Anerkennung der Morde durch die Bundesregierung: Diese erfüllten die heute geltenden Kriterien für Völkermord, wie sie in der Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definiert wurden, und müssten deshalb von der deutschen Regierung auch als Völkermord anerkannt werden, so die Argumentation der Fraktion.
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner: Personen, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen wollen, sollen künftig in Deutschland ein Äquivalent zum Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommen können. Dies ist in einigen Staaten eine Voraussetzung, um zu heiraten oder die Partnerschaft eintragen zu lassen. Über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5901), mit dem der entsprechenden Paragraf im Personenstandsgesetz, weitere Normen des Zivil- und Verfahrensrechts sowie des sonstigen öffentlichen Rechts geändert werden sollen, debattiert der Bundestag ab 22 Uhr in erster Lesung. Für die Aussprache stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Evaluierung von Terrorismusbekämpfungsvorschriften: Ab 20.55 Uhr beschäftigt sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung „zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“(18/5924) vorgelegt hat. Er sieht die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um weitere fünf Jahre vor. Dabei geht es im Wesentlichen um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Den Parlamentariern liegt dazu der „Evaluierungsbericht nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/5935) vor.
Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte: Mit der Forderung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Sonderermittler zur Aufarbeitung der milliardenschweren Cum-Ex-Geschäfte mit Dividenden von Aktien einzusetzen, beschäftigen sich die Abgeordneten gegen 20.55 Uhr. In ihrem gemeinsamen Antrag (18/3735), der zur Abstimmung steht, kritisieren die Oppositionsfraktionen, dass die Steuerzahler mit diesen Geschäften um rund zwölf Milliarden Euro gebracht worden seien. Der unabhängige Sonderermittler müsse klären, warum die seit 2002 dem Finanzministerium bekannten Cum-Ex-Geschäfte jahrelang nicht unterbunden worden seien und wer dafür verantwortlich sei. Nutznießer dieser Geschäfte seien fast ausschließlich sehr reiche Einzelpersonen und große Banken gewesen. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/6088) vorgelegt.
Austausch von Informationen über Finanzkonten: Im Zentrum einer Debatte, die um 22.30 Uhr aufgerufen wird, steht ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes, mit der die Mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919) in Kraft gesetzt werden soll. Ebenfalls diskutiert wird dann der Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920), den die Bundesregierung ebenfalls vorgelegt hat. Danach müssen Finanzinstitute künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Zur Debatte legen Bündnis 90/Die Grünen Anträge vor, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abzuschaffen (18/6064) und die Transparenz bei Kapitalerträgen zu erhöhen, wobei auch im Inland ein automatischer Austausch von Kontoinformationen eingeführt werden soll (18/6065).
Änderung des Atomgesetzes: Ein Gesetzentwurf (18/5865), den die Bundesregierung vorgelegt hat, um die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umzusetzen, wird im Anschluss aufgerufen. Mit dem Entwurf soll das Atomgesetz durch entsprechende Vorschriften ergänzt werden.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 22.35 Uhr.
Stärkung der pflegerischen Versorgung: Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung geplanten zweiten Pflegestärkungsgesetzes (18/5926), mit dem vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden soll. Es ist der zweite Teil der großen Pflegereform. Den ersten Teil mit umfassenden Leistungsverbesserungen hat das Parlament bereits im vergangenen Jahr gebilligt.
In dem Zusammenhang ebenfalls beraten wird dann ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen“ (18/6066). Für die Debatte stehen 65 Minuten zur Verfügung.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Weiter geht es danach um 10.05 Uhr mit einer 65-minütigen Debatte über einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, um die Verteilung von Flüchtlingskindern im Bundesgebiet zu verbessern und somit die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen (18/5921). Geplant ist, die Bundesländer gesetzlich zu verpflichten, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Zudem ist vorgesehen, die Altersgrenze für Aufenthalts- und Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre anzuheben. Bündnis 90/Die Grünen dringen in einem Antrag (18/5932) darauf, das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in allen Fragen vorrangig zu behandeln.
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen: Anschließend diskutieren die Abgeordneten ab 11.10 Uhr über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6067). Dessen Ziel ist es, die psychotherapeutische und psychosoziale Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu verbessern. Für die Debatte stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: Ab 11.55 Uhr debattiert der Bundestag 65 Minuten lang über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (18/5923) an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ziel der Reform ist eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer. Die Neuregelung ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat.
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie: In der nächsten Debatte ab 13 Uhr befassen sich die Parlamentarier mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht (18/5922). Verbraucher sollen damit künftig vor dem Abschluss von Immobilienkrediten bewahrt werden, die sie finanziell überfordern könnten. Für die erste Lesung des Gesetzentwurfs sind 45 Minuten eingeplant.
Kinder- und Jugendrechte: Zwei Anträge der Opposition zur Stärkung von Kinder- und Jugendrechten stehen ab 13.45 Uhr im Mittelpunkt der letzten Debatte des Sitzungstages: Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag, Kinderrechte „umfassend“ zu stärken (18/6042). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für mehr politische Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen ein. In ihrem Antrag (18/3151), der zur Abstimmung steht, verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz vorzulegen. Für die Debatte stehen 45 Minuten zur Verfügung. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/5276).
Aktuelle Stunde: Auf Verlangen von Bündnis 90/Die Grünen beginnt etwa um 14.30 Uhr eine Aktuelle Stunde zum Thema "Haltung der Bundesregierung zu unzutreffenden Angaben beim Spritverbrauch und Schadstoffausstoß von Pkw".
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.35 Uhr.