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Ein Ende der Sanktionen und Leistungseinschränkungen für Hartz-IV-Empfänger fordert die Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/1115), der am Donnerstag, 1. Oktober 2015, im Anschluss an die um 14.25 Uhr beginnende 45-minütige Debatte zur Abstimmung steht, verweisen die Abgeordneten auf das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Gesetzliche Regelungen, die zu einer Unterschreitung dieses Existenzminimums führen – wie etwa Sanktionen und Leistungseinschränkungen für Hartz IV-Empfänger – seien mit diesem Grundrecht unvereinbar, urteilt die Linksfraktion.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Sanktionen und Leistungseinschränkungen im Sozialrecht sind nach Ansicht der Abgeordneten „der Ausdruck eines Sozialstaats, der in dieser Hinsicht als paternalistischer Erziehungsstaat agiert“. Insofern seien Sanktionen und Leistungseinschränkungen „Überbleibsel einer armenrechtlichen Tradition des Arbeitshauses und der Disziplinierung zu Wohlverhalten, die bis heute weiterwirkt“. In dieser Tradition würden leistungsberechtigte Menschen als Erziehungsbedürftige angesehen, kritisiert die Linksfraktion. „Mit einem demokratischen Sozialstaat, der von Rechtsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger ausgeht, ist dieses Denken unvereinbar“, heißt es weiter.
Die von den Abgeordneten geforderte sanktionsfreie Mindestsicherung hingegen beseitige die grundrechtswidrige Möglichkeit der Unterschreitung des Existenzminimums, beuge sozialen Verwerfungen vor und stärke die Würde der Leistungsberechtigten. „Eine sanktionsfreie Mindestsicherung macht die Leistungsberechtigten zu handlungsfähigen Subjekten gegenüber den Behörden und auf dem Arbeitsmarkt“, heißt es in dem Antrag.
Kritik an der Praxis der Sanktionen und Leistungseinschränkungen übt auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem ebenfalls nach der Debatte zur Abstimmung stehenden Antrag (18/1963) wird ein Sanktionsmoratorium gefordert. Benötigt werde eine grundlege Reform, schreiben die Grüne in ihrem Antrag. Die Regelung und Verhängung von Sanktionen müsse die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite in ein angemessenes und faires Verhältnis setzen. „Dies ist derzeit nicht der Fall“, urteilen die Abgeordneten. Sanktionen seien für die Leistungsberechtigten oft demütigend, unnötig und kontraproduktiv.
Zwar solle auch weiterhin von den Leistungsbeziehenden erwartet werden können, dass sie ihre Pflichten zur Mitwirkung, vor allem bei der Eingliederung in Erwerbsarbeit, wahrnehmen. „Es kann jedoch nicht sein, dass das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen in Frage gestellt wird“, schreiben die Grünen.
Ein Resümee von zehn Jahren Hartz IV zieht wiederum die Linksfraktion in einem weiteren Antrag (18/3549), der ebenfalls abgestimmt wird. Zwar sei nach der Einführung der Hartz-Reformen die Anzahl der Erwerbstätigen angestiegen und die offizielle Zahl der Erwerbslosen gesunken. „Mehr Beschäftigung wurde aber nicht geschaffen“, bemängelt die Fraktion. Gewachsen sei vielmehr der Niedriglohnsektor.
Außerdem würden durch das Hartz-IV-System Erwerbslose nicht schneller in Erwerbsarbeit vermittelt. „Fast 80 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind nach offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit länger als ein Jahr im Leistungsbezug“, heißt es in der Vorlage. Fast die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sei bereits länger als vier Jahre im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung eine politische Strategie, „um Erwerbslosigkeit, Dumping- und Niedriglöhnen und der Ausweitung von prekärer Beschäftigung entgegenzutreten“. Bestandteil dessen müsse unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zehn Euro sein, „da unterhalb dieser Höhe eine Existenzsicherung nicht gewährleistet ist“.
Zudem müsse der Schutz durch die Arbeitslosenversicherung nachhaltig verbessert werden, „indem der Zugang zum Arbeitslosengeld I durch die Ausweitung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre erweitert und die Dauer des Arbeitslosengeldanspruches verbessert wird, indem für jedes Jahr Beitragszahlung ein Anspruch auf einen Monat Arbeitslosengeld entsteht“.
Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6128), wobei über die Anträge der Linken (18/1115) und der Grünen (18/1963) namentlich votiert wird. (hau/30.09.2015)