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Mit zwei rentenpolitischen Themen befasst sich der Bundestag am Freitag, 2. Oktober 2015. Grundlage der 45-minütigen Debatte ab 11.50 Uhr sind zwei Anträge der Fraktion Die Linke. In einem Antrag (18/4972) geht es um die unterschiedlichen Rentenzahlungen in Ost- und Westdeutschland. Gefordert wird, „Ungerechtigkeiten“ bei der Mütterrente in Ostdeutschland und beim sogenannten Übergangszuschlag zu beheben. Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren hätten, würden gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt. Während ab dem 1. Juli 2015 Frauen pro Kind im Westen 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhielten, seien es im Osten nur 27,05 Euro, schreibt die Fraktion.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Zudem würden ostdeutsche Frauen mit dem niedrigeren Rentenwert Ost nicht nur generell bei der Mütterrente schlechtergestellt, sondern auch, wenn die Mütterrente mit dem als Bestandsschutz gedachten Übergangszuschlag zusammentreffe. Für Mütter, die bei Inkrafttreten der neuen Regelung bereits in Rente seien, würden die anrechenbaren Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, als Zuschlag gezahlt, heißt es in dem Antrag, der zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll.
In einem zweiten Antrag (18/1644), über den namentlich abgestimmt wird, fordert die Fraktion eine Korrektur der Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem. Dies soll durch eine Überarbeitung des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) und des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) geschehen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen (18/5290). (che/30.09.2015)