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Das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist Thema einer Kernzeitdebatte des Deutschen Bundestages. Die Debatte über das stark umstrittene Abkommen wird am Donnerstag, 1. Oktober 2015, um 10.50 Uhr beginnen und soll rund 85 Minuten dauern. Grundlage der Debatte sind fünf Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Antrag mit dem Titel „Starke Schutzstandards – Ziel statt Zielscheibe moderner Handelspolitik“ (18/6187) eingebracht, der an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen werden soll.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Oppositionsanträge setzen sich alle sehr kritisch mit dem Freihandelsabkommen und der Verhandlungsführung auseinander. So verlangt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/1093), dass die TTIP-Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA gestoppt werden. Die Linksfraktion begründet ihren Antrag damit, dass zahlreiche offizielle Positionen von Bundesregierung und EU-Kommission erhebliche Zweifel aufwerfen würden: „So behauptet die Bundesregierung in Anlehnung an die EU-Kommission stets, über TTIP würden keine Standards, Normen und Regeln gesenkt und es gebe keine qualitativen Verschlechterungen unter anderem im Verbraucher- und Umweltschutz, bei Arbeitnehmerrechten und beim Datenschutz.“
Dazu verweist die Fraktion auf Veröffentlichungen, nach denen „insbesondere das für den europäischen Verbraucher- und Umweltschutz essenzielle Vorsorgeprinzip nur sehr halbherzig verteidigt“ worden sei. Bei der öffentlichen Beschaffung etwa wolle die EU eine weitgehende Liberalisierung, während die USA dies für die Bundesstaaten schon aus Verfassungsgründen nicht anbieten könnten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/1457), dass weder TTIP noch das Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta - „Comprehensive Economic and Trade Agreement“) Regelungen beinhalten, die die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Gesetzgeber einschränken. Gemeinwohlinteressen dürften nicht hinter den Partikularinteressen großer Konzerne zurücktreten. Die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere Bereiche wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfall und öffentlicher Personennahverkehr, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich sollen nicht geöffnet werden. Außerdem wird vor der „Aushebelung oder Aufweichung europäischer Standards wie der Nulltoleranz bei Gentechnik in Lebensmitteln“ gewarnt.
Weiter fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964) dass weder TTIP noch Ceta einen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten sollten. Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend. Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz „anzugreifen“ beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen.
Mit Schiedsgerichten beschäftigt sich auch zwei weitere Anträge der Linksfraktion (18/4090) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2620). Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung aufgefordert, der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten mitzuteilen, dass Deutschland weder bei Ceta noch bei TTIP ein Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde. B
Bündnis 90/Die Grünen verlangen, dass der Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit aus dem geplanten Ceta-Freihandelsabkommen entfernt wird. Nach Ansicht der Fraktion handelt es sich bei dem außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsmechanismus „um ein zwischen funktionierenden Rechtsstaaten unnötiges Instrument“. Unternehmen hätten sowohl in der EU als auch in Kanada die Möglichkeit, gegen die Verletzung von berechtigten Interessen vor den nationalen (im Fall der EU auch europäischen) Gerichten zu klagen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4969 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Ablehnung der fünf Oppositionsanträge empfohlen. (hle/28.09.2015)