Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Vertragsunterzeichnung: James Baker (USA), Douglas Hurd (Großbritannien), Eduard Schewardnadse (UdSSR), Roland Dumas (Frankreich), Lothar de Maizière (DDR), Hans-Dietrich Genscher © dpa-Bildarchiv
Vor 25 Jahren, am 5. Oktober 1990, hat der Deutsche Bundestag den Zwei-plus-Vier-Vertrag ratifiziert. Der am 12. September 1990 noch von zwei deutschen Staaten unterzeichnete Vertrag bildete die außenpolitische Grundlage für die deutsche Wiedervereinigung. In vier Verhandlungsrunden zwischen Mai und September 1990 hatten sich die Verhandlungsführer der beiden deutschen Teilstaaten mit den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs – der Sowjetunion, den USA, Großbritannien und Frankreich – in allen außen- und sicherheitspolitischen Fragen der deutschen Einheit geeinigt. Mit dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ endete der völkerrechtliche Sonderstatus Deutschlands. Das vereinte Deutschland erhielt von den Alliierten seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zurück.
Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), der selbst entscheidenden Anteil an den Vertragsverhandlungen gehabt hatte, scheute keine Superlative, als der gesamtdeutsche Bundestag als eine seiner ersten Amtshandlungen zur abschließenden Beratung des Ratifizierungsgesetzes (11/8024, 11/8078) zusammenkam: „Der Vertrag ist wohl der wichtigste und chancenreichste, den wir je geschlossen haben.“
Noch von zwei deutschen Staaten unterzeichnet, werde er nun durch ein vereintes Deutschland ratifiziert, freute er sich. Gemeinsam mit dem ostdeutschen Ministerpräsidenten Lothar de Maizière und den alliierten Amtskollegen hatte Genscher drei Wochen zuvor den Vertrag unterzeichnet.
„Unsere Unterschrift und die Ratifizierung dieses Vertrages erfolgt im Bewusstsein unserer geschichtlichen Verantwortung — auch im Bewusstsein von allem, was in deutschem Namen geschehen ist. Dieser Vertrag, der uns mit Dankbarkeit und mit Freude erfüllt, ist auch Grund zur Besinnung. Er eröffnet uns eine neue Chance, und er eröffnet Europa die Möglichkeit eines umfassenden Neuanfangs“, betonte der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland.
Einhellig begrüßten die Abgeordneten die endgültige Festlegung der Außengrenze Deutschlands auf die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins. Dies sei ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa, so der Tenor des Plenums.
Das souveräne vereinte Deutschland müsse zu einem Baustein für eine europäische Friedensordnung werde. Daher müsse man sich nun mit ganzer Energie für die Einigung Europas einsetzen, forderte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Horst Ehmke. „Das vereinte Deutschland muss für uns ein Zwischenschritt auf dem Wege zum vereinten Europa sein.“
Gleichzeitig mahnte er aber auch einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion an. Als gute Nachbarn solle man im europäischen Rahmen dazu beitragen, dass die Sowjetunion eine neue Rolle als kooperativer Partner in Europa spielen könne.
Auch die außenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Michaela Geiger bekräftigte die Überzeugung, dass die Lösung der deutschen Frage nur als Teil einer europäischen Lösung zu erreichen sei und ergänzte: Das geeinte Deutschland müsse auch international mehr Verantwortung übernehmen.
Entschieden sprach sich Geiger dabei aber gegen die Idee eines neutralen Deutschlands aus. „Das geeinte Deutschland bleibt Mitglied der Atlantischen Allianz, der WEU, der EG und aller anderen europäischen Institutionen, und zwar ohne jeden Abstrich.“ Gleichzeitig stellte sie klar: „Wir wollen weder machtpolitisches Gehabe an den Tag legen noch als neutralistisches Gebilde zwischen den Großmächten dümpeln.“
Eine Ansicht die nicht alle Abgeordneten teilten. Die Chance für ein ziviles Mitteleuropa hätte man zu Gunsten von Nato-Interessen vertan, kritisierte Dr. Helmut Lippelt für die Grünen-Fraktion. Auch die Verringerung der Heeresstärke könne nur ein erster Schritt zu einer nachhaltigen Entmilitarisierung Deutschlands sein. Die einmalige Chance zur Schaffung eines atomwaffenfreien Deutschland sei nicht genutzt worden, warf der Außenpolitiker der Bundesregierung vor.
Die Grünen würden daran festhalten: Wer immer betont, von deutschem Boden dürfe nur noch Frieden ausgehen, müsse als Minimum Deutschland atomwaffenfrei machen. Ganz ablehnen wollte Lippelt den Vertrag jedoch nicht. Der Vertrag sei zweifellos der wichtigste in der zu Ende gehenden Nachkriegszeit, betonte er und ergänzte: Mit allem Nachdruck sei die hier getroffene endgültige Regelung der deutsch-polnischen Grenze zu begrüßen.
Bei aller Zustimmung hätte sich die PDS-Abgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann auch deutlichere Signale in Richtung einer Entmilitarisierung Deutschlands gewünscht. Auch mit 370.000 Mann seien die deutschen Streitkräfte zu stark. Offen sei auch die Frage des vollständigen Abzuges aller ausländischen Truppen von deutschem Boden geblieben, kritisierte die Abgeordnete.
Die faktische Schaffung einer kernwaffenfreien Zone auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sei zu begrüßen, aber es gebe keinen vernünftigen Grund dafür, dass es die Bundesregierung nach wie vor ablehne, auch auf dem Territorium der ehemaligen Bundesrepublik auf die Stationierung von Kernwaffen zu verzichten.
Mit großer Mehrheit und mit nur wenigen Gegenstimmen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion der Grünen ratifizierten die Abgeordneten den Vertrag. FDP- und SPD-Fraktion hatten geschlossen für den Vertrag gestimmt. Überwiegend positiv, bei einigen Enthaltungen, fiel auch das Votum der Gruppe der PDS aus. Bei einigen Ja- und Nein-Stimmen hatte sich die Fraktion der Grünen hingegen überwiegend enthalten; ebenfalls der Stimme enthalten hatte sich der fraktionslose Abgeordnete Thomas Wüppesahl.
Nach Deutschland ratifizierten auch die drei Westmächte den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Als letztes ratifizierte am 4. März 1991 schließlich der Oberste Sowjet das Abkommen. Die Ratifikationsurkunde übergab der sowjetische Botschafter Prof. Dr. Wladislaw Petrowitsch Terechow am 15. März 1991 an Bundesaußenminister Genscher. Dadurch konnte der Vertrag am 15. März 1991 in Kraft treten.
Für die Übergangszeit bis zu seinem Inkrafttreten und der Ratifizierung durch alle Vertragspartner hatten die vier Mächte die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten mit Wirkung vom 3. Oktober 1990, dem Tag der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, in der sogenannten New Yorker Deutschland-Erklärung vom 1. Oktober 1990 ausgesetzt. Im August und September 1994 verließen die letzten alliierten Truppen Berlin. Die Nachkriegszeit war zu Ende.
Die Unesco hat am 25. Mai 2011 den Zwei-plus-Vier-Vertrag und 14 weitere Dokumente zum Bau und Fall der Berliner Mauer in das Weltdokumentenerbe "Memory of the World" aufgenommen. (klz/02.10.2015)