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Die Einschätzungen zur gesundheitlichen Auswirkung des Wirkstoffes Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln gehen unter Experten auseinander. Anlässlich des aktuellen Genehmigungsverfahrens für den Wirkstoff auf EU-Ebene beschäftigte sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in einer Anhörung mit den „Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Anwenderinnen und Anwendern und Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Tiergesundheit sowie mögliche Konsequenzen im Hinblick auf die Zulassung als Pestizid-Wirkstoff“ unter Vorsitz von Alois Gerig (CDU/CSU) am Montag, 28. September 2015.
Grundlage für eine Verlängerung der Anwendungsgenehmigung über Dezember 2015 hinaus ist die erneute wissenschaftliche Prüfung des Wirkstoffes Glyphosat in Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide). Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe im Bereich des Pflanzenschutzes zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder zur Beschleunigung des Reifeprozesses bei Getreide (Sikkation). In Deutschland werden pro Jahr rund 5.900 Tonnen Glyphosat in der Landwirtschaft und etwa 40 Tonnen im Haus- und Kleingartenbereich ausgebracht. Weltweit sei mit rund 650.000 Tonnen pro Jahr ein steigender Verbrauch zu erkennen.
Eine Analyse des BfR habe ergeben, dass „bei sachgemäßer Anwendung“ der Wirkstoff nicht krebserregend sei. Doch Prof. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR, schränkte ein, das müsse nicht für alle Beistoffe wie Netzmittel (Tallowamine) gelten, die mit dem Wirkstoff zusammen bei der Anwendung ausgebracht werden.
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, äußerte sein Vertrauen in die EU-Zulassungsverfahren, die im internationalen Vergleich von hohem Standard seien. Aus Sicht der Landwirte unterstrich er, dass Glyphosat in der Praxis eine Schlüsselrolle zufalle aufgrund des einfachen Wirkmechanismus und der Bedeutung bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels bei der bodenkonservierenden Bearbeitungsmethode, die unter anderem die Bodenfruchtbarkeit erhöhen soll. Zwar sei der Ersatz des Wirkstoffes durch andere möglich, würde aber einen Einsatz anderer „Wirkstoffcocktails“ erforderlich machen, die in Bezug auf Resistenzbildung viel schwieriger zu handhaben seien.
Kritisch äußerte sich Prof. Dr. Karen Friedrich von der Fundação Oswaldo Cruz, Sergio Arouca National School of Public Health in Rio de Janeiro: „Glyphosat hat das Potenzial, Schaden zu verursachen.“ Studien an Zellkulturen und Labortieren hätten Schädigungen aufgezeigt. Auch bei Konsumenten von Lebensmitteln hätten Rückstände nachgewiesen werden können. „Glyphosat wird schnell ausgeschieden“, was den Nachweis schwierig mache. Das heiße jedoch nicht, dass das keine toxikologische Wirkung zur Folge haben könne.
Hingegen kein Verständnis über die „Aufregung“ in der Diskussion über den Wirkstoff wollte Prof. Dr. Helmut Greim von der Technischen Universität München aufbringen. Zwar sei Glyphosat eine toxische Substanz, aber die Betrachtung der Anwendung und der Anwendungsbedingungen lasse nicht die Schlussfolgerung zu, dass die Anwender oder Verbraucher gefährdet seien. Greim sprach sich für die Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffes aus, weil „kein Problem existiert“.
Der Einschätzung widersprach Prof. Dr. Eberhard Greiser vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen. Greiser könne die Bewertung hinsichtlich der wahrscheinlich krebserregenden Wirkung des Stoffes nachvollziehen. Kritik äußerte er an der Stellungnahme des BfR, das nur Glyphosat singulär betrachtet habe, jedoch nicht in Zusammenwirkung mit den in den Pflanzenschutzmitteln enthaltenen übrigen Begleitstoffen bewerte.
Kritisch äußerten sich auch die Sachverständigen Prof. Dr. Christopher J. Portier und Prof. Ivan Rusyn vom MD Texas A&M University College of Veterinary Medicine and Biomedical Sciences am methodischen Vorgehen des BfR zur toxikologischen Bewertung des Wirkstoffes. Portier stellte fest, dass Glyphosat „genotoxisch“ sei, jedoch das BfR aufgrund der unterschiedlichen Bewertung einzelner Studien zu anderen Schlüssen komme. Auch Rusyn wollte einzelne Einschätzungen des BfR nicht teilen, weil das Bundesinstitut positive Tierversuche als nicht valide genug negiert habe. (eis/28.09.2015)
Interessenvertreter und Institutionen:
Einzelsachverständige: