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Der tropische Regenwald in Brasilien bietet sie ebenso wie die Korallenriffs vor der Küste Australiens: Pflanzen mit besonderen Eigenschaften. Diese können etwa zu Arzneimitteln oder Kosmetikprodukten weiterverarbeitet werden. Der jährliche Marktwert der aus solchen genetischen Ressourcen entwickelten Produkte wird von Experten auf 350 bis 580 Milliarden Euro geschätzt. Nicht immer ist der Umgang mit den Ressourcen nachhaltig oder fair. 2010 wurde daher auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention das Nagoya-Protokoll angenommen. Damit soll der Zugang zu genetischen Ressourcen geregelt und ein fairer Verteilungsausgleich zwischen Herkunftsländern und Verarbeitungsstaaten erreicht werden. Am Donnerstag, 15. Oktober 2015, stimmt nun der Bundestag im Anschluss an die um 14.15 Uhr beginnende 45-minütige Debatte über die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Nagoya-Protokolls ab (18/5321, 18/5219) ab.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In den vorliegenden Gesetzentwürfen werden insbesondere Eingriffsbefugnisse und Sanktionen bestimmt, aber auch mehrere zuständige Vollzugsbehörden genannt. So soll das Bundesamt für Naturschutz (BfN) künftig prüfen, ob Nutzer von genetischen Ressourcen die einschlägigen Regeln zum Zugang und zum Vorteilsausgleich befolgt haben. Das Patentamt soll dem BfN eine Meldung geben, sobald eine Patentanmeldung Angaben zum geografischen Herkunftsort genutzter genetischer Ressourcen enthält.
Während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 30. September 2015, wurde deutliche Kritik an den Regierungsplänen geübt. Nach Ansicht der Experten schaffen die Regelungen statt Rechtssicherheit für Unternehmen und Forscher lediglich eine überbordende Bürokratie. Dr. Ricardo Gent von der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) kritisierte, dass der konkrete Anwendungsbereich unklar bleibe. Auch werde nicht klar definiert, was eine genetische Ressource und was eine biologische Ressource sei.
Dr. Christoph Häuser vom Leibniz-Institut für Biodiversitätsforschung bemängelte die fehlende Klarstellung, „welche Form des wissenschaftlichen Umgangs mit biologischen Proben konkret eine Nutzung im Sinne des Gesetzes darstellt“. Der Entwurf unterscheide zudem nicht zwischen nichtkommerzieller Grundlagenforschung und kommerzieller Forschung. Aus Sicht von Dr. Cornelia Löhne von der Freien Universität Berlin verfehlt er zudem das Ziel, die kommerzielle und gewinnorientierte Nutzung der Ressourcen effektiv zu kontrollieren.
Skeptisch zeigte sich auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Mit den vorhandenen Stellen sei man weder zu einem wirkungsvollen Vollzug des Nagoya-Protokolls noch zu der gebotenen Beratung von Forschern und Nutzern in der Lage, stellte BfN-Vertreter Prof. Dr. Dietrich Jelden klar. Hartmut Meyer von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wies auf eine weitere Schwachstelle des Entwurfs hin: Er verhindere nicht, dass deutsche Patente auf Produkte vergeben werden, „die auf einem illegalen Zugang zu Ressourcen und traditionellem Wissen beruhen“.
Abgestimmt werden soll auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6394), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, für eine abschreckende Wirkung gegen Biopiraterie zu sorgen und bei Verstößen auch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des Patent- und Strafrechts aufzunehmen. (hau/15.10.2015)