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Die Linke setzt sich für eine gemeinwohlorientierte und bedarfsgerechte Finanzierung von Krankenhäusern ein. Ihr Antrag (18/6326) ist am Freitag, 16. Oktober 2015, Gegenstand einer 85-minütigen Aussprache im Bundestag. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Krankenhausfinanzierung, der sich an sozialstaatlichen Zielen orientiert. Der Ausschuss soll anschließend im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten werden.
Die Debatte wird ab 10.25 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Linke stellt fest, dass die staatliche Krankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionen dem Ziel dienen müssen, die Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäusern zu versorgen. Die Krankenhausplanung der Länder müsse sicherstellen, dass sektorenübergreifend geplant wird und Planungsprozesse transparenter gestaltet werden. Eine maßgebliche und direkte Beteiligung der Gesellschaft an diesen Planungen müsse gewährleistet sein.
Ausschließen will die Fraktion einen Krankenhausbetrieb, der auf Kapitalrendite und Gewinne ausgerichtet ist. Sie will das „System der diagnoseorientierten Fallpauschalen“ abschaffen und stattdessen die begründeten, krankenhausindividuellen Kosten sämtlicher Plankrankenhäuser erstatten – also die Selbstkosten eines wirtschaftlich arbeitenden Krankenhauses. Um Fehlanreize zu verhindern, müssten Bedarfssteuerung und Bedarfsermittlung zum Ausgangspunkt der Finanzierung gemacht werden.
Die Linke tritt zudem dafür eine, eine Personalbemessung einzuführen, die für sämtliche Krankenhäuser verbindlich ist. Dabei müsse gewährleistet sein, dass im Vergleich zu heute die Zahl der Pflegekräfte erheblich gesteigert wird. Über verbindliche Vorgaben zur Strukturqualität müsse durchgesetzt werden, dass die Personalzahlen eingehalten werden.
Gesetzlich verankern will die Fraktion eine Anschubfinanzierung des Bundes von 50 Prozent der künftigen Mehraufwendungen der Länder, um den Investitionsstau zu beheben. Mit einer hälftigen Beteiligung in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln sollen Anreize für die Länder gesetzt werden, den heutigen Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abzubauen. (vom/14.10.2015)