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Der Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2015, nach zweiter und dritter Lesung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf (18/5088) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6391) in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben, auch einige SPD-Abgeordnete votierten gegen die Vorlage oder enthielten sich. Für den Gesetzentwurf stimmten 404 Abgeordnete, 148 stimmten mit Nein, sieben weitere enthielten sich. Ein Antrag der Linken, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten (18/4971), fand keine Mehrheit.
Laut dem verabschiedeten Gesetzentwurf sollen Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet werden, sogenannte Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, einen neuen Straftatbestand der Datenhehlerei einzuführen. Demnach soll bestraft werden können, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verwies darauf, dass im Vergleich zur Altregelung deutlich weniger Daten zudem wesentlich kürzer gespeichert werden sollen. Der Entwurf werde der höchstrichterlichen Rechtsprechung „vollumfänglich gerecht“, sagte der Bundesjustizminister.
Redner der Koalition verteidigten das Vorhaben. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) bezeichnete die Höchstspeicherfrist als wichtigen Fortschritt zur aktuellen Gesetzeslage. Es sei das Ziel des Gesetzes, deutlich mehr Straftaten aufzuklären. Bei schwerer Kriminalität sei ein Zugriff auf die Verkehrsdaten als Ermittlungsmittel notwendig. Sie warf Kritikern vor, die von Überwachung sprechen, Ängste zu schüren. Zudem profitierten nicht „kritische Geister“, Bürger oder Journalisten, sondern unter anderem Mörder, Bandendiebe sowie Nutzer und Produzenten von Kinderpornografie, wenn die Vorratsdatenspeicherung nicht komme. Mit ihrer ablehnenden Haltung betreibe die Opposition „Täterschutz“.
Volker Ullrich (CDU/CSU) betonte, dass bereits jetzt Verkehrsdaten durch die Anbieter gespeichert würden. Bei Ermittlungen hinge es aber vom Zufall ab, ob diese noch vorhanden seien. „Zufälligkeit ist für uns kein gültiges Rechtsprinzip“, sagte der Christsoziale. In Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2010, das die Altregelung kassiert hatte, sei festzuhalten, dass damit nicht per se eine Speicherpflicht verworfen worden sei. In dem aktuellen Entwurf seien die Einwände des Gerichtes umgesetzt worden. Mehr noch: „Wir bleiben weit hinter den Vorgaben zurück“, sagte Ullrich.
Auch Christian Flisek (SPD) hob hervor, dass der Gesetzentwurf den sehr engen und klar umrissenen Regelungsraum des Urteils beachtet habe. Es sei „mit Sicherheit der grundrechtsschonendste Entwurf, den wir jemals gesehen habe“, sagte der Sozialdemokrat.
Dr. Johannes Fechner (SPD) verwies auf die während der parlamentarischen Beratungen eingeführte Evaluationsklausel. Damit könne geprüft werden, ob das Gesetz wirke.
Die Opposition blieb wie in der Vergangenheit bei der grundsätzlichen Ablehnung der Speicherpflicht. Halina Wawzyniak (Die Linke) sagte, dass die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht erwiesen sei. Folglich müsse ein demokratischer Rechtsstaat „die Finger von einer Einschränkung der Grundrechte lassen“.
Das Argument, dass die gespeicherten Daten „möglicherweise, unter Umständen, vielleicht“ zur Aufklärung von Straftaten verwandt werden könnten, bedeute, die Bürger unter Generalverdacht zu stellen. „Ich habe mir etwas anderes unter der freiheitlich demokratischen Grundordnung vorgestellt“, sagte Wawzyniak.
In eine ähnliche Richtung argumentiert Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen). Die Koalition habe nicht begründen können, „warum wir alle derartig verdächtig sind“. Zudem seien keine Alternativen, etwa das „Quick Freeze“-Verfahren, erwogen worden. „Wer die Sicherheitsideologie so weit treibt, dass er die Freiheit opfert, hat am Ende weder das eine noch das andere“, sagte die Rechtsausschussvorsitzende. Ihr Fraktionskollege Dr. Konstantin von Notz kündigte an, gegen das Gesetz gerichtlich vorzugehen.
Vertreter der Koalition verteidigten zudem den neu eingeführten Straftatbestand der Datenhehlerei gegen Kritik. Dieser sei schon deswegen nötig, da durch die Speicherpflicht der Pool der Daten erweitert werde, sagte Bundesjustizminister Maas. Zudem sei sichergestellt, dass auch Journalisten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, etwa beim Recherchieren, nicht unter Strafe fallen würden. Eine konkrete Veröffentlichungsabsicht müsse dafür nicht gegeben sein. Vorwürfe der Linken und Grünen, wonach mit dem Straftatbestand auch sogenannte „Whistleblower“ gefährdet würden, wies der Justizminister ebenfalls zurück. (scr/16.10.2015)