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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 (18/6090; 18/6447; 18/6580; 18/6581) sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 5,1 Milliarden Euro auf 306,7 Milliarden Euro steigen. Über den zweiten Nachtragsetat 2015 und über finanzielle Entlastung der Kommunen berät der Deutsche Bundestag abschließend am Donnerstag, 5. November, ab 13.10 Uhr in einer 45-minütigen Debatte. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/6588), in dem die Länder gebeten werden, der Bundesregierung Informationen bereitzustellen, damit der Bundestag umfassend über die gesamtstaatlichen Kosten der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen informiert werden kann.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 dafür insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten.
Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen. Weitere fünf Milliarden Euro sollen in eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes fließen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Gespeist werden soll diese Rücklage aus den in diesem Jahr zu erwartenden Überschüssen im Bundeshaushalt.
Im Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltes für dieses Jahr ist zudem eine Zuwendung von 1,3 Milliarden Euro für den "Energie- und Klimafonds" enthalten. Außerdem sollen 2015 für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Fonds fließen.
Neben den Überschüssen in diesem Jahr erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen unter anderem aus den Erlösen aus der Versteigerung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro und geringere Zinsausgaben. Daher müssen laut Nachtrag trotz der Mehrausgaben in diesem Jahr keine neuen Kredite aufgenommen werden.
In einem Antrag (18/6062) fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auf, die kommunalfreundliche Politik des Bundes "konsequent" fortzusetzen. Deshalb soll die Bundesregierung den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe so vorlegen, dass das Bundesteilhabegesetz möglichst am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. Die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 soll die Regierung so umsetzen, dass die Entlastung bundesweit "wirklich" bei den Kommunen ankommt.
Zudem soll die Bundesregierung an die Bundesländer appellieren, dass finanzielle Leistungen des Bundes an die Kommunen dort auch zusätzlich und ungekürzt ankommen.
Die Abgeordneten fordern weiter, dass die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge zügig umgesetzt wird. Dazu soll sie auch in den Verhandlungen mit den Ländern darauf drängen, dass sie bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern den Kommunen aufgabenangemessene Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Schließlich fordern die Fraktionen die Bundesregierung unter anderem weiter auf, die Empfehlungen der Expertenkommission "Stärkung von Investitionen in Deutschland" zur Stärkung kommunaler Infrastruktur im Rahmen auch der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zielgerichtet zu konkretisieren.
In der Debatte geht es ebenfalls um einen Antrag (18/6069) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Abgeordneten eine dauerhafte und strukturelle Entlastung für Kommunen in Not fordern. Dazu soll die Bundesregierung einen Vorschlag für einen nachhaltigen Abbau der bestehenden kommunalen Altschulden vorlegen und die hohe Belastung finanzschwacher Kommunen durch soziale Pflichtabgaben über eine Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe in Höhe von fünf Milliarden Euro senken.
Die Abgeordneten fordern weiter von der Regierung, den Investitionsstau in den Kommunen durch ein fünfjähriges Sonderprogramm des Bundes in Höhe von zehn Milliarden Euro für die Sanierung in Schulen abzubauen und den akuten finanziellen Bedarf der Kommunen durch die Flüchtlingsaufnahme dauerhaft und strukturell mitzufinanzieren. Dazu soll der Bund unter anderem die Gesundheitskosten übernehmen und die Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung von 518 Millionen Euro auf mindestens zwei Milliarden Euro erhöhen. Der Haushaltsausschuss hat empfohlen, den Koalitionsantrag anzunehmen und den Antrag der Grünen abzulehnen (18/6582).
Schließlich debattiert der Bundestag auch über einen Antrag der Linksfraktion (18/3051; 18/6570), in dem sie die Kommunen von der Pflicht befreien will, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Bahnübergänge und Brücken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. Deshalb soll die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, da viele Kommunen nicht in der Lage seien, diesen finanziellen Belastungen nachzukommen.
In einigen Fällen, schreibt die Linksfraktion, überstiegen die finanziellen Aufwendungen die Haushaltsbudgets der Kommunen um ein Mehrfaches. In der Folge führe das dazu, dass Strecken mangels Verkehrssicherheit nicht freigegeben werden könnten. Wirtschaftlich notwendig Reaktivierungen oder Ertüchtigungen würden von den Kommunen häufig abgelehnt. Insgesamt müssten die Kommunen im Jahr 2015 einen Betrag von 50 Millionen Euro schultern. Hierbei seien die Kosten, die für die Kommunen auf den Strecken von nichtbundeseigenen Eisenbahnen anfielen, nicht berücksichtigt. (mik/05.11.2015)