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Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November, und Freitag, 6. November 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Gesetzentwurf zur Sterbebegleitung verabschiedet: Der Bundestag hat am 6. November den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und 206 weiterer Abgeordneter über die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373) angenommen. Der Gesetzentwurf erhielt in der dritten Beratung 360 von 602 Stimmen. 233 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab neun Enthaltungen. Das Gesetz sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind von der Strafandrohung ausgenommen. Die Unterzeichner hatten ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass eine geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe die Selbsttötung als „normale Behandlungsoption erscheinen lassen und Menschen dazu verleiten könne, sich das Leben zu nehmen“. Der Angehörige werde hingegen nicht kriminalisiert. Ebenso wenig sei die passive Sterbehilfe betroffen. Der Gesetzentwurf hatte in zweiter Beratung 309 von 602 Stimmen erhalten. Der konkurrierende Gesetzentwurf von Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka (alle SPD) sowie weiterer Abgeordneter zur „Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (18/5374) erhielt in zweiter Beratung 128 Stimmen. Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) und weiterer Abgeordneter über die „Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ (18/5375) kam in zweiter Beratung auf 52 Stimmen. 37 Stimmen entfielen in zweiter Beratung auf den Gesetzentwurf von Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) und weiterer Abgeordneter über die „Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (18/5376). 70 Abgeordnete stimmten in zweiter Beratung keinem der vier Gesetzentwürfe zu, drei enthielten sich. Der Rechtsausschuss hatte empfohlen, im Plenum einen Beschluss herbeizuführen (18/6573). Über den kurzfristig eingebrachten Antrag der Abgeordneten Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU), Brigitte Zypries (SPD), Matthias W. Birkwald (Die Linke) und weiterer Abgeordneter, bei der Sterbehilfe keine neuen Straftatbestände zu schaffen (18/6546), wurde nach der Annahme des Brand-Griese-Gesetzentwurfs nicht mehr abgestimmt. In der dritten Beratung wurde nur noch über den Brand-Griese-Gesetzentwurf abgestimmt, weil dieser in der zweiten Beratung mehr Stimmen erhalten hatte als die übrigen Gesetzentwürfe und die Nein-Stimmen zusammen.
Besoldung von Soldaten, Richtern und Beamten: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Besoldungsänderungsgesetz (18/6156) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/6583) angenommen. Damit werden die Sonderregelungen von 2009 für Soldatinnen und Soldaten, die zum Teil zusätzliche Dienstzeiten absolvieren müssen, um in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufzusteigen und deren berufliche Vorerfahrungen bisher nicht individuell anerkannt wurden, abgeschafft. Junge Soldatinnen und Soldaten erreichen rascher als bisher die zweite Erfahrungsstufe. Langdienende Soldatinnen und Soldaten steigen schneller in höhere Stufen auf. Für Bewerberinnen und Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen wird bei der Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein „Anerkennungstatbestand“ geschaffen, der die Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe ermöglicht. Um die Beförderungsmöglichkeiten der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes zu verbessern, werden die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben. Zudem wird die Besoldung von Teilzeitbeschäftigten während der Inanspruchnahme eines EU-rechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs aus einer vorangegangenen Vollzeitbeschäftigung geregelt. Dauernd getrennt lebende Eltern erhalten einheitlich nur einen Familienzuschlag der Stufe I, auch wenn das gemeinsame Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen wohnt. Die Leistungsbesoldung wird auch auf Richterinnen und Richter erstreckt, die kein Richteramt ausüben, sowie auf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes wird gestrichen. Erhöht wird die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten bei Beamtinnen und Beamten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten. Beschäftigte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten bis 2018 eine Stellenzulage. Höher besoldet werden künftig der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die Mehrausgaben 2016 werden auf 24,6 Millionen Euro beziffert.
Zollverwaltung neu organisiert: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294, 18/5770) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6569) beschlossen. In Bonn wird eine Generalzolldirektion als Oberbehörde eingerichtet, in der die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesfinanzministeriums zusammengeführt werden. Die bisherigen Mittelbehörden, die Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt werden in die Generalzolldirektion integriert. Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generalzolldirektion erhalten. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird als Einheit organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert. Die besondere Stellung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wird gewährleistet. Der Gesetzentwurf enthält auch Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sowie des Tabaksteuergesetzes zur Umsetzung von EU-Vorgaben.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (18/4535) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6571) angenommen. Die Änderungen gehen auf Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt zurück. Unter anderem wird ein neuer Paragraf 3a Rechtsbruch eingefügt. Danach handelt unlauter, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerben spürbar zu beeinträchtigen. Paragraf 4 regelt den Mitbewerberschutz neu, ein neuer Paragraf 4a aggressive geschäftliche Handlungen.
Wahlfreiheit für Telekommunikationsendkunden: Einstimmig hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6575) angenommen. Damit können Endkunden wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtung hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen wird. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss der Telekommunikationseinrichtungen nicht verweigern und auch keine Endeinrichtung für den Anschluss zwingend vorschreiben. Zudem muss der Anbieter die notwendigen Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss der Endeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenlos bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen. Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den von ihnen vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, ist künftig nicht mehr zulässig, weil sie die freie Endgeräteauswahl der Endkunden ausschließt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Ziel des Gesetzes ist es auch, Wettbewerbsbehinderungen abzubauen und Impulse für einen intensiveren Wettbewerb zu setzen.
ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (18/6159) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses angenommen. Damit werden aus dem ERP-Sondervermögen, das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), Mittel von rund 760,5 Millionen Euro für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, und der Angehörigen freier Berufe bereitgestellt. Sie erhalten zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt 6,03 Milliarden Euro. Davon entfallen 3,39 Milliarden Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, 1,2 Milliarden Euro auf Innovationen, eine Milliarde Euro auf Exportfinanzierungen sowie 350 Millionen Euro auf Vorhaben in regionalen Fördergebieten. Für die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften stehen 90 Millionen Euro zur Verfügung. Durchgeführt wird der ERP-Wirtschaftsplan im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und den Hausbanken.
Ja zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (18/6163, 18/6448) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/6568) zugestimmt. Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour stimmte mit der Koalition für die Beschlussempfehlung. Damit übernimmt die Bundesrepublik einen Kapitalanteil von 4,4842 Prozent an der Bank, was 4,4842 Milliarden US-Dollar entspricht. Rund 900 Millionen US-Dollar müssen in vier Jahresraten in bar eingezahlt werden. Steuermindereinnahmen durch die Steuerbefreiung für die Bank und für die Gehälter, sonstige Bezüge und Spesen, die die Bank ihren Bediensteten zahlt, sind möglich. Die Bank mit Sitz in Peking wird ein Regional-Kreditinstitut auf multilateraler Basis sein. Durch ihre Investitionstätigkeit ist sie in der Lage, weitere Finanzierungsmittel am privaten Kapitalmarkt zu mobilisieren.
Europäische Einlagensicherung: Der Bundestag hat sich am 5. November gegen die Stimmen der Opposition dafür ausgesprochen, dass „vor dem Hintergrund der bestehenden Defizite“ eine gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung unterbleibt. Dies beschloss das Parlament, als es einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6548) „zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung“ annahm. Dagegen solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in der EU in allen Mitgliedstaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden. Dazu gehöre vor allem, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben, um die Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken sollten durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden. Der Bundestag betont, dass in Deutschland mit den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen der privaten und öffentlichen Banken sowie den Einrichtungen der Volks- und Raiffeisenbanken und des Sparkassensektors ein „gewachsenes und bewährtes System der Einlagensicherung“ bestehe. Es sei die Aufgabe aller Mitgliedstaaten, die EU-Einlagensicherungsrichtlinie, wo noch nicht geschehen, umgehend umzusetzen und für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger Einlagensicherungssysteme in Europa zu sorgen.
Artgerechte Tierhaltung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. November einen Antrag der Linken (18/1872) abgelehnt, Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen einzuführen. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Obergrenzen für Nutztierbestände pro Standort zu definieren und ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungssysteme, Betäubungseinrichtungen beim Schlachten und für Tiertransporte zu schaffen. Bei Enthaltung der Linken scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag zur „Zukunft der Tierhaltung“, die artgerecht und der Fläche angepasst sein sollte. Die Fraktion hatte darin unter anderem gefordert, die ökologische Verträglichkeit der Tierhaltung zu verbessern und den Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu stärken. Den Abstimmungen lag eine Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zugrunde (18/6437).
Agrarmarktrechtliche Vorschriften geändert: Alle 579 Abgeordneten, die an der namentlichen Abstimmung teilnahmen, haben am 5. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine zweite Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (18/6160) zugestimmt. Der Bundestag folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (18/6438). Das Gesetz sieht Anpassungen im deutschen Recht aufgrund der gemeinsamen Marktorganisation der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vor, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Sie umfasst ein Instrumentarium außergewöhnlicher Maßnahmen zur Marktstützung, um Marktstörungen, auch im Zusammenhang mit Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher aufgrund von Risiken für die menschliche, tierische oder pflanzliche Gesundheit, und spezifische Probleme bewältigen zu können.
Kein Betreuungsgeld für den Kitaausbau: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Linken zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes (18/5) abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Juli 2015 das am 1. August 2013 in Kraft getretene Betreuungsgeldgesetz für verfassungswidrig und somit nichtig erklärt. Mit 461 Nein-Stimmen bei 60 Befürwortern und 56 Enthaltungen scheiterte Die Linke in namentlicher Abstimmung zudem mit einem Antrag (18/6041), das Betreuungsgeld für den Kitaausbau zu nutzen. Die Linke hielt ein Kitaqualitätsgesetz und eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für die frühkindliche Förderung und Betreuung für notwendig. Gegen die Stimmen der Opposition fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6063) keine Mehrheit. Auch die Grünen verlangten, die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in Kindertageseinrichtungen zu investieren. Das Angebot frühkindlicher Bildung müsse dringend ausgebaut werden, um dem Bedarf der Eltern gerecht zu werden und die Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern zu verbessern. Der Bundestag folgte bei den Abstimmungen einer Empfehlung des Familienausschusses (18/6200).
Reform der Krankenhausversorgung beschlossen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (18/5372) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/6586) angenommen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5867) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Damit wird ab 2016 ein Strukturfonds zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser und zum Abbau von Überkapazitäten mit einem Volumen von bis zu einer Milliarde Euro bereitgestellt. Zur Hälfte soll das Volumen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden. Beim Bundeszuschuss für die landwirtschaftliche Krankenversicherung wird mit Mehrausgaben von vier Millionen Euro 2016 gerechnet, die sich bis 2020 auf 13 Millionen Euro steigern können. Ziel des Gesetzes ist es, die qualitativen Standards weiterzuentwickeln und die Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Die gesetzliche Krankenversicherung wird 2016 voraussichtlich mit einer halben Milliarde Euro belastet, mit einer erwarteten Steigerung auf rund 1,4 Milliarden Euro 2020. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (18/5369), die Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern und eine bedarfsgerechte Personalbemessung gesetzlich zu regeln. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag der Grünen (18/5381), die Krankenhäuser durch gute Versorgung und gute Arbeit zukunftsfest zu machen.
Einführung von Gruppenverfahren in der Justiz abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. November einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen über die Einführung von Gruppenverfahren (18/1464) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/6422) abgelehnt. Die Grünen wollten mit dem Gesetzentwurf die Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch Gruppenverfahren erweitern und diese in die Zivilprozessordnung aufnehmen. Damit sollte dem Problem des mangelnden Zugangs zum Recht bei – auch kleineren – massenhaft auftretenden Individualschäden und dem daraus folgenden Defizit bei der Rechtsdurchsetzung entgegengewirkt werden. Individuelle Ansprüche sollten durch Gruppenverfahren verallgemeinert werden können und so bei Zivilgerichten bei massenhaften Schadensfällen zu einer angemessenen Konfliktlösung beitragen.
Regelungen zur Terrorismusbekämpfung verlängert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (18/5924, 18/6177) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/6579) angenommen. 2011 hatte der Bundestag beschlossen, befristete Regelungen der Terrorismusbekämpfung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren. Die Evaluierung hat nach Aussage der Bundesregierung bestätigt, dass sich die Regelungen bewährt haben. Bei den betreffenden Regelungen geht es laut Bundesinnenministerium im Wesentlichen um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Mit der neuerlichen Befristung bis zum 10. Januar 2021 soll gewährleistet werden, "dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt". Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden.
Zweiter Nachtrag zum Haushalt 2015 beschlossen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (18/6090, 18/6447) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/6580, 18/6581) angenommen. Damit erhöhen sich die Gesamtausgaben des Bundes in diesem Jahr von 301,6 auf 306,9 Milliarden Euro. Die Ausgabenerhöhung dient vor allem der Finanzierung der Kosten für Aufgaben im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 dafür insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten. Bisher waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen. Weitere fünf Milliarden Euro sollen in eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen des Bundes fließen, die durch die strukturelle, dauerhafte und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen und durch die Aufwendungen im Bundesbereich entstehen. Gespeist werden soll diese Rücklage aus den in diesem Jahr zu erwartenden Überschüssen im Bundeshaushalt. Der Nachtragsetat enthält zudem eine Zuwendung von 1,3 Milliarden Euro für den "Energie- und Klimafonds". Außerdem sollen 2015 für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen an den Fonds in Höhe von 200 Millionen Euro in die Rücklage des Fonds fließen. Neben den Überschüssen in diesem Jahr erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen unter anderem aus den Erlösen aus der Versteigerung der Funkfrequenzen (Digitale Dividende II) in Höhe von knapp 3,8 Milliarden Euro und geringere Zinsausgaben. Daher müssen laut Nachtrag trotz der Mehrausgaben in diesem Jahr keine neuen Kredite aufgenommen werden. Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen nahm das Parlament einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/6588) an, in dem die Länder gebeten werden, der Bundesregierung die erforderlichen Informationen bereitzustellen, damit diese den Bundestag umfassend über die gesamtstaatlichen Kosten der Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen unterrichten kann.
Entlastung der Kommunen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 5. November einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6062) angenommen, die „kommunalfreundliche Politik des Bundes konsequent fortzusetzen“. Damit wurde die Bundesregierung aufgefordert,. Die Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt. An die Länder wurde appelliert, dass finanzielle Leistungen des Bundes an die Kommunen dort auch zusätzlich und ungekürzt ankommen. Ebenso solle die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge zügig umgesetzt werden. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6069) ab, Kommunen in Not dauerhaft und strukturell zu entlasten. Darin war die Regierung unter anderem aufgefordert worden, einen Vorschlag für einen nachhaltigen Abbau der kommunalen Altschulden vorzulegen und die hohe Belastung finanzschwacher Kommunen durch soziale Pflichtaufgaben über eine fest vereinbarte Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Eingliederungshilfe in den Arbeitsmarkt in Höhe von fünf Milliarden Euro zu senken.
Kosten für bauliche Maßnahmen an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 5. November einen Antrag der Linken (18/3051) abgelehnt, durch den die Kommunen von der Pflicht befreit werden sollten, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Überführungsbauwerke an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, aber auch an der Beseitigung von Kreuzungen, zu beteiligen. Das Parlament folgte einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/6570).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 5. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 236 bis 242 übernommen (18/6354, 18/6355, 18/6356, 18/6357, 18/6358, 18/6359, 18/6360).
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Einstimmig hat der Bundestag am 5. November auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/6572) beschlossen, zu 13 Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht, die dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurden, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen.
Gemeinsamer Fonds für Rohstoffe geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 5. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkommens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (18/6294) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6576) angenommen. Ziel der Änderung ist es, das Übereinkommen von 1980 nach 35 Jahren an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Unter anderem werden sämtliche Bezüge zur Finanzierung von internationalen Ausgleichslagern, sogenannten Bufferstocks, gestrichen. Auch wird die Möglichkeit geschaffen, künftig auch andere Finanzierungsinstrumente als Darlehen und Zuschüsse zu nutzen.
Werkverträge und Leiharbeit: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 5. November einen Antrag der Linken (18/4839) abgelehnt, Leiharbeit und Werkverträge einzugrenzen und umfassend zu regulieren. Die Linke hatte unter anderem gefordert, dass das Prinzip „gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit“ ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gilt und die Höchstdauer für die Überlassung von Arbeitnehmern auf drei Monate begrenzt wird. Leiharbeitskräfte sollen einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an (18/5449).
Hospiz- und Palliativversorgung: Der Bundestag hat sich am 5. November für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz (18/5170; 18/5868) ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke wurde das Gesetzespaket angenommen. Ziel ist es, kranke Menschen intensiver versorgen und in der letzten Lebensphase individueller betreuen zu können. Dafür ist vorgesehen, stationäre Hospize für Kinder und Erwachsene finanziell besser auszustatten. Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen wurde eine Antrag der Linksfraktion (18/5202) mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die Linke hatte gefordert, den Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung gesetzlich so auszugestalten, das jeder Bürger diesen unabhängig von der Art der Erkrankung, Behinderung, vom Lebensort, der Wohnform sowie der Versicherungsart in Anspruch nehmen kann. Zudem sollte der flächendeckende, barrierefreie Ausbau von Hospizangeboten insbesondere im ländlichen Raum sowie im ambulanten Bereich gefördert werden. Ebenfalls mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken wurde ein Antrag der Grünen (18/4563) abgelehnt, der eine Verbesserung und einen Ausbau der Palliativversorgung (18/4563) verlangt hatte. Im ambulanten Bereich, in strukturschwachen und ländlichen Regionen sowie vor allem bei der Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher sollte ein flächendeckendes und hinreichend finanziertes Versorgungsangebot geschaffen werden. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/6585) an. (vom/eis/06.11.2015)