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E-Zigaretten und E-Shishas dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Einen Gesetzentwurf zum „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ hat das Bundeskabinett nun verabschiedet. „E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), die das Gesetzesvorhaben in der Regierungsbefragung des Bundestags am Mittwoch, 4.November 2015, vorstellte. Mit dem Gesetzentwurf soll das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Verdampfer ausgedehnt werden. Die Neuregelung soll auch für den Versandhandel gelten.
Für die Ministerin besteht dringender Handlungsbedarf: Nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette, so Schwesig.
„11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.“ Es bestehe die Gefahr, dass der vermeintlich harmlose Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten könne, auf nikotinhaltige elektronische oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Solche E-Produkte, bei denen Flüssigkeiten – sogenannte Liquids – verdampft und dann inhaliert werden, seien beliebt, frei zugänglich und wirkten harmlos: „Sie schmecken nach Mango, Erdbeere oder Schokolade – sind aber ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten“, erklärte Schwesig.
Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums belegten nun aber eindeutig die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten, so die Ministerin.
„Beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten entstehen Carbonylverbindungen, die Krebs auslösen können“, sagte die SPD-Politikerin. Außerdem enthielten die Aerosole von elektronischen Verdampfern feine und ultrafeine Partikel. „Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus“, so Schwesig, „und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung.“
Mit dem Gesetzentwurf schließe die Bundesregierung nun eine bestehende Gesetzeslücke und setze das Signal, „dass E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, keine harmlosen Erzeugnisse sind“.
Harald Terpe, Sprecher für Drogenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, wollte von der Ministerin wissen, ob die Bundesregierung nun auch eine Änderung des Nichtraucherschutzes plane. Dies verneinte Schwesig.
Paul Lehrieder (CDU/CSU), Vorsitzender des Familienausschusses, erkundigte sich, wie beim Onlinekauf der Jugendschutz gewährleistet werden solle. Die Ministerin erklärte, dass künftig beim Kauf von E-Zigaretten oder E-Shishas über das Internet die gleichen Regeln gelten würden, wie bei anderen Produkten, die nicht an Minderjährige verkauft oder abgegeben werden dürften.
„Schon beim Onlinekauf erfolgt die Identitätsprüfung“, sagte Schwesig. Darüber hinaus müsse sich derjenige, der die Verdampfer bei der Auslieferung an der Haustür in Empfang nehme, ausweisen.
Daraufhin hakte Svenja Stadler (SPD), Mitglied im Familienausschuss, nach: „Und was passiert, wenn Onlineshops trotz Verbot E-Zigaretten an Jugendliche verkaufen?“ Die Familienministerin machte deutlich, dass ein Zuwiderhandeln mit einem Bußgeld geahndet werde. „Es besteht die Möglichkeit, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro auszusprechen.“
Stadlers Fraktionskollegin Ursula Schulte (SPD), ebenfalls Mitglied im Familienausschuss, fragte, ob nikotinfreie E-Zigaretten Jugendlichen tatsächlich dazu verleiteten, auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder normale Tabakzigaretten umzusteigen. Das bejahte Schwesig: „Die Gefahr besteht. Weil sie vermeintlich harmlos wirken, können sie der Einstieg in den Tabakkonsum sein.“
Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Linksfraktion, interessierte, ob die Bundesregierung vorhabe, die WHO-Tabakkonvention zu unterzeichnen und somit auch gesetzliches Verbot von Werbung für Tabakprodukte einführen werde. „Stimmt es, dass Sie ein Werbeverbot auch jetzt ursprünglich geplant hatten, aber das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium eingeschritten sind?“, fragte der Linkspolitiker.
„Nein, das ist nicht richtig“, antwortete Schwesig und stellte klar, dass für dieses Thema eigentlich das Landwirtschaftsministerium zuständig sei.
Daraufhin erkundigte sich Kathrin Vogler (Die Linke), Mitglied im Gesundheitsausschuss, warum die Bundesregierung die Tabakregulierung im Ernährungs- und Landwirtschaftsressort belasse. „Hat die Bundesregierung vor, an diesem Zustand etwas zu ändern?“
Schwesig antwortete, dass sie keine Probleme bei dieser Aufteilung sehe. Ohnehin habe sie bei diesem Gesetzentwurf eng mit dem Gesundheits- und dem Landwirtschaftsminister zusammengearbeitet. „Ich habe keine Sorge, dass hier etwas zu kurz kommt.“ (sas/04.11.2015)