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Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. November 2015, einige Änderungen am Aktienrecht beschlossen. Sie sollen es unter anderem Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Außerdem soll die Transparenz über die Eigentümer nicht börsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden. Der zuvor vom Rechtsausschuss noch in einigen Punkten abgeänderte Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4349, 18/6681) sieht vor, dass stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können. Zudem sollen Gesellschaften ihre Wandelschuldverschreibungen in Unternehmensanteile umwandeln dürfen. Bisher hat nur der Gläubiger dieses Recht.
Bei Vorzugsaktien gewährt das Unternehmen den Aktionären eine besonders sichere Dividende im Gegenzug für den Verzicht auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dies verhindert aber die Anerkennung solcher Papiere als Kernkapital. Künftig soll das durch eine andere Gestaltung der Vorzugsaktien möglich sein.
An diesen Regelungen hatten in der Plenardebatte auch die Redner der Oppositionsfraktionen wenig auszusetzen. Auch eine im Gesetzentwurf enthaltene Neuregelung zur Registrierung von Aktionären bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften fand allgemeine Zustimmung. Sie soll einen besseren Einblick in die Besitzverhältnisse ermöglichen und damit auch gegen Geldwäsche helfen.
Kritik fand vielmehr, was nicht im Gesetzentwurf steht: Nämlich eine Grenze für Vorstandsvergütungen. „Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf“, erklärte Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen). Ihre Fraktion hatte dazu zwei Änderungsanträge eingebracht. Zum einen sollte sich die Vorstandsvergütung an den Gehältern der anderen Mitarbeiter orientieren, zum anderen sollte die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern und Abfindungen begrenzt werden.
Richard Pitterle (Die Linke) kritisiere insbesondere die SPD, die sich in der letzten Legislaturperiode noch für eine solche Begrenzung stark gemacht habe. „Glaubwürdige Politik bedeutet, in der Regierung das umzusetzen, was in der Opposition gefordert wurde“, sagte Pitterle.
Diese Kritik und die entsprechenden Änderungsanträge bezeichnete Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) als „Aktionismus“. Vor einigen Jahren schon sei das Aktiengesetz so geändert worden, dass sich Vorstandsbezüge stärker am langfristigen Erfolg eines Unternehmens zu orientieren hätten. Redner beider Koalitionsfraktionen lobten die Änderungen im Gesetzentwurf, bei denen es sich, so Dr. Johannes Fechner (SPD), „zugegeben“ um „aktienrechtliche Feinschmeckerei“ handele.
In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zuvor hatten die beiden Änderungsanträge der Grünen zwar auch die Zustimmung der Fraktion Die Linke bekommen, waren aber mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. (pst/12.11.2015)