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Das für die Tätigkeit urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften wie Gema oder Verwertungsgesellschaft Wort geltende Recht soll reformiert werden. Das Bundeskabinett hat jetzt dazu einen Entwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz verabschiedet. „Autoren, Künstler und Verwerter leben davon, dass ihre kreativen Leistungen breit genutzt werden. Dafür müssen sie einem möglichst großen Publikum zugänglich gemacht werden“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 11. November 2015.
Diese Aufgabe übernähmen Verwertungsgesellschaften. Sie ermöglichten den Nutzern einen einfachen, gebündelten Zugang zu den erforderlichen Rechten, so Maas. So sorgten sie für die Verbreitung der kreativen Leistungen und dafür, dass diese Leistungen auch vergütet werden. „Damit sind Verwertungsgesellschaften eine wichtige Grundlage für das individuelle Schaffen der Kreativen und der Unternehmen der Kulturwirtschaft“, betonte der Minister. Mit dem nun von seinem Haus vorgelegten Gesetzentwurf werde ein „moderner und zukunftsfähiger Rechtsrahmen“ geschaffen für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften in der „vernetzten und digitalisierten Welt des 21. Jahrhunderts“.
Betroffen von der Neuerung seien in Deutschland insgesamt 13 Verwertungsgesellschaften mit einem Erlös von rund einer Milliarde Euro jährlich, sagte Maas. Weil das geplante Gesetz die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Rechtewahrnehmung umsetzen solle, komme es zum ersten Mal auch zu einer Harmonisierung des Rechts der Verwertungsgesellschaften in der gesamten Europäischen Union.
Darüber hinaus ziele der Entwurf auf eine Reform des Verfahrens zur Bestimmung der urheberrechtlichen Vergütung für Geräte und Speichermedien – also auf die Privatkopievergütung, die etwa auf Kopiergeräte, Computer oder Festplatten als Ausgleich für gesetzlich zulässige Vervielfältigungen erhoben wird. „Wir gestalten nun das Verfahren zur Aufstellung und Durchsetzung der Tarife für die Privatkopievergütung schneller und effizienter“, kündigte Justizminister Maas an.
Damit Kreative und Verwerter auch dann sicher ihr Geld bekommen, wenn die Bestimmung der Tarife längere Zeit in Anspruch nimmt, könne die Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitigkeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt künftig eine Sicherheit für den Vergütungsanspruch anordnen, etwa in Form einer Bankbürgschaft. Insgesamt seien dies „sinnvolle Modernisierungen“ die allen Beteiligten zugute kämen, unterstrich Maas, bevor er die Fragen der Abgeordneten zu dem Gesetzesvorhaben beantwortete.
So wollte Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, wissen, welche Regeln für europäische Gesellschaften, die in Deutschland tätig sind, künftig gelten sollen: „Gilt für sie das deutsche Recht oder das Recht des Landes, in dem sie ihren Sitz haben? Und wie soll mit Nachteilen umgegangen werden, die sich daraus ergeben, dass die EU-Richtlinie möglicherweise in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wird?“
Heiko Maas antwortete, dass das Recht des Landes, wo die Verwertungsgesellschaft ihren Sitz hat, maßgeblich sei. Er verwies zudem auf die Einrichtung einer zentralen Aufsicht, die darüber wachen solle, dass die EU-Richtlinie einheitlich umgesetzt wird.
Harald Petzold, Sprecher für Medienpolitik der Fraktion Die Linke, erkundigte sich, warum nicht im Entwurf die Erlaubnis zur Gesellschaftsbetrieb an die Mitgliedschaft geknüpft werde. „Sie reproduzieren so vordemokratische Verhältnisse“, kritisierte er. Die neuen Regelungen würden zur „Zwei-Klassen-Mitgliedschaft“ von stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern beitragen.
Dies wies der Justizminister zurück: „Wir haben darauf hingewirkt, dass bestehende Demokratiedefizite bei den Verwertungsgesellschaften aufgelöst werden.“ Künftig müssten alle Gruppen „fair vertreten sein“ und gehört werden. Das sei in der Vergangenheit nicht so gewesen.
Dr. Stefan Heck (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, interessierte, in welchen Bereichen der Gesetzentwurf von der Vorgabe der EU-Richtlinie abweiche oder über sie hinausgehe: „In der Debatte um geplante Sicherheitsleistung gibt es verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte der Abgeordnete.
Maas erwiderte, das Bundesjustizministerium habe sich bei der Umsetzung „eins zu eins“ an die Richtlinie gehalten. „Wir haben allerdings Wert darauf gelegt, dass die staatliche Aufsicht wie bisher erhalten bleibt.“ Hinsichtlich der Sicherheitsleistung habe er keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Urheber und Kreative hätten schließlich auch einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Dr. Matthias Bartke (SPD) wollte von Maas wissen, was sich mit den geplanten Reformen konkret in der Praxis für Verwertungsgesellschaften und Kunden wie etwa Diskotheken, Gaststätten oder Online-Dienste ändern werde. Der Minister erklärte, dass sich künftig für beide Seiten eigentlich gar nicht so viel ändern werde: „Die Verwertungsgesellschaften können in ähnlicher Form weitermachen. Die Regeln, die früher in den Satzungen standen, sind heute Teil des Gesetzentwurfs.“ Allenfalls die Kunden würden künftig von mehr Transparenz profitieren.
Dies wollte Renate Künast Vorsitzende des Rechtsausschusses, nicht gelten lassen: Sie verstehe nicht, warum den Verwertungsgesellschaften dann laut Entwurf ein Umstellungsaufwand in Millionenhöhe und zudem deutliche jährliche Kosten entstünden. „Das passt doch nicht zusammen“, monierte die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Maas entgegnete, die Kosten seien die Folge der neuen Transparenz- und Informationspflichten und in der Höhe „vertretbar“. (sas/11.11.2015)