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Der Etat 2016 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) steht am Dienstag, 24. November 2015, ab 17.05 Uhr 105 Minuten lang mit anschließender Abstimmung zur Debatte. Der Haushalt von Ressortchefin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) soll nach den Beratungen im Haushaltsausschuss im nächsten Jahr Ausgaben von gut 16,38 Milliarden Euro umfassen und erhöht sich damit um 1,1 Milliarden Euro. So ist es im Einzelplan 30 (18/5500, 18/5502, 18/6124, 18/6125, 18/6126) vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Schon in den letzten Jahren war der Etat für Bildung und Forschung stetig angestiegen. Vor 13 Jahren waren es lediglich sieben Milliarden Euro gewesen. Etwa ein Viertel des Etatentwurfs 2016 entfällt auf den Bildungsbereich. Neben Ausgabenposten wie Verwaltung und Ministerium fließt das überwiegende Geld in Forschung und Wissenschaft.
Die höchsten Ausgaben sieht der Haushalt für die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems vor. Die Bundesregierung will dafür rund 6,53 Milliarden Euro ausgeben (2015: 5,96 Milliarden Euro). Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschafts- und Innovationssystems zu sichern, führt das BMBF die drei mit den Länden beschlossenen Pakte fort. Schwerpunkt ist der Hochschulpakt 2020, für den im Haushalt 2016 rund 2,5 Milliarden Euro vorgesehen sind.
Darüber hinaus werden für die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen in den Jahren 2011 bis 2017 Mittel im Umfang von insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Anteil des Bundes beträgt dabei 75 Prozent oder insgesamt rund zwei Milliarden Euro. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 steigen die Zuwendungen an die Wissenschaftseinrichtungen wir die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft um drei Prozent.
Der zweite große Posten ist für die Projektförderung für Forschung und Innovation veranschlagt. Der Etat steigt nach dem Entwurf von 5,42 Milliarden Euro auf 5,64 Milliarden Euro. Im Zentrum des Kapitels steht die Förderung der Forschung mit dem Instrument der Projektförderung.
Danach steht für Innovation durch neue Technologien insgesamt 650 Millionen Euro zu Verfügung, für Lebenswissenschaften rund 506 Millionen Euro, für Klima und Energie rund 469 Millionen Euro, für naturwissenschaftliche Grundlagenforschung rund 291 Millionen Euro, für neue Konzepte für den Wissens- und Technologietransfer und die regionale Förderung rund 345 Millionen Euro. Dazu zählen auch die institutionellen Zuwendungen an die Helmholtz-Gemeinschaft und die Forschungsorganisationen der Fraunhofer–Gesellschaft.
Im Bildungswesen und in der Nachwuchsförderung, dem dritten Posten, steigen die Ausgaben von 4,12 Milliarden Euro auf 4,27 Milliarden Euro 2016. Im Zuge der beschleunigten Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie mit Blick auf die steigende Lebenserwartung gewinnt die Stärkung des Lernens im Lebenslauf immer mehr an Bedeutung, schreibt die Bundesregierung. Dafür sind im Haushaltsentwurf 241 Millionen Euro veranschlagt.
Bereits 2014 haben 51 Prozent der 18- bis 64 Jährigen innerhalb von zwölf Monaten an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Damit ist das Ziel des Dresdner Bildungsgipfels, die Weiterbildungsquote bis 2015 auf 50 Prozent zu steigern, erreicht. Auch die berufliche Bildung wird mit 240 Millionen Euro höher veranschlagt als bisher.
Die Linke fordert in einem Antrag in einer Ausschussdrucksache des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016, im Einzelplan 30 unter anderem das BAföG für Schüler und Studenten deutlich aufzustocken. Die soziale Ungleichheit im deutschen Bildungssystem sei weiterhin erschreckend. Trotz des starken Anstiegs der Studentenzahlen liege der Anteil der Kinder aus Akademikerhaushalten, die ein Studium aufnehmen, rund dreimal so hoch wie bei Kindern aus Nicht-Akademikerhaushalten.
Neben dem mehrgliedrigem Bildungssystem und anderen nichtmonetären Zugangsbeschränkungen sowie dem unterfinanzierten Bildungssystem spiele insbesondere die finanzielle Situation der Schüler und potenziellen Studenten sowie ihrer Familien eine entscheidende Rolle. Eine verlässliche und bedarfsgerechte Studienfinanzierung sei der wichtigste Faktor für junge Menschen aus Nicht-Akademikerfamilien sich für oder gegen ein Studium zu entscheiden.
Ferner tritt die Linke dafür ein, ein Sonderprogramm mit dem Titel „Ausbildungsoffensive für junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ aufzulegen. Viel zu viele junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren blieben weiterhin ohne Perspektive, während sich Arbeitgeber und Politik in Klagen über „einen Fachkräftemangel überbieten würden“, dass auf dem Ausbildungsmarkt Jahr für Jahr nicht ausreichend Lehrstellen zur Verfügung stünden. Allerdings bekämen die sogenannten Altbewerber meist keine Chance, stellt Die Linke fest.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern das Kooperationsverbot in der Bildung aufzuheben. Wenn diese „unsinnige Hürde“ aus dem Grundgesetz gestrichen würde, könne die Bundesregierung mit den Ländern zügig ein Programm für die gemeinsame Bildungsoffensive auflegen. Dieses soll nach Vorstellung der Grünen mit mindestens einer Milliarde Euro jährlich ausgestattet werden.
Außerdem müsse ein Ganztagsschulprogramm auf den Weg gebracht werden. Um endlich mehr Menschen eine Weiterbildung zu ermöglichen, müsse die Regierung entweder ein neues Weiterbildungsgesetz vorlegen oder das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz weit umfassender öffnen, als es die derzeit vorliegende dritte Novelle tue. Auch Menschen ohne berufliche Vorbildung, mit sehr geringen Einkommen oder mit einem späten Studienwunsch müssten individuell zugeschnittene Unterstützung beim Lebensunterhalt und anderen Kosten gewährt werden.
Zudem fordern Bündnis 90/Die Grünen unter anderem in mehreren Änderungsantragen bei der Begabtenförderung und den Zuschüssen an Begabtenförderungswerke die Promotionsförderung zu erhöhen, da sie seit Langem nicht erhöht worden sei. Um die steigenden Kosten für Wohnen, Lebensunterhalt und Bücher aufzufangen und gleichzeitig die Ungerechtigkeit zu beenden, dass Studenten in ihrer Förderung eine Studienpauschale (Büchergeld) von monatlich 300 Euro erhalten, soll den Promovierenden ebenfalls ab 2016 im Monat eine Forschungspauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt werden, fordern die Grünen.
In einem weiteren Änderungsantrag setzen sich die Grünen genauso wie die Linke für die Erhöhung des BAföG für Schüler und Studenten ein. Dies soll aus den Mitteln für die Zinszuschüsse und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie aus den Mittel für das Deutschlandstipendium finanziert werden, das nach wie vor „erhebliche Mängel und gravierende Schwächen“ aufweise.
Ein Entschließungsantrag der Grünen zum Bildungs- und Forschungsetat (18/6787) wird in der dritten Beratung am 27. November abgestimmt. (rol/24.11.2015)