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Wenn Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am Dienstag, 24. November 2015, in der zweiten Beratung des Haushaltsgesetzes 2016 (18/5500, 18/5502) und des Finanzplans des Bundes von 2015 bis 2019 (18/5501), das Wort ergreift, geht es in erster Linie um den Etatentwurf für das Bundesfinanzministerium selbst (Einzelplan 08, 18/6108, 18/6124, 18/6125, 18/6126) sowie um den Etatentwurf für den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20). Die Finanzdebatte beginnt gegen 10.05 Uhr, nachdem zuvor die Etats des Bundespräsidenten (Einzelplan 01, 18/6124, 18/6125, 18/6126), des Bundestages (Einzelplan 02, 18/6102, 18/6124, 18/6125, 18/6126) und des Bundesrates (Einzelplan 03, 18/6124, 18/6125, 18/6126) ohne Aussprache abgestimmt worden sind.
Die Debatte wird ab 10.05 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im Einzelplan 08 für das Bundesfinanzministerium sind Ausgaben von 5,89 Milliarden Euro eingeplant, das sind rund 310 Millionen Euro mehr als 2015. Mehr als die Hälfte davon entfallen auf Personalausgaben, laut Regierungsentwurf immerhin 3,23 Milliarden Euro und damit 63,84 Millionen Euro mehr als 2015. Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,62 Milliarden Euro (plus 82,09 Millionen Euro), gefolgt von den Verwaltungsausgaben mit 727,07 Millionen Euro (plus 11,12 Millionen Euro) und den Ausgaben für Investitionen mit 176,05 Millionen Euro (plus 12,67 Millionen Euro). Auf der Einnahmenseite kalkuliert das Ministerium mit 334,55 Millionen Euro, das sind 10,04 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Das Bundeszentralamt für Steuern soll 2016 554,48 Millionen Euro ausgeben können (2015: 525,02 Millionen Euro), das sind zwei Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Gekürzt wurde bei den sonstigen Zuweisungen an die Länder. Dafür sollen der Ansatz für die Vereinheitlichung der Software im Besteuerungsverfahren Konsens/Elster um zwei Millionen Euro auf 12,71 Millionen Euro angehoben werden. Für die Bundeszollverwaltung sind 2,19 Milliarden Euro eingestellt im Vergleich zu 2,15 Milliarden Euro 2015. Etwa drei Viertel davon entfallen auf Personalkosten.
Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik als IT-Dienstleister für die Bundesfinanzverwaltung soll 307,5 Millionen Euro erhalten (2015: 283,51 Millionen Euro). 45,31 Millionen Euro (minus 10,55 Millionen Euro) sind als Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgesehen. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt darf nach dem Willen der Regierung mit 130,73 Millionen Euro rechnen (2015: 129,49 Millionen Euro).
Der Etat für die Wiedergutmachungen des Bundes (Lastenausgleich, Kriegsfolgen, NS-Opferentschädigung) summiert sich auf 757,84 Millionen Euro (2015: 715,7 Millionen Euro). 42,35 Millionen Euro (2015: 40,93 Millionen Euro) sollen auf Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt oder Abzug ausländischer Streitkräfte entfallen. Die Finanzierung von Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt soll mit 453,17 Millionen Euro (2015: 313,46 Millionen Euro) zu Buche schlagen.
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen sich auf 148,61 Millionen Euro (2015: 141,48 Millionen Euro) belaufen.
Drittgrößter Einzelplan des Etatentwurfs 2016 ist die Bundesschuld mit projektierten Ausgaben von 24,96 Milliarden Euro, 624,32 Millionen Euro mehr als 2015. Davon entfallen 23,81 Milliarden Euro auf den Schuldendienst, 662,32 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Allein 20,35 Milliarden Euro müssen den Plänen zufolge für Zinsen von Bundesanleihen aufgebracht werden (2015: 19,39 Milliarden Euro). Über diesen Einzelplan 32 sowie über den Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung stimmt der Bundestag in zweiter Beratung ohne Aussprache am Freitag, 27. November, gegen 10.45 Uhr ab.
Auf der Einnahmenseite ist vorgesehen, dass der Bund wie schon 2015 keine Kredite am Kreditmarkt aufnimmt. 2014 belief sich die Nettokreditaufnahme noch auf 6,5 Milliarden Euro. Die Einnahmen des Einzelplans belaufen sich auf 1,53 Milliarden Euro, 425 Millionen Euro mehr als 2015.
Der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung schließt bei den Einnahmen im Entwurf mit 303,56 Milliarden Euro ab, rund 15 Milliarden Euro mehr als 2015. Davon entfallen rund 295 Milliarden Euro auf Steuern und Abgaben, etwa 16 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr.
Die Ausgaben des Einzelplans summieren sich auf 14,92 Milliarden Euro, rund eine Milliarde Euro weniger als 2015. Zuweisungen und Zuschüsse machen davon wiederum mit 12,02 Milliarden Euro (2015: 11,34 Milliarden Euro) den Löwenanteil aus. 24,1 Milliarden Euro sollen als sogenannte BNE-Eigenmittel der EU (berechnet auf der Basis des Bruttonationaleinkommens) an die Europäische Union abgeführt werden (2015: 23,08 Milliarden Euro).
Einige Zahlen zu den erwarteten Steuereinnahmen: Lohnsteuer 79,86 Milliarden Euro (2015: 75,71 Milliarden Euro), veranlagte Einkommensteuer 21,38 Milliarden Euro (2015: 20,63 Milliarden Euro), Körperschaftsteuer 10,88 Milliarden Euro (2015: 10,4 Milliarden Euro), Umsatzsteuer 87,83 Milliarden Euro (2015: 84,2 Milliarden Euro), Einfuhrumsatzsteuer 27,75 Milliarden Euro (2015: 26,58 Milliarden Euro), Energiesteuer 40,5 Milliarden Euro (wie 2015), Tabaksteuer 14,28 Milliarden Euro (2015: 14,19 Milliarden Euro), Versicherungsteuer 12,8 Milliarden Euro (2015: 12,5 Milliarden Euro), Stromsteuer 6,9 Milliarden Euro (wie 2015), Kfz-Steuer 8,5 Milliarden Euro (2015: 8,55 Milliarden Euro), Solidaritätszuschlag 16,2 Milliarden Euro (2015: 15,6 Milliarden Euro).
Abgestimmt wird über beide Einzelpläne sowie über einen Änderungsantrag der Linken (18/6764), im Personalhaushalt der Bundeszollverwaltung zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes 5.000 zusätzliche Planstellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu schaffen. (vom/18.11.2015)