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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 26. November 2015, in zweiter Lesung mit dem Gesundheitsetat für das Jahr 2016 (Einzelplan 15, 18/5500, 18/5502, 18/6114, 18/6124, 18/6125, 18/6126). In der rund 105-minütigen Debatte ab 11.20 Uhr werden voraussichtlich die milliardenschweren Zuwendungen an den Gesundheitsfonds sowie die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und die Beitragsentwicklung eine wichtige Rolle spielen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Wie unlängst bekannt wurde, geht der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt in seiner Prognose für 2016 von einem durchschnittlichen Anstieg der Zusatzbeiträge um 0,2 Prozentpunkte aus, was im Schnitt einem Beitragssatz von 15,7 Prozent entspräche. Experten erwarten in den Folgejahren weitere Beitragssatzsteigerungen, weshalb die Forderung nach einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern lauter werden dürfte.
Der Einzelplan 15 sieht Gesamtausgaben in Höhe von rund 14,57 Milliarden Euro vor. Das sind rund 2,5 Milliarden Euro mehr als 2015, die komplett an den Gesundheitsfonds gehen. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, deklariert als pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, ist mit 14 Milliarden Euro der größte und wichtigste Haushaltsposten im Etat von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Mit dem Geld werden sogenannte versicherungsfremde Leistungen finanziert, also zum Beispiel die beitragsfreie Familienmitversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.
Ursprünglich war der Bundeszuschuss gesetzlich bei 14 Milliarden Euro festgeschrieben. Mit der Kürzung dieser Mittel in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro, verteilt über die Jahre 2013 bis 2015, wurde ein Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes geleistet. Möglich wurden die Kürzungen durch die günstige Kassenlage im Gesundheitssystem - die Überschüsse der Krankenkassen und die milliardenschweren Rücklagen des Gesundheitsfonds. Ab 2017 soll der Bundeszuschuss dann dauerhaft bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben werden.
Die Personalausgaben im Gesundheitsetat steigen 2016 laut Gesetzentwurf leicht um rund 1,3 Millionen auf rund 224 Millionen Euro. Die sogenannten sächlichen Verwaltungsausgaben erhöhen sich im Jahresvergleich um rund 3,5 Millionen Euro auf dann knapp 162 Millionen Euro.
Für Maßnahmen zur besseren Versorgung von Pflegebedürftigen stehen im Haushalt 3,9 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen 39 Millionen Euro zur Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung, deutlich weniger als 2015. Für die gesundheitliche Prävention und Aufklärung der Bevölkerung sind rund 45 Millionen Euro veranschlagt.
Neben dem Ministerium umfasst der Einzelplan 15 auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Robert-Koch-Instituts (RKI). (pk/23.11.2015)