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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) leitet ein Schlüsselressort. Jeder Gesetzentwurf der Regierung wird von seinem Haus juristisch geprüft. Dessen Etat aber ist mit geplanten 745,49 Millionen Euro der mit Abstand kleinste aller Bundesministerien. Der Bundestag debattiert den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (18/5500, 18/5502, Einzelplan 07) in zweiter Beratung am Dienstag, 24. November 2015. Für die Debatte ab etwa 15.20 Uhr sind 105 Minuten vorgesehen.
Im Haushaltsentwurf die Bundesregierung ist für 2016 ein kräftiger Zuwachs um 41 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Etat vorgesehen. Davon strichen die Haushälter der Bundestages zwar zunächst knapp zwei Millionen zusammen (18/6107, 18/6124, 18/6125, 18/6126), doch in der Bereinigungssitzung am 13./14. November legte der Ausschuss dann noch mal zehn Millionen Euro drauf.
Es handelt sich bei diesem Betrag um einen Aufwuchs des Stiftungskapitals der Stiftung Warentest. Auch die bereits von der Regierung vorgesehene Etatsteigerung geht zu einem großen Teil in den Verbraucherschutz, wozu neben der Stiftung Warentest insbesondere der Bundesverband der Verbraucherzentralen gehört.
Da der weitaus größte Teil des Justizetats für Personal aufgewandt wird, machen sich die allgemeinen Personalkostensteigerungen mit einem Plus von zehn Millionen Euro bemerkbar. Neben dem Ministerium und seinen nachgeordneten Behörden, dem Bundesamt für Justiz und dem Deutschen Patent- und Markenamt, sind auch die aus dem Justizetat finanzierten Bundesgerichte personalintensiv. Es sind dies der Bundesgerichtshof nebst dem dort angesiedelten Generalbundesanwalt, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof und das Bundespatentgericht.
Diese Bundesgerichte und nachgeordneten Behörden kosten allerdings nicht nur Geld, sondern generieren auch erhebliche Einnahmen aus Gebühren, Geldstrafen und -bußen, Ordnungsgeldverfahren und Ähnlichem. Dies führt dazu, dass im Etatentwurf 2016 den Ausgaben von 745,49 Millionen Euro erwartete Einnahmen von 524,63 Millionen Euro gegenüberstehen.
Wenn der Bundestag den Haushalt des Bundesjustizministeriums debattiert, ist auch der Etat des Bundesverfassungsgerichts Thema. Da es sich bei ihm um ein eigenständiges Verfassungsorgan neben Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung handelt, verfügt er, anders als die übrigen Bundesgerichte, über einen eigenen Haushaltsplan (18/5500, Einzelplan 19). Dieser sieht Ausgaben von 29,19 Millionen Euro vor, vier Millionen weniger als 2015. Der Rückgang liegt ausschließlich daran, dass umfangreiche Baumaßnahmen beim höchsten deutschen Gericht abgeschlossen sind.
Abgestimmt wird über beide Einzelpläne sowie über einen Änderungsantrag der Linken (18/6767), für bundesweite Finanz- und Schuldnerberatung 15 Millionen Euro bereitzustellen. (pst/24.11.2015)