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Nach viertägiger zweiter Beratung wird der Bundestag am Freitag, 27. November 2015, den Bundeshaushalt für das kommende Jahr verabschieden. Namentlich abgestimmt wird in dritter Beratung über die Beschlussempfehlungen (18/6124, 18/6125) und den Bericht (18/6126) des Haushaltsausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (18/5500, 18/5502). Zugleich wird der Bundestag den Finanzplan des Bundes für die Zeit von 2014 bis 2018 (18/5501) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/6127) zur Kenntnis nehmen. Vor der Abstimmung findet ab 10.50 Uhr eine 105-minütige abschließende Aussprache zum Haushaltsgesetz 2016 statt.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sollen die Gesamtausgaben des Bundestages nach Abschluss der Haushaltsberatungen 316,9 Milliarden Euro betragen. Die Regierung hatte 4,9 Milliarden Euro weniger angesetzt. In diesem Jahr betragen die Ausgaben 306,9 Milliarden Euro.
Eine Nettoneuverschuldung soll es auch 2016 nicht geben. Damit würde zum zweiten Mal hintereinander seit 1969 ein Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung verabschiedet werden („schwarze Null“). 2013 lag die Neuverschuldung noch bei 25,1 Milliarden Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre summieren sich auf 71,35 Milliarden Euro, das sind 1,63 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen waren.
Größter Einzeletat ist der des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit 129,89 Milliarden Euro, das sind rund 4,23 Milliarden Euro mehr als 2015. Es folgt der Etat des Verteidigungsministeriums mit 34,29 Milliarden Euro, das sind rund 960 Millionen Euro mehr als 2015. Auf Platz drei rangiert die Bundesschuld mit 25,23 Milliarden Euro gegenüber 24,34 Milliarden Euro 2015. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann 24,57 Milliarden Euro ausgeben, das sind rund 352 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
Nächstgrößter Etat ist der der Allgemeinen Finanzverwaltung mit 14,92 Milliarden Euro, rund 1,86 Milliarden Euro weniger als 2015, gefolgt vom Etat des Ministeriums für Bildung und Forschung mit 116,4 Milliarden Euro, was ein Plus von 1,13 Milliarden Euro bedeutet. Für das Gesundheitsministerium stehen 14,57 Milliarden Euro zur Verfügung, 2,51 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr.
Vor Beginn der Schlussdebatte wird der Bundestag ab etwa 10.45 Uhr ohne Aussprache die Einzelpläne 32 zur Bundesschuld (18/6122, 18/6124, 18/6125, 18/6126) und 60 zur Allgemeinen Finanzverwaltung (18/6123, 18/6124, 18/6125, 18/6126) in zweiter Beratung abstimmen. In zweiter Beratung wird auch über das Haushaltsgesetz 2015 und den Finanzplan 2014 bis 2018 (18/5501, 18/6127) abgestimmt. Zum Haushaltsgesetz liegt ein Änderungsantrag der Linken (18/6807) vor, wonach es Bundesbehörden verboten werden sollte, Lobbyisten zu beschäftigen.
Beim Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung sind die Einnahmen interessanter als die Ausgaben, beinhalten sie doch die Steuereinnahmen des Bundes. Die Einnahmen sollen sich auf 303,56 Milliarden Euro belaufen. Abgestimmt wird über einen Änderungsantrag der Linken zur Allgemeinen Finanzverwaltung (18/6806), den Ansatz bei den Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben um 47,5 Milliarden Euro zu erhöhen.
Zum Abschluss der Etatberatungen wird nicht nur über das Haushaltsgesetz abgestimmt, sondern auch über eine Reihe von Entschließungsanträgen der Fraktionen. Die Linke hat Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz (18/6813), zum Etat des Umweltministeriums (18/6768, 18/6769), zum Etat des Innenministeriums (18/6770) und zu den Etats des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und der Allgemeinen Finanzverwaltung (18/6771), zum Etat des Entwicklungsministeriums (18/6812), zum Etat des Verteidigungsministeriums (18/6811) und zum Etat des Auswärtigen Amtes (18/6809) vorgelegt.
Die Grünen stellen Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz (18/6814, 18/6815, 18/6816, 18/6817), den Etats des Familienministeriums und des Bildungs- und Forschungsministeriums (18/6787) und zum Etat des Verkehrsministeriums (18/6810) zur Abstimmung. (vom/25.11.2015)