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Die Bundeswehr soll im Antiterrorkampf vor allem Aufklärungsflugzeuge vom Typ Recce Tornado einsetzen. © pa/photoshot
Die Bundesregierung will, dass der Bundestag dem von ihr am 1. Dezember beschlossenen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur "Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS" zustimmt. Ihr Antrag (18/6866) steht am Mittwoch, 2. Dezember 2015, im Mittelpunkt einer 85-minütigen Aussprache, die gegen 13 Uhr beginnen soll. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden, der bis Freitag, 4. Dezember, eine Beschlussempfehlung erarbeiten soll. Über diese Beschlussempfehlung sowie über einen Entschließungsantrag soll am Freitag ab 9 Uhr beraten und nach 85-minütiger Aussprache namentlich abgestimmt werden (die Oppositionsfraktionen haben der Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes allerdings nicht zugestimmt).
Beide Debatten werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Vorgesehen ist, dass die Bundeswehrkräfte so lange eingesetzt werden können, wie die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die "konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages" vorliegen, längstens jedoch bis Ende Dezember 2016.
Deutschland soll damit Frankreich, den Irak und die internationale Allianz in ihrem Kampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen unterstützen.
Die deutschen Truppen sollen den Einsatz durch Luftbetankungen, durch Begleitschutz und Sicherung des Marineverbandes, durch see- und Luftraumüberwachung und durch Aufklärung unterstützen. Darüber hinaus sollen sie Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen den IS austauschen und abgleichen. Gegenüber den Hauptquartieren der multinationalen Partner sollen sie Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben wahrnehmen. Zu den Aufgaben sollen auch die sanitätsdienstliche Versorgung und gegebenenfalls die Rettung und der Rücktransport von isoliertem Personal zählen.
Wie es im Antrag heißt, sollen die deutschen Streitkräfte mit bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten vor allem im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Gebiet von Staaten eingesetzt werden, von deren Regierung jeweils eine Genehmigung vorliegt, ferner im östlichen Mittelmeer, im Persischen Golf, im Roten Meer und in angrenzenden Seegebieten.
Zum Einsatz kommen sollen vor allem Aufklärungsflugzeuge vom Typ Recce Tornado, Tankflugzeuge mit Luft-zu-Luft-Betankung und eine Fregatte als Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle.Die Kosten werden mit rund 134 Millionen Euro veranschlagt.
Zur Begründung heißt es, die Anschläge in Tunesien, der Türkei, dem Libanon, gegen Russland und vor allem in Paris hätten gezeigt, dass die Terrororganisation weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstelle. Mit den Anschlägen in Paris habe der IS Frankreich und die freiheitliche Werteordnung Europas direkt angegriffen.
Die Bundesregierung stützt ihren Einsatzwunsch auf die Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es: "Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern." (vom/01.12.2015)