Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Bundesregierung sieht erheblichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Personalsituation in der Pflege. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Annette Widmann-Mauz (CDU) während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 30. November 2015, deutlich. Man habe daher auch einen entsprechenden Schwerpunkt in der Gesetzgebung gelegt, sagte die Staatssekretärin mit Verweis auf das Anfang November verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz und das wenige später verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz.
Damit sei aber der Prozess nicht abgeschlossen, was auch die durch den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einberufene Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ verdeutliche, sagte Widmann-Mauz. Den Ergebnissen dieser Kommission wolle man nicht vorgreifen, so die CDU-Politikerin, die angesichts dessen auch der Forderung nach Einführung eines Gesetzes zur Personalbemessung im Krankenhaus eine Absage erteilte.
Für ein solches Gesetz sprach sich die Petentin Sylvia Bühler in ihrer vor dem Petitionsausschuss diskutierten Eingabe aus, die mehr als 180.000 Unterstützer fand. Geregelt werden soll darin, „dass der reale Personalbedarf ermittelt wird sowie, dass die benötigten Stellen in allen Bereichen des Krankenhauses geschaffen und zweckgebunden außerhalb der Fallpauschalen finanziert werden“.
Menschen, die ins Krankenhaus müssen, könnten sich nicht mehr darauf verlassen, dort gut versorgt zu werden, sagte die Petentin vor dem Ausschuss. Obwohl die Beschäftigten alles aus sich herausholen würden, könnten sie nicht das fehlende Personal wettmachen, betonte Bühler, die Mitglied des Bundesvorstandes der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist.
Nach einer Verdi-Erhebung fehlten bundesweit in den Krankenhäusern 162.000 Stellen, „70.000 allein in der Pflege“. Auch eine große Zahl an Gefährdungsanzeigen, in denen Mitarbeiter gegenüber den Klinikleitungen auf die Problematiken aufmerksam haben, hätte nicht zu Verbesserungen geführt. „Der Hilferuf wurde nicht gehört“, sagte Bühler. Der Personalnotstand sei aber nicht nur für die Patienten gefährlich, sondern mache auch die Beschäftigten krank.
Gesundheits-Staatssekretärin Widmann-Mauz verwies hingegen auf das Pflegestellenförderprogramm im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes. Danach belaufen sich in den Jahren 2016 bis 2018 die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 stünden dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Außerdem werde der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt, der entsprechend der Pflegepersonalkosten an die Krankenhäuser verteilt werde.
Die bislang seitens der Politik getroffenen Maßnahmen seien unzureichend, urteilte die Petentin. „Wenn so durchschnittlich eine Stelle pro Krankenhaus entlastet wird, hilft das nichts.“ Die Beschäftigten hätten vielmehr den Eindruck, „die Politik hat das Problem erkannt, stellt es aber nicht wirklich ab“. Dies, so Bühler, tue sogar doppelt weh.
Kritik übte die Petentin auch daran, dass der Pflegezuschlag lediglich ein Anreizprogramm darstelle, bei dem die Krankenhäuser mitmachen könnten oder auch nicht. Benötigt würden jedoch gesetzliche Vorgaben. Was die von der Staatssekretärin angesprochene Expertenkommission angeht, so bemängelte Bühler, dass diese sich lediglich mit dem Pflegebereich beschäftige, die Problematik des Personalmangels sich aber in allen Krankenhausbereichen zeige.
Gleichwohl werde Verdi in dem Gremium mitarbeiten, kündigte sie an. „Wir werden darauf dringen, dass Lösungen nicht auf die lange Bank geschoben werden und es nicht ausschließlich um die Pflegeberufe geht, damit es keinen Verschiebebahnhof gibt“, kündigte Bühler an. (hau/30.11.2015)