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In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 2. Dezember, bis Freitag, 4. Dezember 2015, debattiert der Bundestag unter anderem über den Einsatz der Bundeswehr gegen den IS-Terror, über Verbesserungen im Tierschutz, die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands und über mehr Sicherheit für Menschenrechtsverteidiger. Am Donnerstag beraten die Abgeordneten zudem über einen Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge und eine Verlängerung der Bundeswehreinsätze in Afghanistan und im Mittelmeer. Am Freitag gibt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) eine Regierungserklärung zur UN-Klimakonferenz in Paris ab. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 12.30 Uhr mit der halbstündigen Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen. Einleitend werden Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen aus der Kabinettsitzung zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS sprechen.
Bekämpfung des IS-Terrors: Gegen 13 Uhr folgt eine 85-minütige Debatte zum Antrag der Bundesregierung "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS" (18/6866).
Fragestunde: Gegen 14.30 Uhr folgt die 90-minütige Fragestunde, in der Vertreter der Bundesregierung die schriftlich eingereichten Fragen der Abgeordneten (18/6845) mündlich im Plenum beantworten.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 16 Uhr.
Tierschutz: Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer 85-minütigen Debatte über den Tierschutz in Deutschland. Die Bundesregierung hat den Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2015 (18/6750) vorgelegt, in dem sie grundsätzlich eine positive Bilanz der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz zieht. Dieses habe wichtige Impulse für den Tierschutz gesetzt. In dem Bericht gibt die Regierung unter anderem einen Überblick über abgeschlossene Rechtssetzungsverfahren und ihre Auswirkungen. Zudem erläutert er die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft „Eine Frage der Haltung - neue Wege für mehr Tierwohl“, stellt den aktuellen Stand der Tierhaltung dar und widmet sich Themen wie Tierversuche und Tiertransporte. Debattiert und abgestimmt wird zudem über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/2616), die sich darin dafür stark machen, das Tierwohl in Deutschland zu verbessern. So fordert die Fraktion, die maximale Dauer von Tiertransporten auf vier Stunden zu begrenzen und die landwirtschaftliche Produktionsweise an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Darüber hinaus verlangt sie, Qualzuchten und illegalen Welpenhandel zu ahnden, Tierversuche einzudämmen und Brandzeichen bei Pferden zu verbieten. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat die Vorlage beraten und empfiehlt, sie abzulehnen (18/3107).
Klimaschutz: Der Klimaschutz in Deutschland steht im Mittelpunkt einer 85-minütigen Beratung, die um 10.25 Uhr beginnt. Anlass dafür ist eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/5489), in der sich die Fraktion nach dem Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 erkundigt. Die Antworten der Bundesregierung liegen ebenfalls vor (18/6763).
Beraten wird darüber hinaus auch über den Klimaschutzbericht 2015, den die Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegt hat (18/6840). Über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6900) zur Antwort der Regierung wird namentlich abgestimmt.
Schutz von Menschenrechtsverteidigern: CDU/CSU und SPD wollen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger weltweit besser schützen. Über einen entsprechenden Antrag (18/6880) diskutieren die Abgeordneten erstmalig ab 11.50 Uhr eine Stunde lang. Der Antrag wendet sich unter anderem gegen die zunehmende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Spielräume in vielen Staaten sowie gegen die Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen Menschenrechtsverteidigern.
Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten: Ab 13.05 Uhr befasst sich der Bundestag abschließend in einer gut 50-minütigen Debatte mit dem Wehrbericht 2014 (18/3750). Darin hatte der Wehrbeauftragte des Bundestages unter anderem die Doppelbelastung für die Soldaten durch die Auslandseinsätze und die Neuausrichtung der Bundeswehr bemängelt. Mit einer Zahl von 4.645 verzeichnet der Bericht zudem ein immer noch sehr hohes Niveau von Eingaben. Der Verteidigungsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6093).
Antwort auf den Terror: Über einen Antrag der Fraktion Die Linke unter dem Titel „Keine Antwort auf den Terror“ (18/6874) diskutieren die Abgeordneten ab 13.55 Uhr 45 Minuten lang. Darin fordert die Fraktion unter anderem, jeden Einsatz der Bundeswehr unter Berufung auf die Bekämpfung von Terror auszuschließen.
Bundeswehreinsatz in Afghanistan (Resolute Support): Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ in Afghanistan ausweiten. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/6743), der vorsieht, die Zahl der einzusetzenden Soldaten von bisher bis zu 850 auf bis zu 980 zu erhöhen und die Mission um ein Jahr bis Ende 2016 zu verlängern, beraten die Abgeordneten erstmals ab 14.40 Uhr 45 Minuten lang.
Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan: Zwei Anträge der Opposition zum Schutz von Flüchtlingen aus Afghanistan debattiert der Bundestag erstmals ab 15.25 Uhr. So fordern Bündnis 90/Die Grünen (18/6774), die Bundesregierung solle sich bei den Bundesländern für eine Aussetzung von Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger einsetzen. Auch Die Linke verlangt dies in ihrem Antrag „Abschiebestopp und Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan“ (18/6869). Für die Aussprache sind 45 Minuten eingeplant.
Bundeswehreinsatz im Mittelmeer (OAE): Die Bundeswehr soll ihren Einsatz an der Nato-geführten Operation „Active Endeavour“ (OAE) zur Entdeckung und Abschreckung terroristischer Aktivitäten im Mittelmeer befristet bis zum 15. Juli 2016 mit weiterhin bis zu 500 Soldaten fortsetzen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (18/6742) berät das Parlament ab 16.10 Uhr eine halbe Stunde Minuten lang. Zuletzt hat der Bundestag einer weiteren Bundeswehrbeteiligung an der OAE mit einer Mandatsobergrenze von 500 Soldaten bis zum 31. Dezember 2015 zugestimmt.
Lebenssituation von Alleinerziehenden: Die Linke macht sich dafür stark, die Lebenssituation von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Deutschland zu verbessern. So fordert die Fraktion in einer Vorlage (18/6651), über die das Parlament ab 16.40 Uhr diskutiert, insbesondere den Unterhaltsvorschuss auszubauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter anderem durch flexiblere Arbeitszeitmodelle zu fördern und die Rahmenbedingungen für berufliche Orientierung und Qualifizierung zu verbessern. In einem zweiten, älteren Antrag (18/983, 18/6902), über den die Abgeordneten im Anschluss an die Aussprache abstimmen, hatte die Linksfraktion insbesondere für einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses plädiert, um Alleinerziehende zu entlasten. Für die Debatte stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Änderung des Parteiengesetzes: Weiter geht es ab 17.10 Uhr im Plenum mit einer ersten 30-minütigen Lesung eines Entwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes (18/6879), den CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Vorgesehen ist unter anderem, dass auf einen sechs Jahre währenden Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht der Parteien die Rechtsstellung als Partei verloren geht und vom Bundestagspräsidenten Zwangsgeld festgesetzt werden kann, um die Rechenschaftspflicht durchzusetzen. Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit sollen für die Berechnung der relativen Obergrenze nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt werden. Die Mitgliedsbeiträge sollen bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern einbezogen werden. Üblicherweise unentgeltliche Leistungen gegenüber Parteien sollen auch bei Nichtmitgliedern nicht als Parteieinnahmen berücksichtigt werden. Erhöht werden sollen die Beträge aus der staatlichen Teilfinanzierung "für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen" entsprechend der Preisentwicklung. Vorgesehen ist auch, die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangenen Mittel in den Bundeshaushalt zu vereinnahmen.
Gewalt in Burundi: Über einen Antrag (18/6883), in dem Bündnis 90/Die Grünen darauf dringen, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in dem ostafrikanischen Land Burundi zu stoppen, debattiert der Bundestag ab 17.40 Uhr eine halbe Stunde lang.
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen: Angesichts des weiterhin niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus will die Bundesregierung Bausparkassen stärken. Über einen dazu von ihr eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418, 18/6680) berät und entscheidet der Bundestag in einer 30-minütigen Debatte ab 18.35 Uhr. So sollen Bausparkassen künftig auch das Pfandbriefgeschäft betreiben und in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen gewähren dürfen. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/6903).
Umsetzung des Inklusionsgebotes: Anlässlich einer Großen Anfrage (18/3460 neu) der Fraktion Die Linke debattiert der Bundestag ab 19.05 Uhr 30 Minuten lang über die Umsetzung des Inklusionsgebotes in Deutschland. In ihrer Anfrage hatte sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand der Umsetzung erkundigt und den 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention als zu wenig konkret kritisiert. Die Antwort der Bundesregierung (18/6533) liegt dem Bundestag nun ebenfalls vor. Debattiert wird auch ein Antrag (18/4813), in dem Bündnis 90/Die Grünen fordern, die Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtskonvention zügig umzusetzen. So verlangen sie unter anderem, noch vor der nächsten Bundestagswahl den Ausschluss behinderter Menschen vom Wahlrecht zu beenden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage beraten und empfiehlt, diese abzulehnen (18/5163).
Recht des Energieleitungsbaus: Es folgt ab 19.35 Uhr eine halbstündige Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655, 18/5581). Über den Gesetzentwurf sowie über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6920) soll abschließend auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6909) abgestimmt werden.
Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung: Im Anschluss beraten die Abgeordneten ab 20.05 Uhr abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419, 18/6746). Zur Abstimmung liegen dazu eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6910) sowie Entschließungsanträge der Linken (18/6919) und der Grünen (18/6922) vor.
Elektronische Gesundheitskarte: Ab 20.40 Uhr berät und entscheidet der Bundestag über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines sogenannte E-Health-Gesetzes (18/5293, 18/6012). Damit soll 20 Jahre nach Einführung der Gesundheitskarte im Jahr 1995 die medizinische Kommunikation Anschluss bekommen an die modernen technischen Möglichkeiten. Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur und der neuen elektronischen Gesundheitskarte, die seit 2015 verpflichtend ist, sollen Patientendaten schnell zu übermitteln und leicht abzurufen sein. Ziel des Gesetzes ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und damit Therapien auch in Notfällen sicherer zu machen.
Ebenfalls zur Beratung und Abstimmung stehen zwei Anträge der Opposition: So macht sich die Linksfraktion aufgrund der von ihr befürchteten unkalkulierbaren Kosten- und Sicherheitsrisiken gegen die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stark. In ihrer Vorlage (18/3574) fordert sie deswegen einen Einführungsstopp. Bündnis 90/Die Grünen (18/6068) hingegen plädieren dafür, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sicher und im Dienste der Patienten zu gestalten. Deutschland hinke beim Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur zur elektronischen Vernetzung der Gesundheitsberufe im internationalen Vergleich hinterher. Es brauche deshalb einen gesetzlichen Rahmen, der über den E-Health-Gesetzentwurf der Bundesregierung hinausgehe, so die Fraktion in ihrem Antrag. Der Gesundheitsausschuss legt dazu eine Beschlussempfehlung vor (18/6905). Für die Diskussion stehen 30 Minuten zur Verfügung.
Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz: Die Bundesregierung will die Aufsicht über die Abschlussprüfer reformieren und damit zugleich europäisches Recht umsetzen. Über einen entsprechenden Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (18/6282) entscheidet das Parlament nach abschließender 30-minütiger Debatte, die um 21.10 Uhr beginnt. Zu dem Gesetzentwurf liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (18/6907) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/6908) vor.
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: Gegen 20.35 Uhr werden die gleichlautenden Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD (18/5089) sowie der Bundesregierung (18/5295, 18/5760) zur Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten aufgerufen, über die das Parlament abstimmt. Es liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/6904) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/6914) dazu vor. Abgestimmt wird auch über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6921 neu) vor, in dem unter anderem gefordert wird, eine bundesweite Universalschlichtungsstelle einzurichten.
Opferrechtsreform: Die Bundesregierung will die Rechte von Opfern im Strafverfahren stärken. Über einen Entwurf für ein drittes Opferrechtsreformgesetz (18/4621) stimmen die Abgeordneten direkt im Anschluss ab. Die geplante Reform zielt unter anderem auf erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei der Anzeigenerstattung sowie eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz legt dazu eine Beschlussempfehlung vor (18/6906).
Änderung des Telemediengesetzes: Weiter geht es gegen 21.40 Uhr der ersten Lesung eines Entwurfs für ein zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745), den die Bundesregierung eingebracht hat. Damit soll der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) künftig einfacher angeboten werden können.
EU-Richtlinie zur Anlegersicherheit: Unmittelbar danach steht ein Gesetzentwurf (18/6744), mit dem die Bundesregierung neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umsetzen will, auf der Tagesordnung. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere.
Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt: Der Bundesrat setzt sich für Steuererleichterungen ein, um die maritimen Wirtschaft zu stärken. Konkret soll mit dem von der Länderkammer vorgelegten Gesetzentwurf (18/6679), der als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent zu erhöht werden. Die Vorlage soll an die Ausschüsse überwiesen werden.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 21.45 Uhr.
Geschäftsordnungsdebatte zur Tagesordnung: Zu Beginn der Plenarsitzung soll es ab 9 Uhr eine 20-minütige Geschäftsordnungsdebatte über die Aufsetzung des Tagesordnungspunkts "Bundeswehreinsatz gegen Terrororganisation IS" geben. Zwischen den Fraktionen gibt es kein Einvernehmen, die abschließende Beratung des Antrags der Bundesregierung (18/6866) mit namentlichen Abstimmungen aufzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen haben der Aufsetzung nicht zugestimmt.
Bekämpfung des IS-Terrors: Im Anschluss soll, falls der Bundestag die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes beschließt, ab 9.20 Uhr 85 Minuten lang über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Bundesregierung "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS" (18/6866) debattiert und im Anschluss namentlich abgestimmt werden. Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge der Linken (18/6917, 18/6918), in denen gefordert wird, dass sich die Bundeswehr nicht am militärischen Kampf in Syrien beteiligt und dass keine Kriegswaffenexporte in eine Reihe von Ländern des Nahen Ostens mehr genehmigt werden sollen. Über letzteren Entschließungsantrag wird namentlich abgestimmt.
Regierungserklärung zur UN-Klimakonferenz in Paris: Es folgt ab etwa 11.05 Uhr eine 20-minütige Regierungserklärung von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) zu dem vom 30. November bis zum 11. Dezember in der französischen Hauptstadt stattfindenden Weltklimagipfel ab. Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag der Linken (18/6881) und über einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Linken und der Grünen (18/6882). Die Linke will, dass sich die Bundesregierung in Paris unter anderem für den Abschluss eines völkerrechtlich verbindlichen Klimaschutzabkommens einsetzt, das eine Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius, höchstens aber zwei Grad Celsius sicherstellt. Linke und Grüne wollen, dass der Bundestag die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Oktober 2015 zum Thema "Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris" als wichtiges europäisches Signal für die Klimakonferenz unterstützt. Für die Aussprache stehen im Anschluss daran 85 Minuten zur Verfügung.
Handelsabkommen mit den USA und Kanada: Zwei Initiativen der Fraktion Die Linke gegen die von der Europäischen Union geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) beschäftigen das Parlament ab 12.50 Uhr. Erstmals beraten wird dann ein Antrag (18/6818) unter dem Titel „fairer Handel statt TTIP und Ceta“, mit dem die Fraktion die Bundesregierung auffordert, das bisher finalisierte Ceta-Verhandlungsergebnis „als nicht annehmbar“ zurückzuweisen und für einen Stopp der TTIP-Verhandlungen zu sorgen. In künftige EU-Handels- und Investitionsabkommen sollen zudem keine Liberalisierungs-, Deregulierungs- und Privatisierungsvorschriften aufgenommen werden. Zur Abstimmung steht darüber hinaus eine zweite Vorlage der Linksfraktion (18/5094), in der sie sich gegen Schiedsgerichte stark macht. Durch TTIP dürfe es zu keiner Paralleljustiz für internationale Konzerne kommen, so die Forderung der Abgeordneten. Daher solle die Bundesregierung im Europäischen Rat verbindlich erklären, dass sie keinem Freihandels- und Investitionsabkommen zustimmen wird, welches Klageprivilegien für Unternehmen und Investoren enthält. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dazu eine Beschlussempfehlung (18/6911) vorgelegt. Für die Beratung im Plenum sind 45 Minuten vorgesehen.
Elektronische Zigaretten und Shishas: Weiter geht es um 13.35 Uhr mit der 45-minütigen ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (18/6858). Damit soll das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren auf elektronische Verdampfer ausgedehnt werden. Diese dürfen dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
Bericht des 2. Untersuchungsausschusses: Der Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses zum „Fall Edathy“ beschäftigt das Parlament ab 14.20 Uhr. In dem Bericht (18/6700) konnte sich das Gremium auf keine gemeinsame Bewertung einigen, weshalb ein Sondervotum der Opposition beigefügt ist. Unterschiede gibt es auch in der Bewertung des Gesamtverfahrens im Bereich der Kinderpornografie, in dessen Verlauf der Verdacht gegen Edathy, aber auch gegen einen leitenden Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) zutage getreten war. Für die Debatte stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: Zum Abschluss der Sitzung berät der Bundestag ab 15.05 Uhr 45 Minuten lang über einen von Abgeordneten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Antrag (18/6839), mit dem sich diese für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stark machen. Das Gremium solle die im Zeitraum von 1999 bis 2012 vollzogene Praxis der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aufklären, schreiben die Parlamentarier. Zudem müsse der Untersuchungsausschuss nachprüfen, welcher Schaden durch diese Praxis für die Steuerzahler entstanden sei und „wie es dazu kommen konnte, dass die Cum-Ex-Geschäfte über zehn Jahre lang nicht unterbunden wurden“.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.50 Uhr. (sas/03.12.2015)