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Auch im Jahr 2015 hatte der Bundestag ein umfangreiches Beratungsprogramm zu bewältigen. Das Parlament brachte unter anderem die Frauenquote, die Mietpreisbindung und die Tarifeinheit auf den Weg. Finanzhilfen für Griechenland waren auch 2015 ein politischer Schwerpunkt. Daneben bestimmten die Asylpolitik und die angespannte Flüchtlingssituation in Deutschland und in Europa und in zahlreichen Flüchtlingslagern die Debatte. Weitere wichtige Beschlüsse betrafen die Krankenhausreform, die Vorratsdatenspeicherung und Maßnahmen zur Terrorabwehr. Auch der sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) stand erneut auf der Tagesordnung. Darüber hinaus hat der Bundestag Bundeswehrmandate im Ausland verabschiedet und verlängert.
Im ersten Halbjahr bestimmte vor allem die Griechenlandrettung die Debatte. Nachdem der Bundestag am 27. Februar zunächst einer Verlängerung der Bereitstellungsfrist der Finanzhilfen für Griechenland um vier Monate bis Ende Juli 2015 (18/4079) zugestimmt hatte, erteilte er schließlich in einer ersten Sondersitzung in der Sommerpause am 17. Juli der Bundesregierung ein Verhandlungsmandat für ein weiteres Griechenland-Hilfspaket (18/5590). In einer zweiten Sondersitzung am 19. August befürworteten die Abgeordneten mit großer Mehrheit ein drittes Hilfspaket (18/5780, 18/5788).
Besonders kontrovers diskutierten die Abgeordneten aber auch über die Einführung der Frauenquote, bevor der Bundestag am 6. März den Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (18/4227) verabschiedete.
Mit dem Gesetz wurde unter anderem eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eingeführt. Ab 2018 soll dann der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote ist zum 1. Mai in Kraft getreten.
Grünes Licht gab der Bundestag auch am 5. März für die Einführung der Mietpreisbremse (18/4220). Neue Regelungen im Mietrecht sollen steigenden Mieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in prosperierenden Städten entgegenwirken. Die zulässige Miete bei Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten wird auf die ortsübliche Miete plus zehn Prozent begrenzt (sogenannte Mietpreisbremse).
Die Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, ist auf fünf Jahre befristet. Darüber hinaus wird im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung das Bestellerprinzip eingeführt. Die Kosten von Maklerinnen und Maklern trägt künftig derjenige, der ihn beauftragt hat. Das Gesetz ist zum 1. Juni in Kraft getreten.
Ebenfalls im März haben die Abgeordneten Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen 17. Wahlperiode (18/4357) umgesetzt. Damit werden die Kompetenzen des Generalbundesanwalts erweitert. Er soll frühzeitiger in laufende Ermittlungen eingebunden werden. Zum anderen wird eine ausdrückliche Regelung in das Strafgesetzbuch aufgenommen, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Die Regelungen sind zum 1. August in Kraft getreten.
Zur Klärung weiterer offener Fragen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und zur Aufklärung der ihr zur Last gelegten Straftaten sowie ihres Umfelds hat der Bundestag am 11. November einstimmig erneut einen NSU-Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe NSU II“ eingesetzt (18/6601).
Weitere Regelungen zur Reform des Verfassungsschutzes beschloss der Bundestag am 3. Juli. Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern wird neu geordnet (18/5415). Ziel ist die verbesserte Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden zum Schutz vor Extremismus und Terrorismus.
Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes enthält Regelungen zum Einsatz von Vertrauensleuten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, zum besseren Informationsaustausch, zur Früherkennung von Cyber-Gefahren und zum Datenschutz. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 21. November in Kraft getreten.
Zahlreiche Maßnahmen zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus hat der Bundestag am 23. April beschlossen. Mit der Einführung eines Ersatzpersonalausweises und weiteren pass- und personalausweisrechtlichen Maßnahmen (18/4706) soll das Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, verhindert werden. Wenn die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland zu verhindern ist, soll zur effektiven Kontrolle der Personalausweis entzogen und ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt werden.
In diesen Fällen konnte bisher schon der Pass entzogen werden, nicht aber der Personalausweis, der als Reisedokument innerhalb des sogenannten Schengen-Raumes sowie für die Reise in bestimmte Nicht-EU-Staaten ausreicht. Der Ersatz-Personalausweis enthält einen Vermerk, dass er zum Verlassen der Bundesrepublik nicht berechtigt. Die Änderungen sind am 30. Juni in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten (18/4705) ist künftig das Reisen oder der Versuch einer Reise in terroristischer Absicht strafbar. Deutschland zu verlassen, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen sowie hierzu auszubilden, steht damit genauso unter Strafe wie die Finanzierung terroristischer Straftaten allgemein. Vollumfänglich umfasst werden damit die in der Praxis auftretenden Reisen ausländischer terroristischer Kämpfer in Krisengebiete – vor allem nach Syrien. Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten ist am 20. Juni 2015 ist in Kraft getreten.
Darüber hinaus hat der Bundestag in der zweiten Jahreshälfte am 5. November Regelungen zur Terrorismusbekämpfung verlängert (18/6579). Im Wesentlichen geht es dabei um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.
Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag eine Reform des Aufenthaltsrechts beschlossen. Mit dem am 2. Juli verabschiedeten Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (18/5420) soll der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent beendet und ihre Ausreisepflicht auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Auf der anderen Seite sieht das Gesetz für bisher Geduldete, die in Deutschland besondere Integrationsleistungen erbracht haben, Verbesserungen des Aufenthaltsrechts vor. So soll nach einem achtjährigen Aufenthalt künftig ein Bleiberecht gewährt werden. Für Familien mit minderjährigen Kindern soll dies bereits nach sechs Jahren Aufenthalt gelten. Für schutzbedürftige Flüchtlinge soll es eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geben. Das entsprechende Gesetzespaket ist am 1. August in Kraft getreten.
Weitere Regelungen zum Asylrecht verabschiedete der Bundestag am 15. Oktober mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (18/6386). Mit dem Beschluss soll unter anderem die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen sowie der Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen erreicht werden.
Die Abgeordneten verabschiedeten auch einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/6392). Die wesentlichen Neuregelungen des Asylpakets sind am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Ebenfalls im ersten Halbjahr verabschiedete das Parlament am 22. Mai das Tarifeinheitsgesetz (18/4966). Damit soll künftig die Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip dafür sorgen, dass die Tarifautonomie funktionsfähig bleibt.
Überschneiden sich in einem Unternehmen Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt. Das Gesetz zur Tarifeinheit ist zum 10. Juli 2015 in Kraft getreten.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Parlaments standen zahlreiche Gesetze für eine verbesserte Gesundheitsversorgung. Mit dem am 11. Juni verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (18/5123) soll auch künftig eine bedarfsgerechte, hochwertige, möglichst gut erreichbare medizinische Versorgung der Versicherten garantiert werden. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen für eine verbesserte Finanzierung vor.
Eingeführt werden unter anderem Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen, die zusätzliche Förderung von Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin, weitere Regelungen zum Mutterschaftsgeld, zum Krankengeldanspruch sowie zur Flexibilisierung der Preisbindung für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz sowie ein Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung.
Das am 18. Juni beschlossene Präventionsgesetz (18/5261) zielt auf eine Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure soll verbessert und die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in einer „nationalen Präventionsstrategie“ besser koordiniert werden. Gefördert wird auch das Impfwesen.
Für eine verbesserte Hospiz- und Palliativversorgung hat sich der Bundestag am 5. November (18/5868) ausgesprochen. Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz sollen kranke Menschen intensiver versorgt und in der letzten Lebensphase individueller betreut werden können.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (18/6688) haben die Abgeordneten einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument mit fünf Pflegegraden eingeführt. Dadurch sollen die Inhalte der Pflegeversicherung und die pflegerischen Leistungserbringungen auf eine neue pflegefachliche Grundlage gestellt werden. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird um 0,2 Beitragssatzpunkte erhöht.
Am selben Tag hat der Bundestag auch umfangreiche Reformen der Strukturen der Krankenhausversorgung beschlossen. Zu den Schwerpunkten des Krankenhausstrukturgesetzes (18/6586) zählt die Einrichtung eines Pflegestellen-Förderprogrammes zur Stärkung der Pflege am Bett, die Fortführung und Erweiterung des Hygieneförderprogramms zum Schutz vor Krankenhausinfektionen, die Verbesserung der Qualität der Krankenhausversorgung, mehr Unterstützung in der Notfallversorgung und die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung mit dem Ziel, die qualitativen Standards weiterzuentwickeln und die Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Einige Regelungen gelten seit dem 5. November, weitere treten zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Mit dem E-Health-Gesetz hat der Bundestag am 3. Dezember eine Fülle von Regelungen für den Einsatz elektronische Kommunikationsverfahren in der medizinischen Versorgung verabschiedet. Ziel des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (18/6905) ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. So können beispielsweise ab 2018 Notfalldaten und Medikationspläne auf der elektronischen Gesundheitskarte, die bereits seit dem 1. Januar 2015 Pflicht ist, gespeichert werden.
Am 15. Oktober hat der Bundestag die Lebenspartnerschaft der Ehe in einigen Vorschriften, vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts, gleichgestellt.
Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" (18/6227) ist am 26. November 2015 in Kraft getreten.
Wieder eingeführt hat der Bundestag am 16. Oktober die umstrittene sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Mit der Speicherpflicht für Verkehrsdaten (18/6391) werden wieder Telekommunikationsverkehrsdaten sämtlicher Bürger verdachtsunabhängig gespeichert. Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter werden verpflichtet, die Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden.
Als Verkehrsdaten gelten die Rufnummern bei der Telefonie, die im Internet genutzte IP-Adresse und der Standort, wenn ein Mobilgerät für beispielsweise den Versand einer SMS genutzt wird. Ausgenommen sind Daten zur E-Mail-Kommunikation. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Kommunikation. Eingeführt wird zudem der Straftatbestand der Datenhehlerei. Danach wird bestraft, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Der Ankauf von steuerrelevanten Daten durch Finanzbehörden ist davon ausgenommen. Das Gesetz ist am 18. Dezember in Kraft getreten.
Ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin entschied der Bundestag am 6. November über vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Sterbebegleitung. Nach einer emotionalen Debatte konnte sich der Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und 206 weiterer Abgeordneter über die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373) durchsetzen.
Der Gesetzentwurf erhielt in dritter Lesung 360 von 602 Stimmen. 233 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab neun Enthaltungen. Das Gesetz sieht vor die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind von der Strafandrohung ausgenommen.
Darüber hinaus hat der Bundestag weitere Bundeswehreinsätze beschlossen - am 21. Mai die Teilnahme der Bundeswehr an der Mission UNMIL in Liberia (18/4965), am 1. Oktober den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED gegen Menschenschmuggel im Mittelmeer (18/6189), und am 4. Dezember den Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) (18/6912) zur Unterstützung vor allem Frankreichs und des Iraks.
Der Bundestag hat zudem die Beteiligung der Bundeswehr an den Missionen EUTM Mali (18/4109), MINUSMA in Mali (18/5250), EUTM Somalia (18/4447), Atalanta vor der somalischen Küste (18/4964), UNIFIL vor der libanesischen Küste (18/5252), KFOR im Kosovo (18/5248), UNAMID in Darfur (18/6639), UNMISS in Südsudan (18/6638) und Resolute Support in Afghanistan (18/6946) um ein weiteres Jahr und Active Endeavour im Mittelmeer (18/6945) um ein halbes Jahr verlängert.
Mit einem Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude begingen Bundestag und Verteidigungsministerium in diesem Jahr am 11. November feierlich das 60-jährige Bestehen der Bundeswehr.
25 Jahre nach der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 hat der Bundestag in einer vereinbarten Debatte am 18. März in Anwesenheit zahlreicher Mitglieder der Volkskammer, darunter deren damalige Präsidentin Dr. Sabine Bergmann-Pohl und der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière (beide CDU) die Bedeutung dieses Ereignisses für die friedliche Revolution in der DDR und die deutsche Einheit gewürdigt.
Ebenfalls in einer vereinbarten Debatte erinnerte der Bundestag am 7. Mai an das 50-jährige Bestehen diplomatischer Beziehungen mit Israel. Fraktionsübergreifend sprachen sich die Abgeordneten für die Bewahrung und Vertiefung dieser über den tiefen Graben deutscher Verbrechen gewachsenen Freundschaft aus. Israel und die Bundesrepublik hatten am 12. Mai 1965 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten einen Antrag mit dem Titel „50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel: Eingedenk der Vergangenheit die gemeinsame Zukunft gestalten“ (18/4803).
Mit einer Gedenkstunde erinnerten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat am 8. Mai gemeinsam an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 70 Jahren in Europa, mit dem auch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft endete. Anlässlich des 25. Jahrestages der Deutschen Einheit am 3. Oktober veranstaltet der Deutsche Bundestag eine Festveranstaltung auf dem Platz der Republik vor dem Westportal des Reichstagsgebäudes in Berlin. (klz/21.12.2015)