Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Fraktion Die Linke ist mit ihrer Initiative gegen Bundeswehreinsätze als Mittel im Kampf gegen Terrorismus und den „Islamischen Staat“ gescheitert. Ein entsprechender Antrag (18/6874) wurde am Donnerstag, 3. Dezember 2015, von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die Linksfraktion hatte argumentiert, dass gegen Terrorismus „mit den rechtsstaatlichen Mitteln der polizeilichen Strafverfolgung vorgegangen werden“ müsse. Militärische Einsätze im Kampf gegen Terrorismus seien auszuschließen. „Die bisherige Bilanz des sogenannten Kriegs gegen den Terror mit vielen Tausenden von Toten seit 2001 zeigt, dass Krieg nur zu noch mehr Terror führt.“
Sevim Dağdelen (Die Linke) kritisierte in der Debatte insbesondere die aus ihrer Sicht fehlende rechtliche Grundlage für die geplante Beteiligung der Bundeswehr im Kampf gegen den IS. Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat (18/6866) sei weder vom Völkerrecht noch vom Grundgesetz gedeckt, und es existiere keine UN-Resolution, die die Attentate von Paris als bewaffneten Angriff eines Staates auf das französische Hoheitsgebiet werte: „Sie führen hier einen Angriffskrieg“, sagte Dağdelen.
Die Bundesregierung behaupte, die Staatenallianz der IS-Gegner rücke als „Feuerwehr“ nach Syrien. „Aber in ihrem Feuerwehrwagen sitzen Brandstifter“ – darunter Länder wie Saudi-Arabien und Katar, aus denen der IS-Terror mitfinanziert werde, oder der Nato-Partner Türkei, der vor dem Ölschmuggel des an der syrische-türkischen Grenze die Augen verschließe. „Das ist Irrsinn“, sagte Dağdelen.
Henning Otte (CDU/CSU) warf der Vorrednerin vor, sie interpretiere das Völkerrecht bewusst falsch: „Diese Art des Terrors überzieht die gesamte Region, mit diesem IS-Terror kann man nicht verhandeln, man kann ihn nur stoppen“, sagte Otte. Dies müsse diplomatisch – etwa durch den Wiener Prozess zur Zukunft Syriens – und mit humanitären Hilfen geschehen, aber eben auch mit militärischen Mitteln.
„Ich bin klar überzeugt, dass der IS mit dem Terror nicht aufhören wird, nur weil die Linke ihnen strafrechtliche Konsequenzen androht.“ Die Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe für die kurdischen Peschmerga durch Deutschland, auch dies habe die Linksfraktion vor mehr als einem Jahr abgelehnt, sei erfolgreich: „Es ist gut, dass wir geholfen haben.“
Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass die Attentäter von Paris in Europa aufgewachsen seien und sich hier radikalisiert hätten. „Was sie nicht abschrecken wird, ist die Bombardierung Syriens.“ Die militärische Antwort sei genau das, „was der IS wollte: Den verhassten Westen in einen Krieg hineinzuziehen.“
Kein gutes Haar ließ Keul an der rechtlichen Begründung für das Mandat: „Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Bombardierung ohne Einwilligung des syrischen Regimes und ohne UN-Beschluss ist und bleibt völkerrechtswidrig.“ Und auch die Berufung auf ein staatliches „Notwehrrecht“ im Zusammenhang mit Artikel 51 nach der UN-Charta führe nicht weiter, weil dies einen Angriff eines Staates auf einen anderen voraussetze und es zugleich Konsens sei, dass es sich beim IS eben nicht um einen Staat handele.
Thomas Hitschler (SPD) nannte die „Verfahrens- und Vorgehensweise“ rund um das Mandat hingegen „juristisch absolut korrekt“. Der Antrag der Linken enthalte einige „sinnvolle Einzelmaßnahmen“, etwa zur stärkeren Einbindung der Türkei, zur Unterbindung der Terrorfinanzierung oder zur sozialen Prävention in Europas Gesellschaften. „All das verpufft aber, wenn es nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet ist.“
Dazu gehörten zuallererst die Verhandlungen der „Kontaktgruppe der Freunde Syriens“ in Wien. „Zur bitteren Wahrheit gehört: Ohne militärische Mittel ist der IS nicht zu besiegen.“ Die nordsyrische Stadt Kobane würde ohne die Luftschläge der USA und ohne die Unterstützung der kurdischen Peschmerga immer noch in der Hand der Islamisten sein. (ahe/03.12.2015)