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Wichtige Grundlage für die Arbeit des Parlaments ist das Grundgesetz. © DBT/Kummerow
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es legt die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen fest. Das Grundgesetz macht unter anderem grundlegende Vorgaben für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Es begründet die Statusrechte der frei gewählten Abgeordneten und legt die Grundzüge der Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlaments fest.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages regelt detailliert Organisation und Arbeitsweise des deutschen Parlamentes. Die "Erläuterungen" führen den Sinn und die Funktion der Geschäftsordnung weiter aus.
Untersuchungsausschüsse prüfen hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Das Untersuchungsausschussgesetz regelt die Rechte dieser Ausschüsse.
Das Abgeordnetengesetz legt Rechte und Pflichten der Bundestagsabgeordneten fest. Es garantiert unter anderem die freie Mandatsausübung und regelt die Leistungsansprüche der Abgeordneten.
Das Bundeswahlgesetz sowie die Bundeswahlordnung und deren Anhang regeln den Ablauf der Wahlen zum Deutschen Bundestag. Nach dem Wahlprüfungsgesetz wird die Gültigkeit einer Bundestagswahl geprüft.
Das Parteiengesetz regelt die Rechte der politischen Parteien. In diesem Gesetz finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben für die demokratische Struktur der Parteien und deren Finanzierung.
Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz.